SCHWEIZER GEMEINDE 6 l 2016
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GEMEINDEN
Fischbach
Ehemaliges Altersheim
wird Asylzentrum
Obwohl das ehemaligeAltersheim in der
Luzerner Gemeinde Fischbach seit über
15 Jahren nicht mehr als solches genutzt
wurde und ausserhalb der Bauzone
liegt, darf es in eine Unterkunft für Asyl-
bewerber umfunktioniert werden. Dies
hat das Bundesgericht entschieden. Das
Lausanner Gericht hat die Beschwerden
der Einwohnergemeinde Fischbach und
von zwei Privatpersonen abgewiesen.
Somit steht für den Kanton Luzern der
Weg frei, im ehemaligen Bürgerheim
Mettmenegg maximal 35 Asylbewerber
unterzubringen.Weil sich das ehemalige
Altersheim in der Landwirtschaftszone
befindet, sind die Auflagen für die Nut-
zung und den Umbau strenger als in
einer Bauzone. Das Bundesgericht ist in
seiner Beratung zum Schluss gekom-
men, dass der ursprüngliche Zweck des
Gebäudes nie aufgegeben wurde, auch
wenn es jahrelang nicht mehr als Ge-
meinschaftsunterkunft genutzt worden
war. Die geplante Unterbringung von
Asylbewerbern sei mit dem Betrieb ei-
nes Altersheims vergleichbar, sodass
keine Zweckänderung stattfinde.
sda
Sursee
Stadtrat muss die
Kommunikation verbessern
Der Stadtrat von Sursee muss seine in-
terne und externe Kommunikation ver-
bessern: Zu diesem Schluss kommt ein
Bericht im Zusammenhang mit illegal
bewohnten Räumen in der Überbauung
Buchenhof. Die Verwaltungsabläufe in
Zusammenhang mit der Wohn- und Ge-
schäftsüberbauung sind aber korrekt
verlaufen, wie alt Regierungsstatthalter
Alois Widmer in seinem Bericht schreibt.
Widmer sollte im Auftrag des Stadtrats
klären, wie es dazu kommen konnte,
dass Investoren der Überbauung Bu-
chenhof Räume widerrechtlich als Woh-
nungen beziehen liessen. Gemäss den
Zonenbestimmungen dürfen in dem
Gebäude mitten in der Stadt beim Bahn-
hof nur maximal 20 Prozent als Wohn-
fläche genutzt werden. Der Stadtrat
plante eine Teiländerung der Ortspla-
nung, die diesen Anteil auf 40 Prozent
erhöht hätte. Noch bevor die Stimmbe-
rechtigten aber Ende Dezember 2015
darüber an der Gemeindeversammlung
abstimmen konnten, liess die Bauherr-
schaft des Buchenhofs das vierte Ober-
geschoss ohne Bewilligung zu Wohnun-
gen ausbauen und die Wohnungen
beziehen. Die Stimmberechtigten lehn-
ten die Umzonung schliesslich unter
anderem deshalb ab, weil sie erst spät
erfuhren, dass bereits Wohnungen ohne
rechtliche Grundlage bezogen wurden.
Der Stadtrat setzte sich an der Versamm-
lung Kritik aus, nachdem er bestätigt
hatte, dass die Räume bereits ausgebaut
und bezogen seien. Der Stadtrat kün-
digte Massnahmen zur Verbesserung
der Prozessabläufe und der Kommuni-
kation an.
sda
Spiez
Rote Zahlen – aus
buchhalterischen Gründen
Die Rechnung 2015 der Gemeinde Spiez
weist einen Aufwandüberschuss von
3,3 Mio. Franken aus. Der Gemeinderat
macht dafür buchhalterische Gründe
verantwortlich. Man habe eine einma-
lige Periodenabgrenzung des Lastenaus-
gleichsystems Sozialhilfe im Umfang
von fast 5,5 Mio. Franken vornehmen
müssen, teilte die Gemeinde im Mai
mit. Dies hänge mit der Umstellung auf
das neue Rechnungslegungsmodell
des Kantons zusammen. Der finanzielle
Spielraum der Gemeinde sei grösser
geworden, betont die Exekutive: Der
Steuerertrag habe zugenommen, und
die Belastung durch den kantonalen
Lastenausgleich sei geringer geworden.
Das Parlament wird sich im Juni mit der
Rechnung befassen, die einen Gesamt-
aufwand von knapp 76 Mio. Franken
ausweist.
sda
Wald (ZH)
Nachtruhe ist wichtiger
als Kuhglocken
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die
Entscheide des Gemeinderates von
Wald und des Baurekursgerichts im so-
genannten Kuhglockenstreit gestützt.
Die Kühe eines Bauern dürfen nachts
keine Glocken tragen. Anwohner hatten
sich über den Lärm beschwert. Er ziehe
seinen Tieren die Glocken aus Sicher-
heitsgründen an, um entlaufene Rinder
dank dem Glockengeläut schneller wie-
der zu finden, begründet der Landwirt
aus Wald. Die Anwohner fürchten um
ihre Nachtruhe. Der Walder Gemeinde-
rat ordnete deshalb im November 2014
an, dass die Kühe von 22 bis 7 Uhr im
Umkreis von 200 Metern zur Liegen-
schaft des in der Ruhe gestörten Ehe-
paares keine Glocken tragen dürfen. Das
Baurekursgericht wies danach im Au-
gust 2015 eine Beschwerde des Bauern
ab. Es gewichtete die Nachtruhe höher
als die Interessen des Landwirts, «da
mit Blick auf die örtlichen Gegebenhei-
ten kaum mit entlaufenen Tieren zu
rechnen ist und solche gegebenenfalls
auch ohne Glocken gut auffindbar wä-
ren». Das Verwaltungsgericht hat nun
die Entscheide des Baurekursgerichts
und des Gemeinderats gestützt und die
Beschwerde des Landwirts abgewiesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
und kann ans Bundesgericht weiterge-
zogen werden.
sda
Zug
Stadt verschärft Kampf
gegen Littering
Nicht uniformierte Sicherheitsassisten-
tinnen und -assistenten der Zuger Polizei
haben in der Stadt Zug das Litteringver-
halten der Bevölkerung kontrolliert. Da-
bei wurden 13 Ordnungsbussen wegen
Wegwerfens von Abfall sowie sechs
Bussen wegen Verstössen gegen das
Betäubungsmittelgesetz ausgesprochen.
Wer beim Wegwerfen von Abfall im öf-
fentlichen Raum erwischt wird, bezahlt
im Kanton Zug seit 2014 eine Busse von
100 Franken. Seither hätten punktuelle
Verbesserungen erzielt werden können,
teilte das Departement Soziales, Um-
welt, Sicherheit mit. Littering bleibe
jedoch vor allem in den Sommermona-
ten ein Problem. Je später der Abend,
desto mehr landeten Zigarettenstum-
mel, Getränkedosen, Bierflaschen oder
Take-away-Verpackungen nicht mehr im
Güselkübel, sondern amBoden. Departe-
mentsleiter Rus Raschle will deshalb
seine Doppelstrategie verschärfen: Sen-
sibilisierung und Prävention seien zwar
wichtig, vermehrte Kontrollen und repres-
sive Massnahmen in Form von Bussen
jedoch notwendig.
sda
Davos
Gemeinde schreibt eine
schwarze Null
Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde
Davos schliesst bei einem Miniüber-
schuss von 158000 Franken praktisch
gemäss Budget. Hohe Steuererträge fi-
nanzierten alle Investitionen der Ge-
meinde, und Projekte konnten vorfinan-
ziert werden. Der Ertrag von 114 Mio.
Franken lag 10 Mio. Franken über Bud-
get, wie die Gemeinde mitteilte. Der
Grund für den Anstieg liegt in markant