IT-Recht Kanzleibroschüre - page 26

Innovationsschutz
Der Schutz innovativer IT-Leistungen un-
serer Unternehmensmandanten ergänzt
das Leistungsportfolio der Kanzlei für
Wirtschafts- und Vermögensrecht im IT-
Recht. Die Bandbreite unterschiedlicher
Schutzrechte und –instrumente reicht
dabei vom
Patent- und Gebrauchs-
musterrecht, über das Urheber- und
Designrecht bis hin zum Markenrecht
und Wettbewerbsrecht
.
Schutzbedürftig sind insbesondere
Software, Computerprogramme und
IT-Applikationen
. Der Softwareschutz
kann als „computerimplementierte
Erfindung“ ausnahmsweise über das
Patentrecht erfolgen, wenn und insoweit
das Computerprogramm ein techni-
sches Mittel zur Lösung eines techni-
sches Problems darstellt (so genanntes
„Technizitätserfordernis“). Regelmäßig
unterfällt der Quellcode der Software
jedoch als Sprachwerk dem urheber-
rechtlichen Schutz. Dabei schließen sich
der patentrechtliche und urheberrecht-
liche Softwareschutz nicht gegenseitig
aus, sondern können auch gleichzeitig
vorliegen. Schutzbedarf besteht zuweilen
auch für die
Benutzeroberfläche
bzw.
Benutzerführung von Computerpro-
grammen
, deren Ausgestaltung hierfür
jedoch besonderen Voraussetzungen
unterfallen muss.
Auch
Homepages
und
Webseiten
können urheberrechtlichem Schutz
unterfallen, wobei zwischen dem Schutz
einzelner Elemente und dem Schutz der
Webseite in ihrer Gesamtheit unterschie-
den werden muss. Besonderheiten beste-
hen auch für suchmaschinenoptimierte
Homepages, die einen erleichterten
Schutz erfahren.
Immaterialgüterschutz kann unter beson-
deren Voraussetzungen auch für
Inter-
netblogs, Multimediashows, virtuelle
Welten und IT-Kunstwerke sowie für
Digitalisierungen
bestehen. Neben
dem Schutz von Zeichnungen, Pläne,
Karten, Skizzen, Tabellen und plastischen
Darstellungen sind in der IT-Branche ins-
besondere auch der
Schutz von Daten-
banken und Informationssammlungen
praxisrelevant.
Im Bereich Innovationsschutz prüft die
Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögens-
recht für seine Unternehmensmandan-
ten,
• ob
Ihre Vorhaben gegen fremde
Immaterialgüterrechte
oder die
Regeln des Wettbewerbsrechts
verstoßen und
• ob
eigenes geistiges Eigentum
,
Innovation, Know-How und Mar-
kenrechte Ihres Unternehmens von
Dritten durch unberechtigte Verviel-
fältigung, Verbreitung, öffentliche
Zugänglichmachung oder sonstige
Nutzung und Verwertung
verletzt
wurden.
Dabei bewerten wir
Abmahnungen
gegenüber Ihrem Unternehmen im Ge-
schäftsverkehr, überprüfen
strafbewehr-
te Unterlassungserklärungen
, formu-
lieren diese bei Bedarf in Ihrem Interesse
neu und
verteidigen Ihre Interessen im
Markt gegen unberechtigte Angriffe
.
Berechtigte Abmahnungen werden im
wirtschaftlich vertretbaren Rahmen für
Sie verhandelt. Gleichzeitig verfolgen wir
Angriffe gegen Ihre Immaterialgüterrech-
te im Bereich IT: Wir formulieren Unter-
lassungs- und Schadensersatzansprüche
und setzen diese für Ihr Unternehmen
durch.
In Ergänzung hierzu formulieren wir für
unsere Unternehmensmandanten alle Ar-
ten von
Lizenzverträgen
, mit Hilfe derer
Kunden, Usern und Dritten Nutzungs-
und Verwertungsrechte an den Innova-
tionen unserer Mandanten eingeräumt
werden.
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