DIE KOPENHAGENER STBASSENBAHNEN
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8. U n te rha ltung von Kabeln und Leitungen. H ierun ter zählen
auch die Ausgaben fü r den Betrieb der W ach tstation .
9. Adm in istration und Unkosten umfassen hauptsächlich den
Lohn für das Personal auf dem Hauptbüro, dem H aup tlager
und dem Uniformdepot; Miete. Heizung und Beleuchtung der
Funk tionä rloka le u. s.
a v
.;
Miete von Dienstwohnungen;
D rucksachen; Versicherung von Inven tar und Wagen sowie
En tschäd igungen an D ritten .
ist die D ifferenz zwischen säm tlichen E innahmen und säm tlichen
Ausgaben und schliesst somit auch den Omnibusbetrieb ein.
1. Zinsen vom K ap ita lkon to am Anfang des Rechnungsjahres,
sowie von der laufenden Abrechnung m it der S tad thaup tkasse
abzüglich der Anlagezinsen für laufende Arbeiten, die später
auf das Kapitalvermögen übertragen werden. Der Zinsbetrag
en tsp rich t den w irklichen Ausgaben zur Verzinsung von
städtischen Anleihen, die für Strassenbahnan lagen verwendet
worden sind; der Zinsfuss war durchschn ittlich etwa 5 ° /0.
2. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend den ursprüng li
chen Anlageausgaben excl. der Grundstücke. Sie betrugen:
3. Pensionen. Bis 1919/20 wurden die Pensionen von dem allge
meinen städ tischen Pensionsfonds ohne Beitragsleistungen
seitens der S trassenbahn bestritten . Seitdem wurden von der
S trassenhahn wie von den übrigen ertraggehenden Unterneh-
nungen der S tad t 10 % aller pensionsberechtigten Löhnungen
an den allgemeinen Pensionsfonds der S tad t übertragen.
4. Erweiterungsfonds. Bis 1922/23 ging der Netto-Überschuss an
die städtische Kasse und wurde zur Bestreitung der allge
meinen Ausgaben der S tad t verwendet. Seitdem wurden 1,5
Millionen Kr. des Überschusses für einen besonderen E rweite
rungsfonds zur E rwerbung von städtischen Ak tiven im allge
meinen ohne besondere Rücksicht auf S trassenbahnanlagen
zurückgelegt. Seit 1924/25 ist die Regelung dahin geändert,
II. Der Betriebsiiberschuss
1920/21—23/24
und 1924/2?—25/26
1911/12—18/19
1919/20 ..........
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