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gaben vom nechstkünftigen Neu-Jahr an auf die Hof-Cassa
gelegt werden sollen.
Hirschholm den 13ten Oct. 1771.
Auf Befehl des Königs
Struensee.
An das Finanz-Collegium.
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22 November 1771.
Der træffes Bestemmelser om, hvilke Bygninger der skulle henhøre
under Over-Bygningsdirektionen.
Original i Finants-Kollegiets Samling af Kabinetsordrer.
Beygehende Listen der Königl. Schlöszer, Gärten und
Gebäude cum annexis sub Lit: A &B werden dem Finanz-
Collegio nachrichtl: communicirt, mit dem Beyfügen, dasz,
da der Civil-Etats-Material-Hof unter der Ober: Bau Di-
rection stehet, das daher nöthighabende von ihr zu requi
riren ist.
Hirschholm d. 22. Nov. 1771.
Auf Befehl des Königs
Struensee.
An das Finanz-Collegium.
Lit: A.
Liste
der nachbenannten Königl: Schlöszer und Gebäude, welche
von bevorstehendem Neuen Jahre der speciellen Aufsicht
des Hof-Intendanten von Wegener zu übertragen wären: als
Lit: B.
Liste
von den Gebäuden, welche vom bevorstehenden Neuen
Jahre der speciellen Aufsicht der Ober-Bau-Direction zu
übergeben sind, als: