Blickpunkt Schule 4/2022

Zeitschrift des Hessischen Philologenverbandes

Zeitschrift des Hessischen Philologenverbandes

Ausgabe 4/2022 · D 30462

SCHULE

Bild: frangipani.s | kebox/AdobeStock [Fotomontage]

Schluss mit lustig!

Wunsch und Wahrheit Belastungen im Lehrberuf

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

kommenden Jahren noch erheblich steigern werden. Jetzt rächen sich – wie in der oben benannten Großkrise – auch hier im Kleinen, in der Versor gung der Schulen, die politischen Versäumnisse der vergangenen Jahre. Es liegt in der Verantwortung der Poli tiker, kurz-, mittel- und langfristige Lösungen dieser Probleme umgehend anzugehen, sonst scheitert unser Schulsystem auf lange Sicht.

Umfeld mit vielen kleinen Krisen zu kämpfen haben. Den Schulen fehlen in vielen Fächern ausgebildete Lehr kräfte. Die Klassen und die Kurse in der GOS sind häufig bis zum Rand ge füllt oder gar überfüllt. Klassen müs sen wider besseres pädagogisches Wissen zusammengelegt werden. In manchen Fällen hilft nur noch die Kürzung der Stundentafeln, um zu mindest den Basisunterricht auf rechterhalten zu können. Es hilft den Schulen nichts, dass – wie der Kultusminister stolz ver kündet – viele neue Stellen geschaf fen wurden, wenn diese nicht mit qua lifizierten Personen besetzt werden können. Dramatisch dabei ist, dass sich diese Schwierigkeiten in den

von CHRISTOF GANSS

2 In eigener Sache Inhalt

die Ferien sind vorbei, der Alltag hat uns wieder. Mehr als in den letzten Jahren sehen wir uns mit einer welt weiten Krise konfrontiert, die uns alle belastet. Auf diese Großkrise haben wir persönlich keinen Einfluss und kei ne Handlungsoptionen. Wir können nur versuchen, uns nicht von Ängsten und Verunsicherungen beschränken und lähmen zu lassen. Mehr als bedauerlich ist allerdings, dass wir auch in unserem beruflichen

Bleiben Sie trotzdem gelassen und vor allem gesund.

Herzlichst Ihr

Editorial » Reinen Wein einschenken! .......................................................................... 3 Arbeitsbelastung im Lehrberuf » Was Lehrerinnen und Lehrer gesund hält .................................................. 4 » Alimentation – Paukenschläge vom Bundesverwaltungsgericht und vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof ........................................... 6 » Aus der Praxis eines Schulleiters .............................................................. 10 » Superlehrer bräuchte das Land! ............................................................... 12 » Belastungen junger Lehrkräfte nehmen zu ............................................. 14 Klartext » Wie motiviert man »faule Säcke«? .......................................................... 15 Nützliche Apps für die Unterrichtspraxis » Audacity ..................................................................................................... 17 » Aufruf ......................................................................................................... 17 Außerschulische Lernorte in Hessen » Die GRIMMWELT Kassel ............................................................................ 18 Ankündigungen » Vierter bundesweiter Gymnasialtag von DPhV und PhV Rheinland-Pfalz: Was bleibt nach Covid? ............................................................................ 20 » Meet ’n’ Greet ........................................................................................... 23 » Aus das noch? Sprachenvielfalt, Bildungssprache und durchgängige Sprachbildung. Herausforderungen für jede Lehrkraft! ......................... 24 Berichte » Ein gelungenes 70-jähriges Jubiläum der JuPhis im DPhV! ................... 25 » Digitalisierung in der Bildung – Status quo und Perspektiven ............... 25 » Gemeinsam noch stärker ......................................................................... 27 Pensionäre » Pensionärstreffen in Alsfeld ..................................................................... 28 Rechtstipp » Religionsunterricht ................................................................................... 29 Personalien » Geburtstage | Wir trauern um .................................................................. 30

» Arbeitsbelastung imLehrberuf Alimentation Paukenschläge vom Bundes-

verwaltungsgericht und vomHessischen Verwaltungs- gerichtshof 6

» Klartext Wie motiviert man

»faule Säcke«?

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» Außerschulische

Lernorte in Hessen Die GRIMMWELT Kassel

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Reinen Wein

einschenken!

Editorial

D ie Krisen folgen seit einigen Jahren rascher aufeinander, als wir sie durchstehen kön nen. Zwei Flüchtlingswellen, Corona Pandemie, Energiekrise, in deren Fol ge eine Wirtschaftskrise zu erwarten ist – und wie steht es um die Schulen? Hier eröffnen sich Problemfelder, an herausfordernden Phänomenen man gelt es nicht, kritische Fragen liegen auf der Hand. Beim Eintritt von der Grundschule in das Gymnasium gilt im Endeffekt »Wer will, der kann«. Der Übergang an die weiterführenden Schulen ist nach wie vor nicht durch ein qualifi ziertes Verfahren mit klaren Aufnah mekriterien abgesichert, es zählt der Elternwille. Dabei sollten die Ergeb nisse des Bildungstrends, den das In stitut zur Qualitätsentwicklung im Bil dungswesen (IQB) veröffentlicht hat, allen die Augen öffnen: Ein Fünftel der Viertklässler kann nicht richtig le sen, ein Drittel kann nicht regelkon form schreiben und auch in Mathe matik stimmen die Leistungen nicht. Der negative Trend war längst schon vor Corona ausgeprägt. Den Grund schulen fällt es offensichtlich immer schwerer, die kulturellen Basiskompe tenzen zu vermitteln. Wir müssen uns mit kruden Kon zepten auseinandersetzen, etwa mit der Kritik an der Schulformdifferen zierung, als gäbe es zum Beispiel die aktuelle Studie »Kognitive Homoge nisierung, schulische Leistungen und soziale Bildungsungleichheit« der Bil dungsforscher Esser und Seuring nicht. Zurechtrücken müssen wir die Verheißungen des »längeren gemein samen Lernens«. Weiterhin kritikwür dig ist, dass die Lehrerrolle ’aufge weicht‘ wird, weil sich ’progressiv‘ ge rierende Bildungspolitiker und selbst ernannte Experten in Lehrkräften gern nur den Lernbegleiter oder Coach sehen wollen. Lehrkräfte sind

Bild: ThorstenSchmitt/AdobeStock

len Ebenen, vom Ministerium über die Schulämter bis zu den Schulen und der einzelnen Lehrkraft. Diese Eupho rie darf nicht den Blick verstellen auf die notwendige Qualität menschlicher Interaktion im schulischen Umfeld. Der Lehrkräftemangel macht vie lerorts den Schulen zu schaffen, die Personalgewinnung gelingt nur sto ckend. Ist der Traum vom Lehrerberuf bei vielen jungen Menschen, gerade den guten Abiturienten, ausge träumt? Der Nachwuchs übt sich auf fallend oft in Zurückhaltung, wenn es um die Lehrerlaufbahn geht. Dass die Belastungen im Lehrer alltag enorm gestiegen sind, ist be reits oft genug gesagt worden. Sie ergeben sich für Lehrkräfte in ver schiedenen Dimensionen. Nicht nur der allseits beklagte Verwaltungs aufwand schlägt zu Buche. Proble matisch ist auch die geistige und kulturelle Heterogenität in den Klas sen, wenn Lehrende spüren, dass sie diese nicht kompensieren können. Nervenzehrend sind Eltern, die die Individualität ihrer Kinder ’hypen‘ und erwarten, dass diese in der Schule priorisiert wird. Und letztend lich ist es ein nicht zu unterschät zendes Problem, wenn der Respekt fehlt vor den Angeboten, die die Schule macht, vor der Lehrperson, vor dem Lerngegenstand. In den Schulen brauchen wir dage gen Hoffnung, Perspektiven, Freude am Lernen und Lehren, aber auch Kontrollmechanismen, die ein erfolg reiches Arbeiten ermöglichen. Und der Hinweis ist nicht neu: Schule kann und darf nicht die ’Reparaturwerk statt‘ der Gesellschaft sein. Ich wünsche Ihnen Kraft und Zuver sicht in dieser nicht leichten Zeit!

von REINHARD SCHWAB Vorsitzender des Hessischen Philologenverbandes

Pädagogen und Lehrende, überzeugt vom Unterrichtsgegenstand, ihre Per sönlichkeit einbringend; nur Begleiter oder Coach von Lernprozessen zu sein, ist eindeutig zu wenig. Irritationen gibt es um das Quali tätsverständnis von Schule, anschei nend erodiert die Bildungsqualität; auch in diesem Jahr lassen die Jubel meldungen aufhorchen. In Hessen liegt die Durchschnittsnote bei 2,23, dies ist die beste seit der Einführung des Landesabiturs (vor fünf Jahren noch: 2,41), 841-mal wurde die Traum note 1,0 erreicht, so oft wie noch nie zuvor. Diese Ergebnisse entsprechen demTrend zu kontinuierlich besseren Abiturnoten. All das trotz Pandemie! Bestnoten-Inflation im Abitur? Schla gen wir – unausgesprochen – einen Bogen um die ’harten‘ fachlichen In halte? Das Phänomen der Noteninfla tion ist ein grundsätzliches Problem. Immer bessere Noten belegen keinen Anstieg des Bildungsniveaus. Die Aus sagekraft der Abiturnoten schwindet zunehmend. Klagen nicht die Hoch schullehrer immer häufiger über die zumTeil defizitäre Studierbefähigung ihrer Studienanfänger? Hier wäre auf seiten der Politiker ein Bewusstsein für die Problematik wichtig. Eine dau erhafte Beschädigung des Leistungs prinzips in der Schule können wir uns nicht leisten. Die Digitalisierungseuphorie der Pandemiezeit droht oberflächlich zu bleiben, wenn Innovationen nicht jede einzelne Lehrkraft erreichen, nicht längerfristig etabliert werden auf al

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Mit kollegialen Grüßen

Ihr Reinhard Schwab

Was Lehrerinnen und Lehrer gesund hält Empirische Ergebnisse zur Bedeutung psychosozialer Ressourcen im Lehrerberuf Z weifellos gehört der Beruf der Lehrerin und des Lehrers durch die (insbesondere im psycho von PROF. HEINRICH DAUBER Erziehungs- wissenschaftler

nisse sind hinreichend klar und auf dem Hintergrund des gewählten transaktionalen Modells nachvollzieh bar. Bezogen auf die einzelne Lehrerin, den einzelnen Lehrer in ihrer spezifi schen persönlichen Situation und ih rem beruflichen Umfeld sind unsere statistischen Daten allerdings nicht geeignet für ein diagnostisches Scree ning im Sinne einer Checkliste oder prognostischen Klassifikationen im Blick auf eine potenzielle gesundheit liche Gefährdung. Sehr wohl hingegen können unsere Ergebnisse Hinweise liefern, was auf verschiedenen Ebenen getan werden kann, um die übergrei fenden Metakompetenzen von Lehre rinnen und Lehrern zu stärken, die ge eignet erscheinen, beruflichen Belas tungen konstruktiv zu begegnen und – last, but not least – einen anderen Umgang mit sich selbst, mit ihren Schülern, mit Eltern und ihren Kolle ginnen und Kollegen zu entwickeln und zu pflegen. Aufgrund unserer Erfahrungen und anderer einschlägiger Studien gehen wir davon aus, dass es vor allem auf persönliche Lernbereit schaften und einschlägige Lerner fahrungen in geeigneten Settings der Aus-, Fort- und Weiterbildungen ankommt. Die aus unserer Sicht we sentlichen Punkte dafür sind: 1. personale Kompetenzen fördern und entwickeln, soziale Unter- stützungssysteme aufbauen, 2. über alle Phasen des Lehrerwerdens und Lehrerseins Selbstverantwor tung für den eigenen beruflichen Professionalisierungsprozess er möglichen, einfordern und indivi duell fördern, 3. institutionelle Anerkennung und Honorierung von psychosozialer Fort- und Weiterbildung im bio grafischen Verlauf. Dazu nochmals die wichtigsten Un tersuchungsergebnisse und mögli che Konsequenzen:

sozialen Bereich) gestiegenen Anfor derungen heute zu den besonders be lastenden Berufen mit einem über durchschnittlich hohen Anteil an Frühpensionierungen. Das ist die ’schlechte‘ Nachricht. Die ’gute‘ Nachricht lautet: Lehrerinnen und Lehrer sind nicht automatisch Opfer ihrer Berufsbedingungen, sondern können weitgehend selbst dazu bei tragen, wie sie mit diesen Belastun gen konstruktiv umgehen, um die sen Beruf lange, erfolgreich, gesund und mit Freude ausüben zu können. Im Zentrum unserer Untersuchung stand daher nicht die Suche nach po tenziell krankmachenden ’äußeren‘ Faktoren im Lehrerberuf, sondern die Identifizierung der personalen Res sourcen und Widerstandsfaktoren, die die Gesundheit von Lehrerinnen und Lehrern stärken. Dabei zeigte sich – was nicht überraschend war, aber sel ten so klar nachgewiesen wurde –, dass Lehrerinnen und Lehrer diese ge sunderhaltenden Ressourcen durch Weiterbildung vertiefen und erweitern können. Dabei sind diese Ressourcen sowohl Voraussetzung wie Ziel weite ren Kompetenzerwerbs. Dass es sich dabei nicht um lineare Ursache-Wir kungs-Prozesse handelt, die auf der Basis korrelativer Daten aus einer Querschnittsuntersuchung auch nicht abgeleitet werden können, ist aus wissenschaftlicher Sicht banal. Des halb lassen sich aus unseren Ergeb nissen auch keine einfachen Schluss folgerungen ziehen oder unmittelbare Rezepte für die Aus-, Fort- und Wei terbildung von Lehrern ableiten. Man kann gesunde Lehrer weder ’machen‘ noch kranke Lehrer ’fit machen‘. Den noch hat unsere Untersuchung ge zeigt, dass Lehrerinnen und Lehrer durch selbst gewählte Fort- und Weiterbildungen im psychosozialen

Arbeitsbelastung im Lehrberuf

Bereich ihre personalen Ressourcen stärken und ausweiten sowie in komplexen Lern- und Ausbildungs prozessen Kompetenzen erwerben können, die es ihnen ermöglichen, mit den Belastungen ihres Berufes konstruktiv umzugehen. Angesichts der Komplexität solcher Lernprozesse ist ermutigend, wie wirksam solche Fort- und Weiterbil dungen sein können. Die von uns in die Untersuchung einbezogenen Wei terbildungen thematisieren den Pro zess einer komplexen, ’fließenden‘ le benslangen Selbstprofessionalisie rung, indemmehrere, in sich rückge koppelte Bereiche und Faktoren be wusst gemacht und bearbeitet werden – persönliche Voraussetzun gen und äußere Bedingungen, ’objek tive‘ Anforderungen und deren ’sub jektive‘ Bewertung, personale Res sourcen (’eigene Kompetenzen‘) und soziale Ressourcen (’Unterstützungs systeme von außen‘), psychische Ver arbeitungsformen und eine körperlich gesunderhaltende Lebensweise. Die in diesen Aus-, Fort- und Weiterbildun gen erworbenen und vertieften Res sourcen und die damit verbundenen oder daraus erwachsenden Kompe tenzen führen in einem systemischen Zusammenspiel dazu, in Belastungs situationen eher aktive oder passive Bewältigungsformen zu wählen und in letzter Konsequenz gesund zu bleiben oder krank zu werden. Die empirische Bestimmung und Beschreibung dieser Faktoren und Prozesse steht imMittelpunkt unserer Studien. Unsere quantitativen Ergeb

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len Kompetenzfeldern nicht nur theoretisch vermittelt, sondern pra xisnah bereitgestellt, erfahren und trainiert werden: Auftritt vor und Lei tung von Gruppen, Teambildung und kollegiale Fallberatung, biografische Bearbeitung von beruflichen Konflikt situationen in Supervisions- und Inter visionsgruppen. Dabei geht es weniger um einzelne, kleinschrittig standardi sierte Verhaltensmerkmale als um den Aufbau einer inneren Haltung. Eine un günstige Ressourcenlage kann in eine verhängnisvolle Abwärtsspirale mün den, in der die Auseinandersetzung mit beruflichen Anforderungen auf allen Ebenen ungünstig verläuft, zu dauer haftemÜberlastungserleben führt und letztlich die Gesundheit angreift, was wiederum zu einer weiteren Verschär fung der Ausgangslage führt, der die gesundheitlich beeinträchtigten Per sonen nun mit einer noch weiter einge schränkten Verfügbarkeit von Ressour cen begegnen müssen. Das bedeutet: Schulpsychologische und pädagogi sche Beratungsdienste sollten ge zielte Ansprechmöglichkeiten für Burnout-gefährdete Lehrkräfte an bieten. Insbesondere Ausbilderinnen und Ausbilder in der zweiten Phase sollten selbst über entsprechende Weiterbildungen verfügen.

Unsere Ergebnisse zeigen, dass es keinen statistisch nachweisbaren di rekten Zusammenhang zwischen äu ßeren Belastungen am Arbeitsplatz und der gesundheitlichen Gesamtsi tuation gibt, wohl aber mit der sub jektiven Bewertung der beruflichen Situation, damit mit der empfunde nen Belastung durch berufliche An forderungen, mit der Verfügbarkeit personaler und sozialer Ressourcen und der Art der Bewältigung von Schwierigkeiten und Belastungen als den zentralen Faktoren, die zur Auf rechterhaltung der Gesundheit und zur Entstehung von Krankheit beitra gen. Je breiter und differenzierter die Basis an verfügbaren personalen und sozialen Ressourcen ist, auf die Lehre rinnen und Lehrer bei der Bewältigung von Anforderungen und Belastungen zurückgreifen können, desto eher wählen sie aktive Bewältigungsstrate gien und desto weniger neigen sie zu passiv-resignativen Bewältigungs mustern. Dies bedeutet: Die Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern muss neben Fachwissen schaften, Fachdidaktiken und Bil dungswissenschaft um grundlegen de Angebote zur Bedeutung und zumTraining psychosozialer Basis kompetenzen im Lehrerberuf er gänzt werden (Bosse, Dauber, Dö ring-Seipel, Nolle, 2012) . Die enge Verknüpfung des Gesamt ressourcenindexes mit Gesundheit und Krankheit verweist darauf, dass es of fenbar die Gesamtheit der verfügbaren Ressourcen ist, die den Unterschied macht. Kenntnisse, Kompetenzen, Merkmale werden erst dann zu Res sourcen, wenn sie zu aktuellen Anfor derungssituationen passen und zur Bewältigung dieser Anforderungen und der Erreichung von Zielen einge setzt werden können. Dies bedeutet: Insbesondere in allen praxisorientier ten Ausbildungsphasen (schulprakti sche Ausbildung in der ersten Phase der Lehrerbildung, Referendariat, Berufseingangsphase, Fort- und Weiterbildung in der dritten Phase) sollten in die Aus- undWeiterbildung integrierte und sie ergänzende Lern angebote zu zentralen psychosozia

Impressum

73. Jahrgang | ISSN 0723-6182 Verleger: Hessischer Philologen- verband e.V. Die Zeitschrift »BLICKPUNKT SCHULE« des Hessischen Philologenverbandes erscheint fünfmal im Jahr 2022. Der Hessische Philologenverband ist der Gesamtverband der Lehre rinnen und Lehrer an den Gymna sien in Hessen sowie an Schulen mit gymnasialem Bildungsange bot. Er ist der Fachverband im Deutschen Beamtenbund, Lan desbund Hessen (dbb), er ist dem Deutschen Lehrerverband Hessen (dlh) und durch den Deutschen Philologenverband (DPhV) dem Deutschen Lehrerverband (DL) angeschlossen. Für den Inhalt verantwortlich: Der Vorstand des Hessischen Philologenverbandes. Chefredaktion: Christof Ganß (V.i.S.d.P.) Dr. Iris Schröder-Maiwald Mail: blickpunkt-schule@hphv.de Mit dem Namen der Verfasser gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Hessischer Philologenverband e.V. Geschäftsstelle: Schlichterstraße 18 Mail: hphv@hphv.de Web: www.hphv.de Bank: Volksbank Odenwaldkreis BIC: GENODE51 MIC IBAN: DE30 5086 3513 0004 3579 73 Der Verkaufspreis ist durch die Mitgliedsbeiträge abgegolten. Verlag und Anzeigenverwaltung: Pädagogik & Hochschulverlag Graf-Adolf-Straße 84 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 3558104 Fax: 0211 3558095 Mail: dassow@dphv-verlag.de Satz und Layout: Tel.: 0211 1795965 Fax: 0211 1795945 Mail: heinemann@dphv-verlag.de 65185 Wiesbaden Tel.: 0611 307445 Fax: 0611 376905 www.dphv-verlag.de Anzeigenverwaltung:

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Info

Elke Döring-Seipel/Heinrich Dauber (2013): Was Lehrerin nen und Lehrer gesund hält – empirische Ergebnisse zur Be deutung psychosozialer Res sourcen im Lehrerberuf. Kölner Reihe: Materialien zu Supervisi on und Beratung, Hrsg. Deut sche Gesellschaft für Supervisi on e.V., Göttingen (Vandenhoek und Ruprecht) Weiterführende Literatur: Dorit Bosse/Heinrich Dauber/ Elke Döring-Seipel/Timo Nolle (Hrsg.) (2012): Professionelle Lehrerbildung im Spannungs feld von Eignung, Ausbildung und beruflicher Kompetenz, Bad Heilbrunn (Klinkhardt)

Bild: Tanja Esser/AdobeStock

Arbeitsbelastung im Lehrberuf

Alimentation Paukenschläge vom Bundesverfassungsgericht und vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof

Am 30. November 2021 stellte der Hessische Verwaltungsge richtshof (VGH) in einem vom dbb Hessen initiierten und be gleiteten Klageverfahren fest, dass die Alimentation in Hessen verfassungswidrig zu niedrig ist. S o hatte der VGH errechnet, dass im Jahr 2020 am unters ten Ende des hessischen Be soldungsgefüges, in A 5, Stufe 1, nicht nur der Mindestabstand zur Grund- sicherung von 15 Prozent nicht einge halten worden war. Vielmehr hatte die Besoldung in diesem Amt sogar das Niveau der Grundsicherung selbst um 9 Prozent unterschritten, so die Be rechnungen des Gerichts. De facto fehlten also rund 24 Prozent bis zur verfassungskonformen Nettoalimen tation. Der VGH hatte weiterhin festge stellt, dass die Besoldung in Hessen mindestens seit 2013 verfassungswid rig zu niedrig war und dass bis zur Be soldungsgruppe A 9, Stufe 1, in man chen Jahren sogar bis A 10, Stufe 1, der Mindestabstand zur Grundsiche rung nicht eingehalten wurde. Die diesemVerfahren zugrunde lie gende Klage wurde von uns bereits im Januar 2017 beimVerwaltungsgericht in Frankfurt eingereicht. Als Kläger

Dies führte zur Entscheidung des dbb Hessen durch Beschlussfassung beim Gewerkschaftstag im November 2015, gegen diese Besoldungsfestset zungen zu klagen. Nach entsprechenden Wider spruchsverfahren 2016 erfolgte dann im Januar 2017 die Einreichung dreier Klagen bei den Verwaltungsgerichten Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt. Das VG Frankfurt wies unsere Klage imVerfahren im März 2018 ab, was uns durchaus verwunderte. Denn das Bundesverwaltungsge richt (BVerwG) hatte bereits im Sep tember 2017 in Vorlagebeschlüssen an das BVerfG unter anderem konkre tere Maßstäbe zur Berechnung des Mindestabstands der Nettoalimenta tion zur Grundsicherung zugrunde gelegt. Die Zugrundelegung dieser Maßstäbe zeigte die verfassungswid rige Unteralimentation unseres Klä gers nach unserer Überzeugung noch deutlicher auf. Also legten wir Beru fung ein, woraufhin unser Verfahren beimVGH anhängig wurde. Wir erstellten aufwendig neue Be rechnungen nach den Maßstäben des BVerwG und Prof. Dr. Dr. Battis trug sie demVGH in entsprechenden Schrift sätzen vor. Dabei erhoben wir auch fortlaufend aktualisierte Daten bspw. zur Grundsicherung, zu den Kosten

von HEINI SCHMITT Vorsitzender des dbb Hessen

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trat ein Justizwachtmeister auf, der in Frankfurt seinen Dienst versieht. Er ist Mitglied in der Deutschen Justizge werkschaft (DJG). Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis aus Berlin wurde vom dbb Hessen mit der Einreichung und Vertretung der Klage beauftragt. Von Anfang an konzentrierten wir uns – ausgehend von der Rechtspre chung des BVerfG aus 2015 – auf Be rechnungen zur Nettoalimentation unseres Klägers imVergleich zum Niveau der Grundsicherung in hessi schen Ballungsräumen. Ausgelöst wurde das Ganze durch die Festlegungen in der Koalitionsver einbarung von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen für die 19. Legislaturperi ode im Januar 2014. Den Beamtinnen und Beamten in Hessen wurden da nach 2015 eine ’Nullrunde’ und eine Beihilfekürzung zugemutet. Außer dem sollten von 2016 bis 2018 Besol dungsanpassungen von höchstens ei nem Prozent erfolgen.

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für das Wohnen und Heizen in hessi schen Kommunen, zu den Beiträgen für die private Restkostenversiche rung der Beamten usw., so wie wir das schon vor der ersten Klageeinrei chung mit den damals angenomme nen Daten getan hatten. An dieser Stelle wird vielleicht auch deutlich, dass ein solches Klagever fahren – soll es erfolgreich gestaltet werden – eine sehr, sehr arbeits- und auch kostenintensive Angelegenheit ist. Es soll hier durchaus erwähnt wer den, dass unsere Berechnungen, die wir demVGH vorgetragen haben, letztlich weitestgehend anerkannt, in Teilen vom Gericht sogar noch höher (bzw. noch verfassungswidriger) an gesetzt wurden. Der VGH verhandelte am gleichen Tag (30. November 2021) auch die Klage einer W-2-Professorin. Auch hier kam er zum Ergebnis, dass eine verfassungswidrige Unteralimenta- tion vorliegt. Der VGH betonte sinngemäß, dass ein Verstoß gegen das Mindestab standsgebot nicht zu rechtfertigen ist und dass ein so deutlicher Missstand am unteren Ende weitreichende Aus wirkungen auf das gesamte Besol dungsgefüge haben muss. Zur letzt gültigen Feststellung der Verfas sungswidrigkeit legte der VGH beide Entscheidungen dem BVerfG vor. Es kam zu einem überragenden und positiven medialen Echo, ohne die sonst übliche Neiddebatte. Wir haben als dbb Hessen von Be ginn an eine sehr offensive und diffe renzierte Öffentlichkeitsarbeit betrie ben, um immer wieder das Interesse der Medien aufrechtzuerhalten. Es war uns wichtig, auch der Öffentlich keit das Ausmaß des Problems deut lich zu machen. Die Befassung des BVerfG mit diesen beiden Vorlagen vom 30. No vember 2021 steht noch aus. Wir rechnen jedoch nicht mit Überra schungen aus Karlsruhe, denn der VGH hatte sich – erwartungsgemäß – in seinen Entscheidungen eng an den Vorgaben des BVerfG vom Mai 2020 orientiert.

deutlicher fällt der ’Reparaturbedarf’ auch des übrigen Besoldungsgefüges aus. Denn das generelle Abstandsge bot besteht fort, d.h., es ist nicht zu lässig, die vormals bestehenden Ab stände zwischen den einzelnen Besol dungsgruppen und -ordnungen im mer weiter einzuebnen. Die amtsan gemessene Alimentation muss sich in einem abgestuften Besoldungsgefü ge widerspiegeln. Je höher der Anspruch an und die Belastung durch das jeweilige Amt ist, umso höher muss auch die Alimenta tion ausfallen und umso größer wird die Bedeutung der qualitätssichern den Funktion von Alimentation. Und: Besoldung und Versorgung sind gleichrangige Elemente der Ali mentation. Das bedeutet, dass es durch eine Neugestaltung der Ali mentation nicht zur einseitigen Anhe bung der Besoldung und damit zu ei ner mittelbaren Absenkung des Ver sorgungsniveaus kommen darf. Es kann also festgestellt werden, dass die Gesetzgeber in Bund und Ländern über ausreichend Rüstzeug zur Erstellung von Besoldungsgeset zen und -ordnungen verfügen, um die Maßstäbe der Verfassung einzuhal ten. Stand heute (24. August 2022) ist dies jedoch in keinem einzigen Rechtskreis in Deutschland der Fall. Dabei hat das BVerfG wiederholt deutlich gemacht, dass es nicht seine Aufgabe ist, zu beurteilen, ob die Ali mentation in einem Rechtskreis an gemessen ist. Das BVerfG hat nur die Aufgabe, Maßstäbe für die Festlegung der ab soluten Untergrenze einer gerade eben noch verfassungskonformen Ali mentation und generelle Maßstäbe zur Alimentation, also unter anderem zum Abstandsgebot oder zur quali tätssichernden Funktion der Alimen tation, festzulegen. Was ist seit Mai 2020 bzw. seit Ende November 2021 geschehen? Man kann es gar nicht anders sagen: Regierungen in Bund und Ländern le

Diese Vorgaben zur Berechnung des Mindestabstands der Nettoalimenta tion zur Grundsicherung, mit denen das BVerfG im Mai 2020 die Annah men des BVerwG aus 2017 weitge hend bestätigte und seine eigenen Maßstäbe aus 2015 deutlich aus schärfte, sehen seither wie folgt aus und wurden infolge dessen auch vom VGH zugrunde gelegt: • Berechnung der jährlichen Gesamt unterstützungsleistungen für eine vierköpfige Familie, die Grundsiche rung erhält (persönliche Regelsät ze, zusätzlich realistische Kosten der Unterkunft in der teuersten Kommune des Rechtskreises, zu sätzlich realistische Beträge für Bil dung und Teilhabe der Kinder) • Gegenüberstellung der jährlichen Nettoalimentation einer Beamtin/ eines Beamten in der untersten Be soldungsgruppe und Erfahrungs stufe im Rechtskreis, als Alleinver dienerin/Alleinverdiener mit Part nerin/Partner und zwei Kindern (Bruttobezüge, abzüglich der Ein kommenssteuer in Klasse 3, abzüg lich der realistischen Beträge für die private Restkosten-Krankenversi cherung, zuzüglich Kindergeld) • Der Betrag der Nettoalimentation muss fünfzehn Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen, sonst liegt verfassungswidrige Un teralimentation vor. Es wird also die vierköpfige Muster familie im Ballungsraum, die Grund sicherung erhält, verglichen mit der vierköpfigen Beamten-Alleinverdie ner-Musterfamilie in einer typisieren den Betrachtung. D.h., es wird vom Gericht nicht der individuelle Kläger betrachtet, son dern es wird abstrakt ein Beamter be trachtet, der im infrage kommenden Rechtskreis am untersten Ende des Besoldungsgefüges angesiedelt ist. Das BVerfG und der VGH haben festgestellt, dass ein Verstoß gegen das Mindestabstandsgebot nicht ge rechtfertigt werden kann. Das bedeu tet, dass sich dann die weitere Prü fung erübrigt hat. Je deutlicher der Verstoß gegen das Mindestabstandsgebot ausfällt, umso

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gen die verfassungsrechtlichen Vor gaben zur Beamtenalimentation mehr oder weniger beliebig aus, denn die bisher vorgelegten oder verabschie deten Gesetzentwürfe bzw. Gesetze sind nicht geeignet, die Vorgaben vollständig zu erfüllen. Das ist ein ab solut bemerkenswerter Umstand, den man gar nicht genug anprangern kann! Wir als dbb Hessen hatten uns im Frühjahr 2021 mit Innenminister Beuth darauf verständigt, die Ent scheidung des VGH abzuwarten und dann die ’Besoldungsreparatur’ in Hessen zu erörtern. Nach dem 30. November 2021 kam es dann aber zunächst einmal zu ei nemWechselbad der Gefühle. Sowohl der Innenminister wie auch der ehe malige Ministerpräsident haben wechselnde Positionen eingenom men. Einmal stellten sie dar, sie woll ten doch noch zuwarten, bis das BVerfG die Vorlagebeschlüsse des VGH entschieden hat. Dann wieder – nach massiver Kritik unsererseits – si cherten sie zu, zeitnah mit den Ge werkschaften zusammenkommen zu wollen, um die Besoldungsreparatur in Hessen zeitnah anzugehen. Wir haben also erneut mit allem Nachdruck gefordert, dass die ersten wesentlichen Schritte noch in der lau fenden Legislaturperiode unternom men werden müssen. Ebenso haben wir mit aller Deutlichkeit aufgezeigt, wie die ersten verfassungskonformen Reparaturmaßnahmen aussehen müssen. Auch hier haben wir uns in unserer Landesleitung viel Zeit genommen, haben viel Aufwand betrieben, um zu berechnen, wie die Herstellung einer verfassungskonformen Alimentation in Hessen ausschließlich über die An hebung des Bruttogrundgehalts ge schehen kann und was sie kosten würde. Auch haben wir uns sehr aufwendig und arbeitsintensiv mit den einzelnen ’Reparaturvarianten’ auseinanderge setzt. Denn das BVerfG hatte neben der Anhebung des Grundgehalts wei tere Möglichkeiten wie regionale oder familienbezogene Zuschläge sowie

Unsere zunächst favorisierte Kor rekturvariante, die eine unterschiedli che Anhebung des Grundgehalts, ge staffelt nach mittlerem, gehobenem, höherem Dienst sowie der B-, R- und W-Besoldung, vorsah, haben wir da raufhin wieder verworfen. Das wäre zwar eine ’sozialere’ Vorgehensweise gewesen, jedoch lässt das Abstands gebot Verkürzungen der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen nur in einem sehr geringen Ausmaß zu und der Gesetzgeber müsste dies auch nachvollziehbar begründen. Neben den in die Zukunft wirken den Maßnahmen ist noch die Frage der rückwirkenden Entschädigung zu klären. Hierzu hat der VGH keine Hinweise gegeben, nachdem er ja einen Vorla gebeschluss an das BVerfG erlassen hat. Wir erwarten diese Hinweise also erst noch. In den beiden Urteilen vom Mai 2020 hatte das BVerfG jeweils fest gelegt, dass eine rückwirkende Ent schädigung den Klägern selbst und den Beamtinnen und Beamten zu steht, die rechtsgültig ihre Ansprüche geltend gemacht hatten. Die neueste Entwicklung in Hessen Wir haben als dbb Hessen seit dem30. November 2021 fortwährendmit dem Innenminister, den Regierungsfraktio nen, dem Finanzminister und den Op positionsfraktionen von SPD und FDP in Kontakt gestanden, umunsere Forde rungen, Berechnungen und Argumente vorzutragen und zu untermauern. Wie derholt kam es auch zu entsprechen den Debatten imHessischen Landtag. Im Juli fand auch ein Gespräch mit dem neuen Hessischen Ministerpräsi denten Boris Rhein statt, bei dem ich unter anderem unsere Forderungen und Argumente zur Alimentation noch einmal darstellte. Ihm gegenüber und auch gegen über dem Hessischen Innenminister Peter Beuth sowie den Regierungs fraktionen haben wir die Vorlage eines Gesetzentwurfs noch vor der Som merpause 2022, der die ersten Kor

beihilferechtliche oder steuerrecht- liche Verbesserungen genannt. Letztlich sahen wir nur einen Weg, um eine verfassungskonforme Ali mentation in Hessen auf den Weg zu bringen. Nämlich die Anhebung des Grundgehalts, nur ggf. ergänzt durch einen möglichst flach abgestuften re gionalen Zuschlag, und die Anhebung des Familienzuschlags ab dem dritten Kind, so wie es das BVerfG im Mai 2020 in einem weiteren Urteil ent schieden hatte, das in Nordrhein Westfalen seinen Ursprung hatte. Das Festhalten an dieser Vorge hensweise hat der Landeshauptvor stand des dbb Hessen in seiner Sit zung im April 2022 einstimmig unter mauert. In mehreren Passagen der Ent scheidungsgründe des BVerfG und des VGH wurde die besondere Bedeu tung des Grundgehalts hervorgeho ben und es wurde klargestellt, dass andere Reparaturvarianten nicht in den Vordergrund treten dürfen. Auch wir als dbb Hessen haben sehr deutlich gemacht, dass Korrekturen, die nicht die Anhebung des Grundge halts, sondern maßgeblich die Anhe bung familienbezogener oder regio naler Zuschläge bzw. Verbesserungen der Beihilfe zum Inhalt hatten, die Ge fahr erneuter Verfassungswidrigkeit mit sich bringen würden. Zudem wür den sie mittelbar das Versorgungs- niveau absenken und die Beamten schaft in Gewinner und Verlierer spal ten. In unseren Berechnungen sind wir auch zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich dabei um ein milliarden schweres Vorhaben handelt, weshalb wir realistischerweise die Umsetzung in drei oder vier Jahresschritten ein geräumt hatten. Es ist gut möglich, dass das BVerfG bzw. der VGH hier letztlich strengere zeitliche Umset zungsvorgaben machen werden. Ebenso stellten wir bei weiteren Berechnungen anhand des beste henden Besoldungsgefüges in Hes sen fest, dass das generelle Ab standsgebot einer eventuellen Ver änderung der Struktur sehr enge Grenzen setzt.

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rekturschritte noch in der laufenden Legislaturperiode regelt und im Haus halt 2023/2024 abbildet, gefordert. Wir wollten unbedingt erreichen, dass die ersten Korrekturen zusammen mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 ver abschiedet werden. Tatsächlich kam es nun am 5. Au gust zu einer Pressekonferenz des Hessischen Ministerpräsidenten mit dem Hessischen Innenminister, in der sie Folgendes ankündigten: Anhebung der Besoldung und Versorgung: • zum 1. April 2023 sowie • zum 1. Januar 2024 um jeweils drei Prozent. Höhere Familienzuschläge zum 1. April 2023: • für die ersten beiden Kinder um je weils 100 Euro pro Monat (eine Fa milie mit zwei Kindern erhält 200 Euro zusätzlich), • für jedes weitere Kind um je weils 300 Euro pro Monat (eine Fa milie mit vier Kindern erhält 800 Euro zusätzlich). • Angehörige der Besoldungsgruppe A 5 werden zum 1. April 2023 in die besser bezahlte Besoldungs gruppe A 6 überführt. • Für die Richter- und Staatsanwalt schaft werden zum 1. April 2023 die niedrigsten beiden Erfahrungsstu fen entfallen, auch um den gestie genen Anforderungen im Justiz bereich gerecht zu werden. Nach der Sommerpause wird es also einen Gesetzentwurf geben, mit dem diese angekündigten Maßnahmen in die parlamentarische Befassung und in das Anhörungsverfahren der Ge werkschaften münden. Das Gesetz soll im Zusammenhang mit dem Haushaltsgesetz 2023/2024

beraten und verabschiedet werden, die Summen von zusammen rund ei ner halben Milliarde mehr sollen dort abgebildet werden. Bis Anfang 2024 werden sich also Besoldung und Versorgung durch das jetzt vorgestellte Gesetzesvorhaben linear ummindestens sechs Prozent (in einzelnen Fallkonstellationen mehr) erhöht haben. Im Zusammen wirken mit den bereits beschlossenen Erhöhungen zum 1. August 2022 und zum 1. August 2023 wird sich die Ali mentation im Laufe von zwei Jahren linear um weitere mindestens vier Prozent (in einzelnen Fallkonstella tionen mehr) erhöht haben. Jedoch ist dabei der jeweils aktuelle Anstieg des Grundsicherungsniveaus noch nicht betrachtet. Es ist die Vor gabe des BVerfG bereits seit 2015, un termauert im Mai 2020, dass regel mäßige jährliche Anpassungen, auch orientiert an der Entwicklung der Grundsicherung, unabhängig von den ’Reparaturschritten’ erfolgen. In unserer ersten, spontanen öf fentlichen Bewertung haben wir be grüßt, dass nun überhaupt ein Ge setzentwurf kommt und dass die Kor rekturen maßgeblich über die Anhe bung des Grundgehalts geschehen sollen. Es ist auch wichtig und zu be grüßen, dass die Versorgung in glei cher Weise linear angehoben wird. Aber wir haben auch deutlich ge macht, dass das Volumen zu gering ist und das werden wir im Anhörungsver fahren untermauern. Die Zusage der Landesregierung, dass weitere ’Reparaturschritte’ bis zur Erreichung der Verfassungskon formität insgesamt erfolgen werden, ist besonders bedeutsam, denn mit den jetzt angekündigten Maßnah men hätten wir nach erster grober Berechnung nur rund ein Drittel des

Weges hinter uns gebracht. Schließ lich wiesen wir darauf hin, dass ent sprechende Mittel für die rückwir kende Entschädigung eingeplant werden müssen. Denn sobald das Gericht (BVerfG bzw. VGH) hierzu konkrete Festlegungen getroffen hat, wird auch das auf den Haushalt zukommen. Fazit Abschließend bleibt festzustellen, dass der dbb Hessen mit seiner Ende 2015 begonnenen Strategie bislang sehr erfolgreich war. Wir haben nicht nur erreicht, dass – entgegen der Festlegungen im damaligen Koalitionsvertrag – die Tarifabschlüsse ab 2017 wieder auf Besoldung und Versorgung übertra gen wurden und nicht an der Decke lung auf ein Prozent festgehalten wurde. Wir haben auch erreicht, dass unse re Klage vor demVGH am Ende höchst erfolgreich war und dass insgesamt ein völliges Umdenken in den Köpfen der politisch Verantwortlichen, in den Medien und in der Öffentlichkeit er folgt ist. Das war über mittlerweile fast sie ben Jahre viel, viel Arbeit, bei der die Kolleginnen und Kollegen in unseren Vorständen, in ihren jeweiligen Funk tionen, in unseren Gremien der Lan desleitung, des Landesvorstands, des Landeshauptvorstands sowie in den Vorständen unserer 39 Fachgewerk schaften uns stets vertraut haben. Dadurch konnten wir mit großer Ge schlossenheit nach außen auftreten. Es war eine Mannschaftsleistung. Und sie ist noch lange nicht zu Ende. Denn das Thema wird uns in den nächsten Jahren weiter intensiv be schäftigen.

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Aus der Praxis eines Schulleiters

W ie sieht es mit der Erfül lung der Aufgaben einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters am Gymnasium aus? Wie groß ist der Aufwand? Warum gibt es kaum noch Bewerbungen? Diesen Fragen werde ich mit diesem Artikel nachgehen. Meine Aufgaben als Schulleiter ei nes voll ausgebauten Gymnasiums sind vielseitig. Die Position verbindet für mich mehrere Anforderungen, die ich gerne ausfülle, weshalb ich den Beruf trotz der hohen Arbeitsbelas tung nicht missen möchte. Die Anfor derungen im Einzelnen. Unterrichten Für mich ist das Unterrichten sehr wichtig, um den direkten Kontakt zu Schülerinnen und Schüler zu haben. So ist man auch direkt in die Fach schaftsarbeit in seinen Fächern einge bunden und führt alle angeordneten Arbeitsschritte einer Lehrkraft selbst durch (und kann diese kritisch hinter fragen). Besonders hilfreich empfinde ich den Unterricht in der Qualifikati onsphase, um als Prüfungsvorsitzen der im Abitur einen direkten Draht zum Abiturjahrgang zu haben. Bei ei ner Schülerzahl von 1200 ist die Un terrichtsverpflichtung niedrig, sie liegt bei mir bei vier Wochenstunden. Eine Vor- und Nachbereitung, Elternge spräche, Korrekturen und adminis trative Aufgaben sind zu leisten. Lösen von Konflikten Hier gibt es sehr unterschiedliche Vor fälle, die den Schulleiter beschäfti gen. Zum einen Konflikte bei der No tengebung durch Lehrkräfte des Kol legiums (meist vor den Zeugnissen). Hier muss das korrekte Handeln der Lehrkräfte geprüft und ggfs. an die Schulaufsicht schriftlich berichtet werden. Zum anderen sind Konflikte im Miteinander zu klären, sowohl bei Schülerinnen und Schülern unterei nander als auch bei Lehrkräften mit

prognosen muss mehrmals im Schul jahr erfolgen. Die Schulleiterin bzw. der Schullei ter ist eingebunden in die Lehrkräfte ausbildung. Hier ist ein Schulleiter gutachten für jede Lehrkraft imVor bereitungsdienst zu schreiben. Es fin den regelmäßig Dienstversammlun gen des Studienseminars statt. Sinnvoll ist der regelmäßige Besuch im Unterricht bei den Unterrichtsbe suchen. Ich betreue regelmäßig sechs Personen, hatte früher den Vorsatz, jede Lehrkraft imVorbereitungsdienst zweimal im Halbjahr zu sehen. Das ist allerdings mittlerweile völlig unrealis tisch. Insbesondere die zeitintensiven Nachbesprechungen sprengen den Terminkalender. Nicht zu vergessen sind auch die Vorsitze im Staatsexa men, welche ich aber aus Zeitmangel an meinen Stellvertreter abgebe. Und die Eingangs-, Zwischen- und Ab schlussgespräche mit den Lehrkräften imVorbereitungsdienst, die zum Schulleitergutachten führen. Von der Schulaufsicht übertragen sind weiterhin den Schulleiterinnen und Schulleitern die BEM-Gespräche. Außerdem ist zum Beispiel der Unter richtseinsatz von schwerbehinderten Lehrkräften mit ihnen gesondert zu besprechen. Die Schulleiterin bzw. der Schullei ter leitet das Krisenteam. Themen wie Kindeswohlgefährdung bedürfen ei nes zügigen Handelns. Und letztendlich, aber meines Erach tens amwichtigsten, sindmit den Mit gliedern des Kollegiums und der Ver waltung (zumBeispiel Schulsekretari at) Personalentwicklungsgespräche zu führen. Diese finden aufWunsch der Lehrkraft statt oder beimVorliegen von Besprechungspunkten seitens der Schulleitung (zumBeispiel bei der Pla nung von A 14-Beförderungen). Diese Gespräche benötigen Zeit und Ruhe. Organisieren Das Organisieren ist insbesondere seit der Pandemie sehr zeitintensiv ge

von RALPH HARTUNG Mitglied des Landes- vorstands des hphv, Schulleiter der Goetheschule in Neu Isenburg

Schülerinnen und Schülern. Nicht zu vernachlässigen ist das Aussprechen von pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen, welche auch einen gewissen bürokratischen Auf wand mit sich bringen (zum Beispiel die Durchführung von Anhörungen und das Erstellen von Schreiben). Letztendlich gibt es kaum einen Tag ohne Konflikte. Der Aufwand in der Woche ist erheblich. Lehrkräfte in ihrer Entwicklung begleiten Die Unterrichtsplanung der Schul halbjahre ist aufwendig. So sind jeder Lehrkraft die entsprechenden Klas sen und Kurse zuzuweisen. ImVorfeld muss der Bedarf ermittelt werden und dem zur Verfügung stehenden Unterrichtsvolumen gegenüberge stellt werden. Entsteht eine Differenz, sind Budgetgespräche mit dem De zernenten zu führen, die dann zu Ein stellungsverfahren (bei positiver Dif ferenz) oder zu Personallenkungs maßnahmen (bei negativer Differenz) führen. Das ’Abtelefonieren’ von Ranglistenbewerberinnen und Rang listenbewerbern ist zeitaufwendig (und oft frustrierend), das Durchfüh ren von schulscharfen Ausschreibun gen sehr bürokratisch und damit zeit intensiv. Die Einstellung von befriste ten Krankheitsvertretungen ist auf grund der angespannten Bewerber lage oft mühsam. Es kommt auch häufig vor, dass Kandidatinnen und Kandidaten kurzfristig abspringen, weil sie zum Beispiel noch eine Plan stelle erhalten haben. Das Führen ei nes Vertretungspools benötigt eben so Zeit. Die Meldung von Klassen

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dann schon nicht Arbeitszeit für sie bzw. ihn selbst ist (zuständig wäre das Land), dann käme der Einsatz von Schulverwaltungsfachkräften in Be tracht (leider derzeit nur durch die Schulträger möglich, die aber eher Stunden von Schulsekretariaten auf stocken, was das Problem nicht löst) oder es wäre doch zumindest eine deutliche Erhöhung der Deputate (Schulleitungsdeputat, Schuldeputat) notwendig, ummehr delegieren zu können (hier wieder Zuständigkeit des Landes). Leider ist die Schulverwaltung auch viel zu wenig digitalisiert. Gäbe es E-Akten, eine Online-Einsichtnahme in die Rangliste und eine Cloudlösung für Datenabfragen, könnte viel Zeit gespart werden. Hilfreich wäre auch eine ehrliche Beschreibung der Tätigkeit einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters, so wie sie imTarifrecht vorgenommen wird. Das Land Hessen muss den Beruf der Schulleiterin bzw. des Schulleiters wieder aufwerten. Hierbei geht es nicht nur um das Gehalt. Insbesonde re das Spannungsfeld ’Vorgesetzter’ und ’Mitglied des Kollegiums’ ist gut auszutarieren. Die Wertschätzung im Rahmen von Ministerbriefen reicht nicht aus! Meine Forderungen lauten des halb: • Bei Gymnasien oder Gesamtschu len (mit gymnasialer Oberstufe) mit mehr als 1000 Schülerinnen und Schülern eine Besoldung von A 16 Z! • Erhöhung der schulischen Deputate an Entlastungsstunden! • Etablierung von Schulverwaltungs kräften für große Schulen, ggf. im Schulverbund! • Schulsekretariate in die Hand des Landes! • Eine erheblich stärkere Digitalisie rung der Schulverwaltung und ins besondere der Schulaufsicht! • Beratungs- und Gesprächsver pflichtungen im Gesetz mit Augen maß platzieren! • Eine ehrliche Bilanzierung der Auf gabenfülle einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters!

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Arbeitsbelastung im Lehrberuf

worden. Hier gilt es beispielweise, ständig angepasste Hygienepläne umzusetzen. Es sind Meldungen an das Gesundheitsamt und an die Schulaufsicht vorzunehmen. Das Testmanagement nimmt viel Zeit in Anspruch. Die Schreiben der Behör den sind meist nicht geeignet, um sie an die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern unverändert weiterzuge ben. In den letzten drei Schuljahren habe ich eine Vielzahl von Informati onsschreiben an die Schulgemeinde verfasst. Ohne Pandemie sind unter ande rem Baumaßnahmen zu steuern, Verordnungen umzusetzen, Konfe renzen und diverse Veranstaltungen zu organisieren, die jeder aus einem Jahresterminplaner einer Schule kennt. Leider ist eine durchaus be achtliche Anzahl an Abfragen der Schulaufsicht in Excel-Tabellen zu beantworten. Klassenzusammenle gungen sind ein hoch emotionales Thema und sind kommunikations- intensiv. Und, und, und … Schule weiterentwickeln Diese Aufgabe ist wichtig, da sich die Vermittlung von Bildung immer wei terentwickelt. Diese Entwicklungen sind aber vor Ort auf die Begebenhei ten ’herunterzubrechen’. Und dieses mit Partizipation aller an Schule Be teiligten.

An meiner Schule ist hierfür eine Steuerungsgruppe durch das Kollegi um eingerichtet, deren Mitglied ich bin. Ebenso fungiere ich als Schnitt stelle zu den anderen Schulleitungs mitgliedern. Ideen für die Weiterentwicklung der eigenen Schule bekommt man durch den Besuch von Tagungen und das Mitwirken in Netzwerken oder das Mitwirken in Verbänden und Vereini gungen. Fazit Die Darstellung der Aufgaben einer Schulleiterin bzw. eines Schulleiters kann nicht abschließend sein. Trotz dem wird schon deutlich, dass diese Aufgaben nicht im Rahmen einer 41 Stunden-Woche zu erfüllen sind. Na türlich hat man Unterstützung durch die Mitglieder der Schulleitung und das Sekretariat. In einem gewissen Rahmen kann delegiert werden, aber die Verantwortung bleibt bei der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter. So schön der Beruf ist, schreckt die Arbeitsmenge immer mehr Interes sierte ab und führt zu Stellenbeset zungsproblemen. Ein großes Problem ist, dass vom Gesetzgeber sehr oft in neue Gesetze und Verordnungen Aufgaben für die Schulleiterin bzw. den Schulleiter auf genommen werden, ohne Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen. Und wenn es

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Superlehrer bräuchte das Land!

von MATTHIAS SCHUSTER

Vorsitzender des Schulpolitischen Ausschusses im hphv

Bild: pathdoc/AdobeStock

Z uallererst: Wir haben einen guten Beruf, wir haben die Freude, mit jungen Menschen zusammenarbeiten zu dürfen. Die Vermittlung von Bildung und Wissen und die tägliche Interaktion mit unse ren Schülerinnen und Schülern inspi riert und lässt uns nicht wenige Male selber als Lernende zurück. Das macht zufrieden und ist der Grund, warum nicht wenige von uns das Lehramt zum Beruf gemacht haben. Ursprünglich sind wir einmal ange treten, ummit einem hohen Maß an fachwissenschaftlicher Arbeit unsere Schülerinnen und Schüler zu selbst ständigem Denken anzuregen, um sie zu befähigen, die zukünftigen Aufga ben reflektiert und verantwortungs voll zu bewältigen und gesellschaftli che Führungsaufgaben zu überneh men. Dies erfordert von uns Lehren den eine beständige Erweiterung un seres Wissens durch Fort- und Weiter- bildungen, aber auch die methodische und didaktische Anpassung des Lern stoffes an die jeweiligen Schülergrup pen. Solch ein Arbeiten fordert uns zeitlich wie intellektuell heraus – und das ist gut so. In den letzten Jahren hat sich durch gesellschaftliche Veränderungen das ’Berufsbild Lehrkraft’ gewandelt und es sind besondere Belastungen ent standen. Die Tendenz, aus Studien räten Verwaltungsräte, Juristen, Er zieher, Sozialpädagogen, Sicherheits beauftragte, Suchtbeauftragte etc. zu machen, wird immer erdrückender. Auch die ständigen Anforderungen, Sozial-, Methoden- und Mediencurri cula sowie eine permanente Aktuali sierung des Schulprogramms anzu fertigen, ist überaus belastend.

Arbeitsbelastung im Lehrberuf

Verwaltungsakte, wie die Verhän gung von Ordnungsmaßnahmen, bin den enorme Zeitressourcen und erin nern an kleine Gerichtsverhandlungen mit Zeugenbefragungen und Anhö rungen der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Teilweise sind sie zeitnah überhaupt nicht durchzufüh ren und müssen dann fallen gelassen werden. Die Verschriftlichung der Maßnahmen und die Aktenführung bedürfen eines zusätzlichen hohen Aufwandes. Die gestiegene Belastung durch die Corona-Pandemie hat an den Schulen die Arbeitsbedingungen deutlich er schwert. Lehrkräfte, die seit Jahren über zunehmende Anforderungen klagen, wurden nun in eine Situation katapultiert, die sich als Entgrenzung von Arbeits- und Freizeit und eine weitere Verlagerung der beruflichen Tätigkeit in das heimische Büro be schreiben lässt. Die verschlafene Digitalisierung der Schulen tut ihr Übriges und trieb die Lehrkräfte in eine Zwangssituation, in der erwartet wurde, dass sie selbst IT Expertinnen und -Experten werden, technischen Support für Schülerinnen und Schüler leisten und neue pädago gische und innovative Lernprozesse gestalten – oftmals hin- und herpen delnd zwischen Distanz- und Präsenz unterricht. Die Verlagerung des schriftlichen Abiturs in die Zeit nach den Osterferi

Die Umstellung von G9 auf G8 und dann wieder auf G9, die Einführung eines Zentralabiturs, die Erhöhung der Prüfungsfächer, ein zunehmender Ganztagsbetrieb, die Ausweitung der Förderdiagnostik und des individuel len Förderbedarfes, eine immer stär ker werdende Heterogenität inner halb der Schülerschaft, der sich da raus entwickelnde immer höhere Be darf an Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern haben die Belastungssituationen für Lehre rinnen und Lehrer stetig anwachsen lassen. Voll besetzte Klassen, Kurs stärken in Leistungskursen von bis zu 25 Schülerinnen und Schülern und die damit verbundene hohe Korrekturbe lastung werden weder von der Politik noch von der Öffentlichkeit wahrge nommen. Dabei ist die Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte weiterhin viel zu hoch. Bei einer durchschnittlichen Schülerzahl von 150 bis 200 Schülerinnen und Schülern oder mehr, gibt es einen ho hen Anteil an Verwaltungsakten: Man denke nur an die Förderpläne – die für diese angefertigt werden müssen. Die zunehmende Anzahl an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshinter grund und deren mangelhafte Deutschkenntnisse haben die Anfor derungen an die Lehrkräfte weiter wachsen lassen. Zeit für individuelle Betreuung bleibt bei den hohen Klas sengrößen kaum.

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