IT-Recht Kanzleibroschüre - page 24

E-Commerce & E-Banking
E-Commerce ist die Absatzform des 21.
Jahrhunderts. Im
Business to Consumer
(B2C)-Bereich
drängt der Online-Handel
den stationären Einzelhandel mehr und
mehr zurück und auch im
Business to
Business (B2B)-Bereich
wächst stetig
seine Bedeutung. Auch für die IT-Branche
bietet er sich als probates Absatzinstru-
ment an, vielleicht sogar hier zum Teil be-
sonders gut, als beispielsweise Software
schnell und günstig über das Internet
ausgeliefert werden kann - sofern sie
nicht sowieso nur serverseitig angeboten
wird.
Der Absatz über das Web bietet aber
nicht nur
Chancen
, sondern bietet auch
Risiken
. Der Geschäftsverkehr über das
Internet wird vom Gesetzgeber, sowohl
dem deutschen als auch dem der Euro-
päischen Union, mit besonderer Vorliebe
in schneller Folge mit neuen rechtlichen
Regeln überzogen. Betroffen ist hiervon
besonders der B2C-Bereich, aber auch im
B2B-Bereich gibt es Vieles zu beachten.
Gerade erst hat sich der Kern dieser Re-
geln wieder einmal deutlich geändert, als
am 13.6.2014 das
Gesetz zur Umset-
zung der EU-Verbraucherrechte-Richt-
linie
in Kraft getreten ist. Hinzu kommt
eine mittlerweile kaum noch überschau-
bare Menge an Rechtsprechung, die es
bei Rechtsfragen des E-Commerce zu
beachten gibt. Und wer nicht mit den
aktuellen Entwicklungen der Rechtsla-
ge Schritt hält, wird sehr schnell eine
Abmahnung
in Händen halten. Verstöße
gegen zahlreiche Regelungen, die es im
Internetabsatz zu beachten gibt, kön-
nen von Interessenverbänden wie den
Wettbewerbs- oder Verbraucherzentralen
aber auch von Ihren Konkurrenten selbst
- notfalls gerichtlich - verfolgt werden.
Allein schon durch eine Abmahnung ent-
stehen Ihnen nicht unerhebliche Kosten.
Aber häufig folgen Rechtsverstößen auch
noch Forderungsausfälle oder sogar
weitere Schadensersatzverpflichtungen.
Die Kanzlei für Wirtschafts- und Vermö-
gensrecht, Rechtsanwalt Privatdozent Dr.
Michael Anton und sein wissenschaftli-
ches Team helfen Ihnen, die rechtlichen
Herausforderungen zu meistern und das
Potential dieser zukunftsträchtigen Ab-
satzmethode erfolgreich zu nutzen.
So müssen Sie, wenn Sie als Unterneh-
mer einen Vertrag über eine Lieferung
von Waren oder Erbringung von Dienst-
leistungen über ein Telemedium wie
das Web schließen, sei es im B2B- oder
im B2C-Bereich Vieles beachten, wenn
Sie Ihre
Webpräsenz für E-Commerce
gestalten: Eingaben des Kunden müssen
sich noch vor Abgabe der Bestellung kor-
rigieren lassen, bestimmte Informationen
zum Vertrag müssen dem Kunden in be-
stimmter Weise mitgeteilt werden, nach
Abgabe der Bestellung muss der Kunde
eine Bestätigung erhalten und er muss in
bestimmter Art und Weise Kenntnis von
etwaigen
Allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen (AGB)
nehmen können.
Wenn Sie an
Endkunden und Verbrau-
cher
Waren oder Dienstleistungen abset-
zen, gibt es weitere Vorgaben: Schon vor
der Bestellung müssen Sie bekanntge-
ben, ob Lieferbeschränkungen bestehen
und welche Zahlungsmittel Sie akzeptie-
ren wollen, Sie haben den Verbraucher
in ganz bestimmter, noch umfassender
als Ihre Geschäftskunden zu informieren
und ihn insb. über sein Widerrufsrecht
zu belehren, sich ohne Begründung vom
Vertrag lösen zu können. Selbst die
Beschriftung des Button, über den der
Kunde die Bestellung letztendlich abgibt,
ist vorgegeben.
Die Kanzlei für Wirtschafts- und Vermö-
gensrecht, Rechtsanwalt Privatdozent Dr.
Michael Anton und sein wissenschaft-
liches Team beraten Sie bei der
Erstel-
lung eines neuen Internetauftritts
über die rechtlichen Anforderungen oder
überprüfen Ihre bereits bestehende
Webpräsenz darauf, ob diese mit dem
aktuellen Recht in Einklang
steht. Insb.
wenn Sie Ihre Site nach der Neuregelung
vom 13.6.2014 noch nicht angepasst
haben, empfiehlt sich eine schnelle
Überprüfung.
Noch mehr gibt es zu beachten, wenn
Sie
Allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen (AGB)
verwenden. Im E-Commerce
gibt es einige Besonderheiten bei der
Frage, wie AGB gegenüber Verbrauchern
überhaupt in einen Vertrag einbezogen
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