63
SCHWEIZER GEMEINDE 1 l 2017
GEMEINDEN
Zug
In der Stadtverwaltung
mit Bitcoins zahlen
In der Zuger Stadtverwaltung kann man
Gebühren weiterhin mit Bitcoins bezah-
len. Obwohl seit der Einführung im
Sommer nur sehr wenige Einwohner die
Möglichkeit nutzten, hält der Stadtrat
daran fest und prüft sogar noch weitere
elektronische Zahlungsmittel sowie
Blockchain-Anwendungen. Seit dem
1. Juli kann man Gebühren bis 200 Fran-
ken am Schalter der Einwohnerkontrolle
im Zuger Stadthaus mit Bitcoins beglei-
chen. Getan haben dies nur ein Dutzend
Kundinnen und Kunden, wie die Stadt
Zug Mitte Dezember mitteilte. Für die
Stadtverwaltung habe es sich dennoch
gelohnt. «Es war für uns eine wichtige
Erfahrung, die Technologie für Bit-
coin-Zahlungen zu installieren und zu
testen», wird Stadtpräsident Dolfi Müller
(SP) in der Mitteilung zitiert. Man habe
so auch gegenüber den Fin-Tech-Unter-
nehmen ein positives Zeichen setzen
und ein internationales Medienecho
auslösen können. Aufgrund der positi-
ven Erfahrung evaluiert der Stadtrat nun
weitere elektronische Zahlungsmittel.
Zur Diskussion stehenTwint und Apple-
Pay. Neben elektronischen Zahlungs-
mitteln will er eine davon losgelöste
Anwendung der Verschlüsselungstech-
nologie Blockchain prüfen. Darüber
hinaus werden Digitalisierung und
E-Government im kommenden Jahr für
die Stadtverwaltung zentrale Themen
sein, wie es weiter heisst.
sda
Münchenstein BL
Gemeinde erhält für
Mehrwertabgabe Segen
des Bundesgerichts
Im Streit um die Mehrwertabgabe für
Ein- und Aufzonungen hat die Baselbie-
ter Gemeinde Münchenstein vor Bun-
desgericht einen Sieg errungen. Das
oberste Gericht beurteilt die von der
Gemeindeversammlung im September
2013 beschlossene Regelung als recht-
mässig. DasVerdikt der Lausanner Rich-
ter ist klar: Die Baselbieter Regierung
und das Kantonsgericht haben der Ge-
meinde zu Unrecht die Kompetenz für
die Einführung einer Mehrwertabgabe
abgesprochen. Das von Münchenstein
angefochtene Urteil des Kantonsgerichts
verletzte die Gemeindeautonomie, hält
das Bundesgericht in seinem Urteil fest.
Das oberste Gericht wies dieAngelegen-
heit zur weiteren Behandlung an die
Kantonsregierung zurück. München-
steins Gemeindepräsident Giorgio Lüthi
geht davon aus, dass der Kanton die
kommunale Einführung der Mehr-
wertabgabe rückwirkend auf September
2013 absegnet, wie er vor den Medien
sagte. Aus Sicht des Bundesgerichts ist
unwesentlich, ob die vom Bund schon
1979 vorgeschriebene Mehrwertabgabe
auf Kantons- oder Gemeindeebene ein-
geführt wird. Entscheidend sei, dass
die Abgabe erhoben sowie ein ange-
messener Ausgleich für erhebliche Pla-
nungsvor- und -nachteile geregelt wird.
Die Mehrwertabgabe-Regelung von
Münchenstein von 40 Prozent bei Ein-
zonungen und 25 Prozent bei Um- oder
Aufzonungen wird indes wohl nicht
allzu lange bestehen bleiben. Die Regie-
rung hatte nämlich Mitte Dezember ein
Gesetz über die Abgeltung von Pla-
nungsmehrwerten an den Landrat über-
wiesen. Tritt dieses in Kraft, wird die
kommunale Lösung hinfällig, weil kan-
tonales Recht über Gemeinderecht steht.
Bis es im Kanton Basel-Landschaft so
weit ist, dürfte es in Münchenstein noch
diverse Umzonungen mit Mehrwertab-
gabe geben, sagte der Gemeindepräsi-
dent. Diese Einnahmen sollen für die
Entwicklung der Gemeinde eingesetzt
werden.
sda
Immobilien
Preisrückgang bei
Wohneigentum wegen
Zweitwohnungsinitiative
Die Annahme der Zweitwohnungsini-
tiative hat in den betroffenen Gemein-
den auf die Wohneigentumspreise ge-
drückt. Zwischen 2013 und 2016 sanken
die Preise für Wohneigentum in vielen
Touristenorten mit einem hohen Anteil
an Zweitwohnungen. 15 der 20 Gemein-
den mit den stärksten Preisrückgängen
liegen in den Kantonen Graubünden
und Wallis, wie eine Auswertung des
Immobilienbüros Wüst Partner von
131 Gemeinden zeigt. ImWallis gingen
etwa die Preise in Zermatt und Saas-Fee
um 13 Prozent zurück, im Leukerbad um
15 Prozent. Im Bündnerland vergüns-
tigte sich dasWohneigentum in St. Mo-
ritz um 12 Prozent, in Pontresina um
14 Prozent, in Bergün/Bravuogn gar um
21 Prozent. Der Negativtrend traf nicht
alleTourismusorte: In 77 der 131 unter-
suchten Gemeinden blieben die Preise
stabil oder stiegen. ImMärz 2012 hatten
die Stimmberechtigten die Zweitwoh-
nungsinitiative mit einem Jaanteil von
50,6 Prozent angenommen. Drei Jahre
später verabschiedete das Parlament
das Bundesgesetz über Zweitwohnun-
gen.
sda
Kanton Schwyz
Mehr Eigenverantwortung
für Gemeinden und Bezirke
Der Schwyzer Regierungsrat will die Au-
tonomie von Bezirken und Gemeinden
erweitern, indem diese vermehrt eigene
Regelungen treffen können. Er hat das
Vernehmlassungsverfahren für die Revi-
sion des entsprechenden Gemeindeor-
ganisationsgesetzes eröffnet. Seit über
45 Jahren wird die Organisation der
Schwyzer Bezirke und Gemeinden durch
das Gemeindeorganisationsgesetz gere-
gelt. In den Grundzügen habe sich das
Gesetz, das in den letzten Jahren ver-
schiedentlich angepasst wurde, bewährt,
teilte die Regierung mit. Sie ist aber der
Ansicht, dass dieAutonomie der Bezirke
und Gemeinden gestärkt werden soll,
damit diese vermehrt eigene Regelun-
gen treffen können. Neu im Gesetz soll
das Urnensystem fürWahlen und Sach-
abstimmungen als Grundsatz verankert
und die verfassungsrechtlichen Vorga-
ben auf Gesetzesstufe für die Fusion von
Bezirken und Gemeinden konkretisiert
werden. Die Regierung will auch Rechts-
grundlagen für interkommunale Zusam-
menarbeiten schaffen. Zudem sollen die
Bezirke und Gemeinden die Möglichkeit
erhalten, vermehrt Kompetenzen inner-
halb ihrer Organisationsstruktur auszu-
lagern. Weitere Revisionspunkte betref-
fen die Wahl oder Anstellung des
Gemeindeschreibers oder die Aufsicht
des Regierungsrats über die Bezirke und
Gemeinden. DieVernehmlassung dauert
bis am 7. April 2017.
sda
Köniz BE
Gemeinderat will Veloverkehr
bis 2030 verdoppeln
Der Könizer Gemeinderat will denAnteil
desVeloverkehrs amGesamtverkehr bis
ins Jahr 2030 verdoppeln. Heute beträgt
er fünf Prozent. Damit dieses Ziel er-
reicht wird, hat der Gemeinderat das
Programm «Fuss-Velo-Köniz!» gestartet.
Bis Sommer 2017 soll die Verwaltung
Massnahmen zur Förderung des Velo-
sowie des Fussverkehrs erarbeiten und
dem Gemeinderat vorlegen. Den hohen
Anteil des Fussverkehrs am Gesamtver-
kehr von heute 32 Prozent will der Ge-
meinderat beibehalten.
sda