SCHWEIZER GEMEINDE 7/8 l 2015
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SCHWEIZERISCHER GEMEINDEVERBAND
UST III: Es braucht
Kompensation
Städte und Gemeinden dürfen nicht
Leidtragende der Unternehmens-
steuerreform (UST) III sein. Das ha-
ben der SGV und der Schweizerische
Städteverband in einer Anhörung
vor der ständerätlichen Kommission
für Wirtschaft und Abgaben betont.
Sie fordern eine angemessene Kom-
pensation der Steuerausfälle. Insbe-
sondere in den Kantonen, die von
der Gesetzesänderung besonders
stark betroffen sind. Dabei sind ver-
schiedene Arten der Kompensation
möglich. Der SGV begrüsst die Erhö-
hung der Kantonsanteile an der direk-
ten Bundessteuer. Er fordert aber,
dass der Bundesanteil von 1 Milliarde
auf 1,2 Milliarden Franken aufgestockt
wird, respektive dass die Zahlungen
des Bundes gemäss dem Verhältnis
des Gewinnsteueraufkommens auf-
geteilt werden.
red
Präsentation SGV/SSV:
www.tinyurl.com/ust-IIIEnergie: für
Lenkungsabgabe
Der SGV unterstützt die Einführung
einer Verfassungsgrundlage für eine
Lenkungsabgabe und damit einen
Wechsel vom Fördersystem zum
Klima- und Energielenkungssystem.
«Dies auch deshalb, damit die Stimm-
bürger den Systemwechsel an der
Urne legitimieren können», schreibt
der SGV in seiner Stellungnahme. Al-
lerdings müssen beim Übergang von
der Förderung zur Lenkung die Wett-
bewerbsfähigkeit der Wirtschaft und
die finanzielle Planbarkeit und Ergie-
bigkeit für die öffentliche Hand sicher-
gestellt sein. Angesichts der laufen-
den Diskussionen zur Finanzierung
der Strasseninfrastruktur, mit einer
vorgesehenen Erhöhung des Mine-
ralölsteuerzuschlags, spricht sich der
SGV in einem ersten Schritt gegen
eine zusätzliche Lenkungsabgabe auf
Treibstoffen aus.
red
Stellungnahme:
www.tinyurl.com/energielenkungSkos: Stossrichtung
stimmt
Der SGV unterstützt die Stossrichtung
zur Revision der Skos-Richtlinien. An der
ersten Sozialkonferenz wurden folgende
Punkte für die erste Revisionsetappe be-
schlossen: Reduktion des Grundbedarfs
bei Grossfamilien ab sechs Personen;
Senkung der Ansätze für junge Erwach-
sene bis 25 Jahre beim Grundbedarf;
Möglichkeit, die Sanktionen auf 30 Pro-
zent zu verschärfen; Beibehalten des
Einkommensfreibetrags in der heutigen
Form und Höhe; Überarbeiten des An-
reizsystems. Die Skos wird dieÄnderun-
gen in Reformvorschläge ausformulie-
renundsieanderzweitenSozialkonferenz
vom 21. September der kantonalen So-
zialdirektorenkonferenz (SODK) zur Ver-
abschiedung vorlegen. Diese wird die
neuen Richtlinien per 1. Januar 2016 in
Kraft setzen. An der zweiten Sozialkon-
ferenz nimmt auch der SGV teil.
red
Informationen:
www.sodk.ch www.skos.ch