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15 Juli 1771.

Meddelelse til Finants-Kollegiet om at Struensee under 14 Juli er

udnævnt til Geheime-Kabinets-Minister og bemyudiget til at udstede

Kabinetsordrer i Köngens Navn.

Original i Finants-Kollegiets Sämling af Kabinetsordrer.

Da ich unter dem gestrigen Dato den Maitre des re­

quêtes Struensee zugleich zu meinem Geheimen Cabinets-

Minister ernannt, und ihm wegen Ausfertigung der Cabi-

nets-Ordres folgende Puncte zu beobachten durch eine

eigenhändige Ordre aufgetragen habe:

1. Alle Ordres, so ich ihm mündlich gebe, musz er

so wie es mein Sinn ist abfassen und mir zur Unter­

schrift, wann er solche vorher paraphirt hat, vorlegen,

oder in meinem Namen unter dem Cabinets-Siegel aus­

fertigen.

2. Alle Ordres, die auf die Vorstellung eines Collegii

an ein anderes zu geben nöthig sind, sollen von ihm aus-

gefertiget werden, und nicht mehr durch die Ausfertigung

eines Befehls in dem Collegio oder durch die Communi­

cation geschehen.

3. Wöchentlich soll mir von den ausgefertigten Cabi-

nets-Ordres ein Extract zur approbation vorgelegt werden.

4. Die auf diese Art ausgefertigte Cabinets-Ordres

sollen dieselbe Gültigkeit, als die von mir eigenhändig

geschriebene haben, und sollen gleich, sowohl von den

Collegiis als Unterbedienten befolgt werden, wo keine

Verordnung oder von mir subsistirende Resolution da­

wider ist, in welchem Fall solches gleich bey dem Cabinet

gemeldet werden musz. Im ändern Fall soll mir die Nachle-

bung und der Inhalt der Ordre von dem Collegio, und von

dem Unterbedienten dem Collegio, worunter er sortirt,

angezeigt werden.

So wird solches hiedurch dem Finanz-Collegio be­

kannt gemacht und anbefohlen, die hierin die Collegia