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Apothekerstiftung
Risikofaktor Tablettenteilung:
Gabriele Regina Overwiening, Professor Dr. Klaus Langer
und Dr. Andreas Walter stellten die Ergebnisse einer von der Apothekerstiftung geförderten
Studie vor.
Foto: Sebastian Sokolowski
Geteilte Tablette, unterschiedliche Wirkung
Studie der Apothekerstiftung beleuchtet Vorteile und Risiken
Jede vierte Tablette in Deutschland wird nicht in Gänze eingenommen, sondern halbiert oder auch geviertelt. Professor
Dr. Klaus Langer, Leiter des Institutes für Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie der Universität Münster, hat in
einer von der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe geförderten Studie untersucht, wie präzise sich Tabletten tatsächlich
teilen lassen. Das Ergebnis bereitet dem Experten Kopfzerbrechen: „Bei geteilten Tabletten erhält der Patient die Arznei-
form vielfach in einer höheren Schwankungsbreite als bei der Einnahme einer ungeteilten Tablette.“
Für die Teilung von Arzneimitteln,
die dafür zumeist mit Bruchkerben
versehen werden, gibt es drei gute
Gründe, erläutert Gabriele Regina
Overwiening, Präsidentin der Apo-
thekerkammer Westfalen-Lippe im
August im Rahmen eines Pressege-
spräches in der Apotheke der mün-
sterischen Kreisvertrauensapotheke-
rin Angelika Plaßmann. „Die Teilung
ermöglicht eine abgestufte und in-
dividuelle Anpassung der Dosis. Bei
Patienten mit Schluckbeschwerden
kann das Teilen die Einnahme einer
Tablette erheblich vereinfachen. Und
gerade bei hoch dosierten Medika-
menten sparen die Krankenkassen
durch teilbare Arzneimittel Kosten
ein.“
Halbieren ist unkritischer als Vierteln
Bei der Studie ist aufgefallen, dass
beim Halbieren von Tabletten die
Schwankungen deutlich geringer
ausfallen als beim Vierteln, denn, so
Professor Klaus Langer: „Viele Ta-
bletten lassen sich schlichtweg noch
halbwegs sauber halbieren. Doch will
man sie vierteln, zerbröseln sie regel-
recht. Da ist die eingenommene Dosis
irgendwann nur noch Glückssache.“
Einige Arzneiformen niemals teilen
Während manche Tabletten trotz Tei-
lung ihre Wirkung behalten, gibt es
auch Arzneiformen, die man auf kei-
nen Fall teilen darf: „Es gibt beispiels-
weise Arzneimittel, die mit einer ex-
tra Schutzschicht ummantelt sind,
damit sie den Magen „überstehen“
und erst später wirken“, sagt Ange-
lika Plaßmann, Sprecherin der Mün-
steraner Apothekerschaft, „wer hier
teilt, verletzt die Schutzschicht und
der Wirkstoff kann nicht mehr dort
wirken, wo er gebraucht wird.“ Das
gelte auch für Kapseln und Dragees.
Finanziert wurde die Studie von der
Apothekerstiftung Westfalen-Lippe.
Sie wurde veröffentlicht im PZ Pris-
ma, Ausgabe 21 / 2014, S. 75 ff. „Die
Stiftung fördert solche Projekte mit
dem Ziel, eine Verbesserung der
Arzneimittelversorgung der Bevöl-
kerung zu erreichen“, erklärte Stif-
tungsgeschäftsführer Dr. Andreas
Walter. Passend zum Thema hat die
Apothekerkammer in Zusammenar-
beit mit Professor Dr. Langer und Dr.
Ute Stapel ein Informationsblatt für
Apotheken und Arztpraxen aufge-
legt (siehe Infokasten), das mittler-
weile von Interessenten außerhalb
von Westfalen-Lippe über 200 mal
angefordert wurde.
Das Informationsblatt für
Apotheken und Arztpraxen
zum Teilen von Tabletten fin-
den Sie im internen Bereich
der Kammerhomepage in
der Rubrik „Viel gefragt“.
AKWL MB 07 / 2014