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NACH WIE VOR BLEIBT DER BASISZINSSATZ UNVERäNDERT NE-

GATIV BEI -0,88 %.

Wie die Deutsche Bundesbank am 27. Juni 2017 bekannt gegeben

hat, und wie im Bundesanzeiger am 29. Juni 2017 veröffentlich

wurde, bleibt der Basiszinssatz auch nach dem 1. Juli 2017 unver-

ändert bei -0,88 %.

Der Basiszinssatz errechnet sich aus dem Festzinssatz für die

jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentral-

bank, die am 27. Juni 2017 0,00 % betrug und damit ebenfalls un-

verändert geblieben ist.

Eine vollständige Übersicht des jeweils aktuellen Basiszinssatzes

sowie der daraus resultierenden Verzugszinssätze bei Verträgen

nach BGB und VOB ist im internen Mitgliederbereich auf

www.dachdecker.bayern

hinterlegt.

ALLE ZWEI JAHRE WERDEN DIE PFäNDUNGSFREIGRENZEN FÜR

ARBEITSEINKOMMEN GEMäSS § 850c ABSATZ 2a DER ZIVILPRO-

ZESSORDNUNG (ZPO) ANGEPASST.

Der Maßstab für diese regelmäßige Anpassung ist dabei die än-

derung des Grundfreibetrages im Einkommensteuerrecht gemäß

§32a Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG).

Die letzte Erhöhung des Grundfreibetrages im Zeitraum bis 2015

betrug 2,76 % und führte zum 1. Juli 2015 zu einer Anhebung der

Pfändungsfreigrenzen im gleichen Verhältnis.

Zum 1. Juli 2017 wurden die Pfändungsfreigrenzen nun wieder an-

gehoben. Die Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung

erfolgte am 7. April 2017 im Bundesgesetzblatt.

Entsprechend der Erhöhung des Grundfreibetrages im Einkom-

mensteuerrecht werden die Pfändungsfreigrenzen um 5,58 % an-

gehoben. Der unpfändbare Grundbetrag beträgt damit seit 1. Juli

2017 monatlich 1.133,80 € (bisher 1.073,88 €). Die derzeit gültige

Tabelle der Pfändungsfreigrenzen kann im Internet unter

www.gesetze-im-internet.de

eingesehen werden und wird im in-

ternen Mitgliederbereich auf

www.dachdecker.bayern

zum

Download hinterlegt. Sobald das Bundesministerium für Justiz

und Verbraucherschutz BMJV seine Broschüre über die Pfän-

dungsfreigrenzen aktualisiert hat, wird diese ebenfalls in den in-

ternen Mitgliederbereich eingestellt.

EIN NEUES NOMADIC-DISPLAy STEHT ALLEN INNUNGEN FÜR IHRE

AUFTRITTE ZUR VERFÜGUNG. MIT INTEGRIERT WURDE DER HIN-

WEIS AUF DIE PRAKTIKUMSBÖRSE.

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VOB

Das bleibt seit

1.7.2017 unpfändbar

BLAUE SEITEN

Seit 1. Juli 2017 ist das unpfändbare Einkommen auf monatlich

1.133,80

angehoben worden.

Basiszinssatz weiter

mit Minus davor

Im neuen Look...

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