Plausibilitätsprüfung der Rezeptur ver-
pflichtet, wobei insbesondere auch die
Dosierung und die Applikationsart der
Rezeptur auf ihre Plausibilität hin zu über-
prüfen sind. Die Apotheke hat zudem
nach § 14 Apothekenbetriebsordnung
eine Kennzeichnung des Behältnisses des
Rezepturarzneimittels mit der Gebrauchs-
anweisung vorzunehmen.
Damit die Plausibilitätsprüfung und
Kennzeichnung der BtM-Rezeptur also
vollständig durchgeführt werden kann,
sollte die Apotheke den Inhalt der schrift-
lichen Gebrauchsanweisung kennen.
Versand eines BtM per Post
Für den Versand von apothekenpflichti-
gen Arzneimitteln ist entsprechend § 11a
Apothekengesetz (ApoG) eine Versand-
handelserlaubnis erforderlich. Der Kom-
mentar zur Leitlinie der Bundesapothe-
kerkammer „Versand der Arzneimittel aus
der Apotheke“ führt aus, dass nach den
Empfehlungen des „Bundesministeriums
für Gesundheit und Soziale Sicherung“
BtM für die Abgabe auf dem Wege des
Versandes als nicht geeignet angesehen
werden. Der Apotheker hat jedoch in je-
dem Einzelfall zu entscheiden, ob und ggf.
unter welchen Bedingungen das jeweili-
ge Arzneimittel versendet werden kann.
Der Versand von BtM im internationalen
Postdienst allerdings ist durch den Welt-
postvertrag bzw. durch das Abkommen
des Weltpostvereins ohne Einschränkung
verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit
nach § 32 Betäubungsmittelgesetz dar.
Versand von BtM-Rezepten per Post
Gesetzlich ist der Versand von BtM-Re-
zepten nicht verboten. Allerdings tragen
BtM-Rezepte ein hohes Missbrauchspo-
tenzial. Laut Auskunft der Bundesopium-
stelle habe der Arzt eine Nachweispflicht
gegenüber der Bundesopiumstelle über
den Verbleib der BtM-Rezepte. Wenn
der Arzt also Rechenschaft über den
Verbleib ablegen müsse, dann sollte er
auch gewährleisten können, dass die
Rezepte bei dem richtigen Empfänger
ankommen. Somit wäre es sinnvoll, BtM-
Rezepte nur auf gesichertem Weg (d. h.
per Einwurfeinschreiben) zu verschicken.
Weiße Kittel für Pharmazie-Studierende
Elfte White-Coat-Ceremony
54 Pharmazie-Studierende der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
haben nach Abschluss des vierten Semesters schicke weiße Kittel mit dem
Logo der Apothekerkammer Westfalen-Lippe erhalten. Vorstandsmitglied Sandra Potthast, Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Walter und Dr. Oliver Schwalbe,
Abteilungsleiter Ausbildung, führten durch die Veranstaltung. Mit dem bestandenen 1. Staatsexamen haben die Studierenden unter Beweis gestellt, dass sie die
naturwissenschaftlichen Grundlagen beherrschen; jetzt rücken der Apothekerberuf und die Arbeit mit den Patienten näher. Ragnhild Struss von der Karrierebera-
tung Struss + Partner aus Hamburg sowie Wolfgang Erdmann, Abteilungsleiter Qualitätssicherung der AKWL, stimmten die Studierenden mit einemmotivierenden
Vortrag und einer Führung durch Vergangenheit und Gegenwart des Apothekerberufs darauf ein. Besonders feierlich wurde es, als die Teilnehmer/-innen der Zere-
monie in den neuen weißen Kitteln gemeinsam den internationalen Eid für Apotheker sprachen. Die so genannte White-Coat-Ceremony wurde bereits zum elften
Mal veranstaltet.
AKWL
Mitteilungs
blatt
03-2018 /
15
SERVICE-PORTAL PHARMAZIE · AUS-/FORTBILDUNG UND AMTS