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D I E K O P E U H A G E N E B S T R A S S E N B A H N E N

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gehendes, drainiertes und gut gewalztes Grundsteinfundament

verwendet (siehe P lan B hintern im Buch).

Die Spurweite betrug in Kopenhagen stets 1,435 m; der Ge-

leiseabstand betrug bis jetzt normal im Minimum 2,5 m, er wird

nun bei Neuanlagen und planmässigen Auswechselungen stufen­

weise auf 2,65 m erhöht, da man eine längere und breitere Wa ­

gentype projektiert.

Die Wachtstation.

Betreffend Anlage und Unterhaltung der Schienen muss

angeführt werden, dass die verschiedenen früheren Ivopen-

hagener Strassenbahngesellschaften durch die Konzessionen

von alters her dazu verpflichtet waren, ausser der Anlage

der Schienen auch die Strassenbefestigung im Schienengebiet (d.

h. das Pflaster zwischen den Schienen und 0,628 m zu beiden

Seiten) zu bestreiten und zu unterhalten; diese Bestürmung ist

auch nach dem Übergang der Strassenbahnen an die Stadt beibe­

halten worden.

Bei Strassenverlegungen wird die Wegearbeit im Schienenge­

biet auf Veranlassung der technischen Verwaltung des Stadtin­

genieurs, beziehungsweise der Frederiksberger Gemeinde ausge