ich jedes Mitglieds besonders dabey bewiesenen Eifer und
Eleisz in Andenken haben werde.
Das dabey geführte Protocoll und die zum Verwah
ren nöthige Beylagen sollen in das Archiv meines Cabi-
nets eingeliefert werden.*)
Hirschholm den 6 Jul. 1771.
Christian.
Struensee.
Allergnädigstes Kescript an die Conferenz.
6 4 .
12 Juli 1771.
v
B ra n d a ssu ra n c e -K o n to re rn e henlaegges under Kamrene.
Koncept ved Finants-Kollegiets Säger.
P. M.
Es wird der Dän. Kammer von Seiten des Fin. Coll.
gemeldet, dasz das Dän. und Norweg. Br. Ass. Contoir
von nun an unter der gemeinschaftl. Direction der Dän.
und Norweg. Kammer stehen soll und dasz die genannten
beiden Kammern die Sachen des beregten Br. Ass. Con-
toirs zu übernehmen haben.
Fin. Colleg. den 12ten Julij 1771.
An
die Dänische Kammer und Nonoeg. Kammer
und
auch mutatis mutandis an die Deutsche Kammer.
*)
Forandret ved følgende Kabinetsordre (indført i samme Protokol):
Sr. Mayestät der König haben resolvirt, dasz die P a
piere der Conferenz dem Finanz-Collegio abgeliefert werden sollen.
Hirschholm den
16
Aug.
1771
.
Auf Befehl des Königes.
Struensee.