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Fachtechnik-Tipps
ERFAHRUNGEN KANN MAN SAMMELN – MAN MUSS SIE NIcHT
UNBEDINGT SELBST MAcHEN. HIER GIBT DIPL.-ING. (FH) WOLF-
GANG WERNER ALS LEITER DER TEcHNIScHEN BERATUNG DES LIV
BAyERN TIPPS AUS DER PRAxIS SEINER BERATUNG.
ALLES DICHT?
Bei dem Einbau von selbsttragenden großformati-
gen Metalldeckungen nach der Fachregel für Metallarbeiten im
Dachdeckerhandwerk sind auch die Verarbeitungsrichtlinien der
Hersteller zu beachten. Bei Dachneigungen < 15° müssen geeig-
nete Dichtbänder vorgesehen werden.
HÄLT DAS?
Auf einen erneuten statischen Nachweis der Tragkon-
struktion kann verzichtet werden, wenn die geplanten Maßnah-
men einschließlich des Abbaus keine zusätzlichen Mehrlasten ver-
ursachen.
SCHON GEZAHLT?
Bei einem VOB-Vertrag als Vertragsgrundlage
ist das unbestrittene Guthaben als Abschlagszahlung sofort zu
zahlen, wenn sich die Schlussrechnungsprüfung verzögert.
FESTGEMACHT?
Die Befestigung einer Mehrschichtplatte als Un-
terlage für eine Attikaabdeckung hat nichts mit der Befestigung
der Randbohle für die horizontale Befestigung der Abdichtung
zu tun.
NUR MIT SYSTEM?
Der Einbau von Schneefang-Vorrichtungen auf
selbsttragenden großformatigen Metalldeckungen ist nur mit
passenden geeigneten Systemteilen des Herstellers der Metallde-
ckung möglich.
SCHÜTZENSWERT?
Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden
kann der Einbau von Schneefangvorrichtungen zur Gewährleis-
tung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs
nach Art. 14 der Bayerischen Bauordnung gefordert werden.
GESCHRUMPFT?
Das Schrumpfen von Bitumenschweißbahn inner-
halb bestimmter Grenzen (DIN SPEc 20000-201) ist zulässig. Es
stellt nicht automatisch einen Materialfehler dar.
ALLES DOKUMENTIERT?
Die Verankerung von Anschlagvorrich-
tungen mit dem Untergrund sind gemäß der Zulassung des DIBt
für jede Vorrichtung einzeln und nicht nur für eine einzige Vor-
richtung beispielhaft zu dokumentieren.
UNTERGEORDNET?
Bei untergeordneten Gebäuden kann die Art
der Zusatzmaßnahmen unter Dachziegel- und Dachstein-Deckun-
gen von der Regelausführung abweichen. Wer auf Nummer Si-
cher geht, vereinbart solche Abweichungen beweissicher mit dem
Auftraggeber. Denn nicht jedes landwirtschaftliche Gebäude wie
z. B. ein Stall ist automatisch als untergeordnet eingestuft.
NICHT BRENNBAR?
Bei Versammlungsstätten, die einzeln oder mit
mehreren Versammlungsräumen und mit gemeinsamen Rettungs-
wegen mehr als 200 Besucher fassen und die mehr als 1.000 m²
Grundfläche besitzen, können für Dächer besondere Bestimmun-
gen gelten. So müssen bei Dächern, die den oberen Abschluss der
Versammlungsstätte bilden, Dachhaut und Dampfsperre aus nicht
brennbaren Baustoffen bestehen.
Hätten Sie’s denn
gewusst?
Schon gewusst? Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden kann
ein Schneefangsystem gefordert werden.
Foto: HF.Redaktion
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