15) Ist er auch gehalten, das Fundament zu der Kirchen auf
seine Kosten ausgraben, auch wo es notig thut, darin Pfåhle ein-
schlagen zu lassen.
16) Dan so verpflichtet er sich das Fundament an soleher Kirche
n°ch in diesem Sommer zu legen und fertig zu schaffen, und das so
hoch, dass iiber der Erden die gehauene Kampfsteine gesetzet sich
befinden sollen.
Fiir solehen vorspecificirtermassen verfertigenden Kirchen-Bau
wird ged. Mons. Dominique Pelli hiemit in allem zu bezahlen ver-
sprochen sechszehen Tausend fiinf Hundert Reichsthaler, und zwar
folgendergestalt: 1) bey Schliessung dieses Contracts 800 Rth.;
2) zu Anfang erstkunftigen August Monats 1200 Rth. und gegen
Ausgang des darauf folgenden Monaths Septembris abermahl
1000 Rth. Und sollen ihm die ubrigen Gelder nachgerade, als sie
werden vorhanden seyn, auch entrichtet werden; wie nun solche
Zahlung erfolget, darnach will er auch verpflichtet seyn den Kirchen-
Bau fortzusetzen und zu verfertigen.
Urkundlich ist dieser Contract von beederseits contrahenten
eigenhåndig unterschrieben und besiegelt.
Copenhagen, den 21 Jnnij 1703
(Segl)
Charles Damas de Cormaillon
J. Hirschnack
E. P. Muller
J. G. Fabricius
K.Tommerup
Elias Jacobi
G .J .Wodroff
(Segl)
D. Pelli
TILLÆG TIL FORANSTAAENDE KONTRAKT
1705, 14. Januar.
Weil vorgehendes Gebåude zu klein zu sein befunden worden,
auch wegen des Thurms und denen Pulpituren eine Verånderung zu
machen fiir rathsam befunden ist: Als ist zu dehm Ende schon im
verwichenen Jahr eine neue Zeichnung sowohl vom Grunde als auch
vom Profil der Kirche und des Thurms wie auch ein Durchschnit
wegen des inwendigen der Kirchen gemacht und bisher darnach
gebauet worden, bis dato aber noch nicht weiter wegen des Preises
der Verånderung kein gewissen Accord getroffen gewesen. Zu dehm
Ende habe ich Untergeschriebener dato mit Mons. Pelli veraccordi-
Gamisons Kirke. — 5
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