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Ein Fall aus CIRS-Pharmazie

Altersgruppe des Patienten: 61 – 70

Was ist passiert?

Ein Fertigarzneimittel mit der Wirk-

stoffkombination Oxycodon/Naloxon

(20/10 mg) wurde geteilt, obwohl

keine Bruchrille vorhanden ist und die

Tablette laut Hersteller auch nicht

teilbar ist. Auf dem BtM-Rezept stand

als Dosierung „2 x täglich 1 Tablet-

te“. Der Patient wollte die Dosierung

eigenständig reduzieren und hat daher

die Tablette geteilt.

Was war das Ergebnis?

Die Wirkung setzte sehr heftig und

stark ein. Die Retardierung der Tablette

war nicht mehr gegeben.

Pharmazie

Patient teilt eigenständig retardierte BtM-Tabletten

Folgendes Ereignis fiel an der Schnittstelle Apotheke-Patient auf:

Fall-Nr: 176597

>

CIRS-Pharmazie NRW ist eine

gemeinsame Initiative der Apo-

thekerkammern Nordrhein (AKNR)

und Westfalen-Lippe (AKWL). Die

Buchstaben „CIRS“ stehen für Cri-

tical Incident Reporting-System, zu

Deutsch „Datenbank für kritische

Ereignisse“. Es handelt sich um

ein internetgestütztes, einrich-

tungsübergreifendes Berichts- und

Lernsystem für Apotheken zur

anonymen Meldung von Medikati-

onsfehlern oder Beinahe-Schäden.

Das Berichts- und Lernsystem

CIRS-Pharmazie NRW kann einen

wichtigen Beitrag zum Risikoma-

nagement in Apotheken leisten.

Im vorliegenden Fall wird ein Anwen-

dungsfehler seitens des Patienten bei

der Einnahme eines stark wirksamen

Schmerzmedikaments mit der Folge einer

kurzzeitigen Überdosierung beschrieben.

Offen bleibt, ob in der Arztpraxis oder in

der Apotheke bei der Abgabe des Arznei-

mittels eine unzureichende Beratung vor-

lag und somit auch ein Fehler seitens der

Arztpraxis oder der abgebenden Apothe-

ke stattfand.

Patienten sollten darüber informiert

werden, dass sie Opioid-haltige Schmerz-

mittel nie eigenständig in der Dosis ver-

ändern oder absetzten sollten. Falls sie die

Dosis z. B. aufgrund von Bedenken bei der

Einnahme oder unerwünschter Nebenwir-

kungen verändern möchten, ist zunächst

Rücksprache mit dem Arzt zu halten.

Der Patient oder die Patientin muss auch

Wo sehen Sie Gründe für dieses

Ereignis und wie hätte es vermieden

werden können

Es herrscht Unwissenheit darüber,

dass nicht jede Tablette zu teilen ist.

Wer berichtet?

Apotheker/Apothekerin

wissen, ob es möglich ist, eine Tablette zu

teilen oder nicht. Folgende Tabletten dür-

fen bzw. sollten nicht geteilt werden:

Tabletten ohne Bruchkerben

Tabletten mit Funktionsüberzügen

(Retardierung, Magensaftresistenz)

Tabletten auf Basis osmotischer

Systeme

Manteltabletten

Tabletten mit niedrig dosiertem

Wirkstoff

Arzneimittel mit geringer therapeuti-

scher Breite

kleine Tabletten

Hinweise zur Nicht-Teilbarkeit können

z. B. in den Medikationsplan des Patien-

ten (Spalte „Hinweise“) aufgenommen

werden. <

Machen Sie mit!

Erfassen Sie Medika-

tionsfehler in der

Apotheke online unter:

www.cirs-pharmazie.de WWW.CIRS-PHARMAZIE.DE WWW.AKWL.DE

Eine Patienteninforma-

tion zum Teilen von

Tabletten, welche

vomGesundheitsamt

Hamm und der

Universität in Münster

in Zusammenarbeit

mit der Apothekerkammer Westfalen-

Lippe erstellt wurde, finden Sie im

Mitgliederbereich der AKWL-Website

unter Infos, Pharmazie, Recht und Politik

> Viel gefragt (FAQ) > Apothekenpraxis >

Info-Flyer zum Teilen von Arzneimitteln.

AUS-/FORTBILDUNG UND AMTS

AKWL

Mitteilungs

blatt

03-2018 / 

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