IT-Recht Kanzleibroschüre - page 21

tenschutzrecht
In der Informationsgesellschaft ist es
fast unmöglich ein Unternehmen zu
finden, das nicht in irgendeiner Weise
Daten erfasst, sammelt und auswertet -
über seine Kunden, sein Personal, seine
Konkurrenten und, und. Nirgendwo fallen
mehr Daten an als in der IT-Branche.
Heutzutage muss jedes Unternehmen
eine Webpräsenz unterhalten und schon
allein dadurch kommt es mit dem Thema
Datenschutz in Kontakt.
Das Datenschutzrecht besteht aus einem
weit verästelten System von Vorschriften
auf europäischer wie nationaler Ebene
und hierzulande auch noch von Gesetzen
des Bundes und der Länder. So sind vor
allem das
Telemediengesetz
(TMG), das
Telekommunikationsgesetz
(TKG), das
Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) und
die
Datenschutzgesetze der Länder
zu
beachten. Diese komplizierte Mischung
von Vorgaben verbunden mit der ständi-
gen technischen Entwicklung, mit der Ge-
setzgeber und Rechtsprechung oft nicht
Schritt halten können, macht es mitunter
sehr schwierig, zu erkennen, wozu man
letztlich verpflichtet ist.
Verstöße gegen die datenschutzrecht-
lichen Vorschriften
können zu emp-
findlichen Sanktionen führen: Bestimmte
Rechtsverstöße können von Konkurren-
ten verfolgt werden. Es drohen dann
kostspielige
Abmahnungen
. Manche
werden sogar durch Aufsichtsbehörden
geahndet. Hier können
Bußgelder
bis in
den sechsstelligen Bereich verhängt wer-
den. Und im Extremfall kann sogar die
Datenverarbeitung behördlich unter-
sagt
werden. Das kann die Existenz eines
Unternehmens bedrohen. Auf jeden Fall
schadet aber mangelnde Aufmerksamkeit
für datenschutzrechtliche Fragen dem
Image, gerade im gegenwärtigen Klima.
Bei Ihrer
Compliance im Datenschutz
werden Sie von der Kanzlei für Wirt-
schafts- und Vermögensrecht, von
Rechtsanwalt Privatdozent Dr. Michael
Anton und seinem wissenschaftlichen
Team nach Ihren Bedürfnissen umfas-
send unterstützt.
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