werden können. Das Gesetz verlangt u.a.,
dass der Kunde vor Aufgabe seiner Be-
stellung die Möglichkeit haben muss, in
zumutbarer Weise von den AGB Kenntnis
zu nehmen. Hier sind verschiedene Ver-
fahren denkbar, wie sich das technisch
realisieren lässt. Für den heimischen
PC-Nutzer mit einem Bildschirm üblicher
Größe gilt z.B. das s.g. Click-wrap-Ver-
fahren als sicher. Der Kunde kann hier
überhaupt erst bestellen, wenn er sich
einmal durch die AGB "durchgeklickt"
hat. Nicht mehr ganz so eindeutig ist die
Lage, wenn es sich um kleinere Displays
handelt, wie sie auf Mobiltelefonen vorzu-
finden sind.
Wegen der wachsenden Verbreitung von
Smartphones
und der größeren Bedeu-
tung dieser Geräte für den Online-Absatz
sollte hier eine rechtssichere Umsetzung
gefunden werden. Die Kanzlei für Wirt-
schafts- und Vermögensrecht überprüft
die Version Ihrer Website für mobile
Endgeräte auf Übereinstimmung mit den
rechtlichen Vorgaben.
Natürlich gelten auch für AGB im On-
line-Handel die Vorgaben, wie sie auch
für alle anderen Absatzformen gelten,
sodass Ihre AGB auch im Übrigen auf
die Vereinbarkeit mit diesen Regelungen
geprüft werden sollten. Auch Verstöße
dieser Art können und werden abge-
mahnt und stellen daher ein beträchtli-
ches
Kostenrisiko
dar.
Einer kommerziellen Website darf außer-
dem ein
Impressum
nicht fehlen. Das
Telemediengesetz stellt detaillierte Anfor-
derungen daran, welche Angaben dieser
- genau genommen Anbieterkennung
genannte - Text zu enthalten hat und wie
er erreichbar sein muss. Auch hier lohnt
sich eine Überprüfung des Impressums
auf die Rechtmäßigkeit, um Abmahnun-
gen zuvorzukommen.
Online-Auktionen
erfreuen sich seit
nunmehr fast 20 Jahren einer unge-
brochenen Beliebtheit. Es handelt sich
um eine der erfolgreichsten neuen
Geschäftsideen des Internetzeitalters.
Immer wieder entkeimt Streit wegen
schlechter Bewertungen auf Auktions-
plattformen. Und es wird auch die Frage
gestellt, inwiefern Plattformbetreiber für
Rechtsverstöße ihrer Nutzer haften. Es
empfiehlt sich eine Regelung, die es er-
möglicht, Nutzer zu sperren oder letztlich
auszuschließen, wenn er Rechtsverstöße
auf der Plattform begeht. Wenn Sie also
eine Auktionsplattform betreiben sollten,
überprüft oder gestaltet die Kanzlei für
Wirtschafts- und Vermögensrecht Ihre
Nutzungs-AGB
.
Wenn Sie eine Auktionsplattform für
Ihren Absatz nutzen, können Sie mit
diversen spezifischen Rechtsproblem
solcher Online-Auktionshäuser in Be-
rührung kommen. So ist schon häufig
Streit darüber entstanden, wem ein
Gebot überhaupt zugerechnet werden
kann, wenn die
Login-Daten von einem
anderen als dem registrierten Nutzer
verwendet wurden. Auch der wachsende
Einsatz von Bots, die automatisch Gebote
abgeben, wirft Rechtsfragen auf.
Im B2B-Bereich spielen
Portale
eine
immer größere Rolle. Aber auch wenn es
hier nicht die spezifischen Anforderungen
des Verbraucherschutzes zu beachten
gibt, bietet dieses Geschäftsmodell
eigene rechtliche Fallstricke. So kann
schon die Ausgestaltung des
Vergü-
tungsmodells
leicht gegen geltendes
Recht verstoßen. Es ist z.B. unzulässig in
AGB von Ihren Nutzern eine Gegenleis-
tung allein für die Registrierung auf der
Plattform zu verlangen, unabhängig da-
von, ob überhaupt ein Geschäft darüber
abgeschlossen wird. Umgehen können
Sie das nur, wenn Sie selbst Waren oder
Dienstleistungen an- und weiterverkau-
fen, was aber in der Regel gerade nicht
Ihren Interessen entsprechen wird.
Portale bergen aber auch kartellrecht-
liche Risiken, weil sie geeignet sind
wettbewerbsbeschränkenden Praktiken
Vorschub zu leisten. So wird befürchtet,
dass sie den Austausch sensibler Wett-
bewerbsinformationen begünstigen und
dass sich die Nutzer bei Angeboten oder
Käufen abstimmen. Schließlich darf die
Zulassung zur Praxis auch keine Nutzer
oder Nutzergruppen diskriminieren. Für
Kartellverstöße drohen neben Abmah-
nungen durch Konkurrenten auch Buß-
gelder durch die Kartellbehörden. Dabei,
wie Sie Ihre kartellrechtliche Compliance
sicherstellen, unterstützen Sie die Kanz-
lei für Wirtschafts- und Vermögensrecht,
Rechtsanwalt Privatdozent Dr. Michael
Anton und sein wissenschaftliches Team.
Weiterführende Literatur:
• Hoeren, Thomas / Sieber, Ulrich /
Holznagel, Bernd (Hrsg.): Handbuch Mul-
timedia-Recht. Rechtsfragen des elektro-
nischen Geschäftsverkehrs, Stand: März
2014 (38. Ergänzungslieferung), C.H.
Beck, ISBN: 978 3 406 66503 5, Teil 9.
• Kilian, Wolfgang / Heussen, Benno
(Hrsg.): Computerrechtshandbuch. Infor-
mationstechnologie in der Rechts- und
Wirtschaftspraxis, Stand: August 2013
(32. Ergänzungslieferung), C.H. Beck,
ISBN: 978 3 406 64589 1, 1. Abschnitt,
Teil 6, Rn. 50 ff.
• Leupold, Andreas / Glossner, Silke
(Hrsg.): Münchner Anwaltshandbuch
IT-Recht, C.H. Beck, 2013, ISBN: 978 3
406 64845 8, Teil 2.
• Redeker, Helmut: IT-Recht, 5. Aufl., C.H.
Beck, 2012, ISBN: 978 3 406 62488 9,
Rn. 835 ff., 1180 ff.
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