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15) Ist er auch gehalten, das Fundament zu der Kirchen auf

seine Kosten ausgraben, auch wo es notig thut, darin Pfåhle ein-

schlagen zu lassen.

16) Dan so verpflichtet er sich das Fundament an soleher Kirche

n°ch in diesem Sommer zu legen und fertig zu schaffen, und das so

hoch, dass iiber der Erden die gehauene Kampfsteine gesetzet sich

befinden sollen.

Fiir solehen vorspecificirtermassen verfertigenden Kirchen-Bau

wird ged. Mons. Dominique Pelli hiemit in allem zu bezahlen ver-

sprochen sechszehen Tausend fiinf Hundert Reichsthaler, und zwar

folgendergestalt: 1) bey Schliessung dieses Contracts 800 Rth.;

2) zu Anfang erstkunftigen August Monats 1200 Rth. und gegen

Ausgang des darauf folgenden Monaths Septembris abermahl

1000 Rth. Und sollen ihm die ubrigen Gelder nachgerade, als sie

werden vorhanden seyn, auch entrichtet werden; wie nun solche

Zahlung erfolget, darnach will er auch verpflichtet seyn den Kirchen-

Bau fortzusetzen und zu verfertigen.

Urkundlich ist dieser Contract von beederseits contrahenten

eigenhåndig unterschrieben und besiegelt.

Copenhagen, den 21 Jnnij 1703

(Segl)

Charles Damas de Cormaillon

J. Hirschnack

E. P. Muller

J. G. Fabricius

K.Tommerup

Elias Jacobi

G .J .Wodroff

(Segl)

D. Pelli

TILLÆG TIL FORANSTAAENDE KONTRAKT

1705, 14. Januar.

Weil vorgehendes Gebåude zu klein zu sein befunden worden,

auch wegen des Thurms und denen Pulpituren eine Verånderung zu

machen fiir rathsam befunden ist: Als ist zu dehm Ende schon im

verwichenen Jahr eine neue Zeichnung sowohl vom Grunde als auch

vom Profil der Kirche und des Thurms wie auch ein Durchschnit

wegen des inwendigen der Kirchen gemacht und bisher darnach

gebauet worden, bis dato aber noch nicht weiter wegen des Preises

der Verånderung kein gewissen Accord getroffen gewesen. Zu dehm

Ende habe ich Untergeschriebener dato mit Mons. Pelli veraccordi-

Gamisons Kirke. — 5

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