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15 Juli 1771.
Meddelelse til Finants-Kollegiet om at Struensee under 14 Juli er
udnævnt til Geheime-Kabinets-Minister og bemyudiget til at udstede
Kabinetsordrer i Köngens Navn.
Original i Finants-Kollegiets Sämling af Kabinetsordrer.
Da ich unter dem gestrigen Dato den Maitre des re
quêtes Struensee zugleich zu meinem Geheimen Cabinets-
Minister ernannt, und ihm wegen Ausfertigung der Cabi-
nets-Ordres folgende Puncte zu beobachten durch eine
eigenhändige Ordre aufgetragen habe:
1. Alle Ordres, so ich ihm mündlich gebe, musz er
so wie es mein Sinn ist abfassen und mir zur Unter
schrift, wann er solche vorher paraphirt hat, vorlegen,
oder in meinem Namen unter dem Cabinets-Siegel aus
fertigen.
2. Alle Ordres, die auf die Vorstellung eines Collegii
an ein anderes zu geben nöthig sind, sollen von ihm aus-
gefertiget werden, und nicht mehr durch die Ausfertigung
eines Befehls in dem Collegio oder durch die Communi
cation geschehen.
3. Wöchentlich soll mir von den ausgefertigten Cabi-
nets-Ordres ein Extract zur approbation vorgelegt werden.
4. Die auf diese Art ausgefertigte Cabinets-Ordres
sollen dieselbe Gültigkeit, als die von mir eigenhändig
geschriebene haben, und sollen gleich, sowohl von den
Collegiis als Unterbedienten befolgt werden, wo keine
Verordnung oder von mir subsistirende Resolution da
wider ist, in welchem Fall solches gleich bey dem Cabinet
gemeldet werden musz. Im ändern Fall soll mir die Nachle-
bung und der Inhalt der Ordre von dem Collegio, und von
dem Unterbedienten dem Collegio, worunter er sortirt,
angezeigt werden.
So wird solches hiedurch dem Finanz-Collegio be
kannt gemacht und anbefohlen, die hierin die Collegia