Table of Contents Table of Contents
Previous Page  54 / 64 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 54 / 64 Next Page
Page Background

SCHWEIZER GEMEINDE 6 l 2016

54

GEMEINDEN

Fischbach

Ehemaliges Altersheim

wird Asylzentrum

Obwohl das ehemaligeAltersheim in der

Luzerner Gemeinde Fischbach seit über

15 Jahren nicht mehr als solches genutzt

wurde und ausserhalb der Bauzone

liegt, darf es in eine Unterkunft für Asyl-

bewerber umfunktioniert werden. Dies

hat das Bundesgericht entschieden. Das

Lausanner Gericht hat die Beschwerden

der Einwohnergemeinde Fischbach und

von zwei Privatpersonen abgewiesen.

Somit steht für den Kanton Luzern der

Weg frei, im ehemaligen Bürgerheim

Mettmenegg maximal 35 Asylbewerber

unterzubringen.Weil sich das ehemalige

Altersheim in der Landwirtschaftszone

befindet, sind die Auflagen für die Nut-

zung und den Umbau strenger als in

einer Bauzone. Das Bundesgericht ist in

seiner Beratung zum Schluss gekom-

men, dass der ursprüngliche Zweck des

Gebäudes nie aufgegeben wurde, auch

wenn es jahrelang nicht mehr als Ge-

meinschaftsunterkunft genutzt worden

war. Die geplante Unterbringung von

Asylbewerbern sei mit dem Betrieb ei-

nes Altersheims vergleichbar, sodass

keine Zweckänderung stattfinde.

sda

Sursee

Stadtrat muss die

Kommunikation verbessern

Der Stadtrat von Sursee muss seine in-

terne und externe Kommunikation ver-

bessern: Zu diesem Schluss kommt ein

Bericht im Zusammenhang mit illegal

bewohnten Räumen in der Überbauung

Buchenhof. Die Verwaltungsabläufe in

Zusammenhang mit der Wohn- und Ge-

schäftsüberbauung sind aber korrekt

verlaufen, wie alt Regierungsstatthalter

Alois Widmer in seinem Bericht schreibt.

Widmer sollte im Auftrag des Stadtrats

klären, wie es dazu kommen konnte,

dass Investoren der Überbauung Bu-

chenhof Räume widerrechtlich als Woh-

nungen beziehen liessen. Gemäss den

Zonenbestimmungen dürfen in dem

Gebäude mitten in der Stadt beim Bahn-

hof nur maximal 20 Prozent als Wohn-

fläche genutzt werden. Der Stadtrat

plante eine Teiländerung der Ortspla-

nung, die diesen Anteil auf 40 Prozent

erhöht hätte. Noch bevor die Stimmbe-

rechtigten aber Ende Dezember 2015

darüber an der Gemeindeversammlung

abstimmen konnten, liess die Bauherr-

schaft des Buchenhofs das vierte Ober-

geschoss ohne Bewilligung zu Wohnun-

gen ausbauen und die Wohnungen

beziehen. Die Stimmberechtigten lehn-

ten die Umzonung schliesslich unter

anderem deshalb ab, weil sie erst spät

erfuhren, dass bereits Wohnungen ohne

rechtliche Grundlage bezogen wurden.

Der Stadtrat setzte sich an der Versamm-

lung Kritik aus, nachdem er bestätigt

hatte, dass die Räume bereits ausgebaut

und bezogen seien. Der Stadtrat kün-

digte Massnahmen zur Verbesserung

der Prozessabläufe und der Kommuni-

kation an.

sda

Spiez

Rote Zahlen – aus

buchhalterischen Gründen

Die Rechnung 2015 der Gemeinde Spiez

weist einen Aufwandüberschuss von

3,3 Mio. Franken aus. Der Gemeinderat

macht dafür buchhalterische Gründe

verantwortlich. Man habe eine einma-

lige Periodenabgrenzung des Lastenaus-

gleichsystems Sozialhilfe im Umfang

von fast 5,5 Mio. Franken vornehmen

müssen, teilte die Gemeinde im Mai

mit. Dies hänge mit der Umstellung auf

das neue Rechnungslegungsmodell

des Kantons zusammen. Der finanzielle

Spielraum der Gemeinde sei grösser

geworden, betont die Exekutive: Der

Steuerertrag habe zugenommen, und

die Belastung durch den kantonalen

Lastenausgleich sei geringer geworden.

Das Parlament wird sich im Juni mit der

Rechnung befassen, die einen Gesamt-

aufwand von knapp 76 Mio. Franken

ausweist.

sda

Wald (ZH)

Nachtruhe ist wichtiger

als Kuhglocken

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die

Entscheide des Gemeinderates von

Wald und des Baurekursgerichts im so-

genannten Kuhglockenstreit gestützt.

Die Kühe eines Bauern dürfen nachts

keine Glocken tragen. Anwohner hatten

sich über den Lärm beschwert. Er ziehe

seinen Tieren die Glocken aus Sicher-

heitsgründen an, um entlaufene Rinder

dank dem Glockengeläut schneller wie-

der zu finden, begründet der Landwirt

aus Wald. Die Anwohner fürchten um

ihre Nachtruhe. Der Walder Gemeinde-

rat ordnete deshalb im November 2014

an, dass die Kühe von 22 bis 7 Uhr im

Umkreis von 200 Metern zur Liegen-

schaft des in der Ruhe gestörten Ehe-

paares keine Glocken tragen dürfen. Das

Baurekursgericht wies danach im Au-

gust 2015 eine Beschwerde des Bauern

ab. Es gewichtete die Nachtruhe höher

als die Interessen des Landwirts, «da

mit Blick auf die örtlichen Gegebenhei-

ten kaum mit entlaufenen Tieren zu

rechnen ist und solche gegebenenfalls

auch ohne Glocken gut auffindbar wä-

ren». Das Verwaltungsgericht hat nun

die Entscheide des Baurekursgerichts

und des Gemeinderats gestützt und die

Beschwerde des Landwirts abgewiesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

und kann ans Bundesgericht weiterge-

zogen werden.

sda

Zug

Stadt verschärft Kampf

gegen Littering

Nicht uniformierte Sicherheitsassisten-

tinnen und -assistenten der Zuger Polizei

haben in der Stadt Zug das Litteringver-

halten der Bevölkerung kontrolliert. Da-

bei wurden 13 Ordnungsbussen wegen

Wegwerfens von Abfall sowie sechs

Bussen wegen Verstössen gegen das

Betäubungsmittelgesetz ausgesprochen.

Wer beim Wegwerfen von Abfall im öf-

fentlichen Raum erwischt wird, bezahlt

im Kanton Zug seit 2014 eine Busse von

100 Franken. Seither hätten punktuelle

Verbesserungen erzielt werden können,

teilte das Departement Soziales, Um-

welt, Sicherheit mit. Littering bleibe

jedoch vor allem in den Sommermona-

ten ein Problem. Je später der Abend,

desto mehr landeten Zigarettenstum-

mel, Getränkedosen, Bierflaschen oder

Take-away-Verpackungen nicht mehr im

Güselkübel, sondern amBoden. Departe-

mentsleiter Rus Raschle will deshalb

seine Doppelstrategie verschärfen: Sen-

sibilisierung und Prävention seien zwar

wichtig, vermehrte Kontrollen und repres-

sive Massnahmen in Form von Bussen

jedoch notwendig.

sda

Davos

Gemeinde schreibt eine

schwarze Null

Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde

Davos schliesst bei einem Miniüber-

schuss von 158000 Franken praktisch

gemäss Budget. Hohe Steuererträge fi-

nanzierten alle Investitionen der Ge-

meinde, und Projekte konnten vorfinan-

ziert werden. Der Ertrag von 114 Mio.

Franken lag 10 Mio. Franken über Bud-

get, wie die Gemeinde mitteilte. Der

Grund für den Anstieg liegt in markant