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gaben vom nechstkünftigen Neu-Jahr an auf die Hof-Cassa

gelegt werden sollen.

Hirschholm den 13ten Oct. 1771.

Auf Befehl des Königs

Struensee.

An das Finanz-Collegium.

7 6 .

22 November 1771.

Der træffes Bestemmelser om, hvilke Bygninger der skulle henhøre

under Over-Bygningsdirektionen.

Original i Finants-Kollegiets Samling af Kabinetsordrer.

Beygehende Listen der Königl. Schlöszer, Gärten und

Gebäude cum annexis sub Lit: A &B werden dem Finanz-

Collegio nachrichtl: communicirt, mit dem Beyfügen, dasz,

da der Civil-Etats-Material-Hof unter der Ober: Bau Di-

rection stehet, das daher nöthighabende von ihr zu requi

riren ist.

Hirschholm d. 22. Nov. 1771.

Auf Befehl des Königs

Struensee.

An das Finanz-Collegium.

Lit: A.

Liste

der nachbenannten Königl: Schlöszer und Gebäude, welche

von bevorstehendem Neuen Jahre der speciellen Aufsicht

des Hof-Intendanten von Wegener zu übertragen wären: als

Lit: B.

Liste

von den Gebäuden, welche vom bevorstehenden Neuen

Jahre der speciellen Aufsicht der Ober-Bau-Direction zu

übergeben sind, als: