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SCHWEIZER GEMEINDE 7/8 l 2015

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SCHWEIZERISCHER GEMEINDEVERBAND

UST III: Es braucht

Kompensation

Städte und Gemeinden dürfen nicht

Leidtragende der Unternehmens-

steuerreform (UST) III sein. Das ha-

ben der SGV und der Schweizerische

Städteverband in einer Anhörung

vor der ständerätlichen Kommission

für Wirtschaft und Abgaben betont.

Sie fordern eine angemessene Kom-

pensation der Steuerausfälle. Insbe-

sondere in den Kantonen, die von

der Gesetzesänderung besonders

stark betroffen sind. Dabei sind ver-

schiedene Arten der Kompensation

möglich. Der SGV begrüsst die Erhö-

hung der Kantonsanteile an der direk-

ten Bundessteuer. Er fordert aber,

dass der Bundesanteil von 1 Milliarde

auf 1,2 Milliarden Franken aufgestockt

wird, respektive dass die Zahlungen

des Bundes gemäss dem Verhältnis

des Gewinnsteueraufkommens auf-

geteilt werden.

red

Präsentation SGV/SSV:

www.tinyurl.com/ust-III

Energie: für

Lenkungsabgabe

Der SGV unterstützt die Einführung

einer Verfassungsgrundlage für eine

Lenkungsabgabe und damit einen

Wechsel vom Fördersystem zum

Klima- und Energielenkungssystem.

«Dies auch deshalb, damit die Stimm-

bürger den Systemwechsel an der

Urne legitimieren können», schreibt

der SGV in seiner Stellungnahme. Al-

lerdings müssen beim Übergang von

der Förderung zur Lenkung die Wett-

bewerbsfähigkeit der Wirtschaft und

die finanzielle Planbarkeit und Ergie-

bigkeit für die öffentliche Hand sicher-

gestellt sein. Angesichts der laufen-

den Diskussionen zur Finanzierung

der Strasseninfrastruktur, mit einer

vorgesehenen Erhöhung des Mine-

ralölsteuerzuschlags, spricht sich der

SGV in einem ersten Schritt gegen

eine zusätzliche Lenkungsabgabe auf

Treibstoffen aus.

red

Stellungnahme:

www.tinyurl.com/energielenkung

Skos: Stossrichtung

stimmt

Der SGV unterstützt die Stossrichtung

zur Revision der Skos-Richtlinien. An der

ersten Sozialkonferenz wurden folgende

Punkte für die erste Revisionsetappe be-

schlossen: Reduktion des Grundbedarfs

bei Grossfamilien ab sechs Personen;

Senkung der Ansätze für junge Erwach-

sene bis 25 Jahre beim Grundbedarf;

Möglichkeit, die Sanktionen auf 30 Pro-

zent zu verschärfen; Beibehalten des

Einkommensfreibetrags in der heutigen

Form und Höhe; Überarbeiten des An-

reizsystems. Die Skos wird dieÄnderun-

gen in Reformvorschläge ausformulie-

renundsieanderzweitenSozialkonferenz

vom 21. September der kantonalen So-

zialdirektorenkonferenz (SODK) zur Ver-

abschiedung vorlegen. Diese wird die

neuen Richtlinien per 1. Januar 2016 in

Kraft setzen. An der zweiten Sozialkon-

ferenz nimmt auch der SGV teil.

red

Informationen:

www.sodk.ch www.skos.ch