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SCHWEIZER GEMEINDE 7/8 l 2015

8

SOZIALES

Kesb: Achtung vor Zahlen

Sicher, wer mit einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu tun hat, steckt

in einer schwierigen Lage. Die Debatte in den Boulevard- und Gratismedien ist

darum gehässig. Mehr Nüchternheit tut dringend not.

Kesb. Niemand wird behaupten, diese

vier Buchstaben seien besonders aussa-

gekräftig oder eingänglich. Der Begriff

jedoch ist den meisten Schweizerinnen

und Schweizern heute bekannt. Sie wis-

sen, dass es sich dabei um die vor zwei

Jahren auf regionaler Ebene eingeführte

Kindes- und Erwachsenenschutzbe-

hörde handelt.

Zu ihrer grossen Bekanntheit ist die

Kesb gekommen, ohne eine millionen-

schwere Kampagne durchzuführen. Ei-

nige wenige in den Medien breit ausge-

walzten Tragödien haben genügt, um

den neuen Behörden zu landesweiter

Bekanntheit zu verhelfen. Insbesondere

war es dasTötungsdelikt von Flaach, bei

dem der Kesb eine Mitschuld angelastet

wurde. So bezeichnet etwa die Feminis-

tin Julia Onken in ihrem Blog die Kesb

als «wucherndes Krebsgeschwür, das

sich durch die Gemeinden frisst». Sekun-

diert wird sie von der Schriftstellerin Zoë

Jenny, die «von der Kesb verfolgt wird

und deshalb nach Wien geflüchtet ist».

Die Kesb wird vor den eidgenössischen

Wahlen zum Spielball einer wenig sach-

lichen Kampagne.

Mittlerweile werden Unterschriften für

eineVolksinitiative gesammelt, die

die Kompetenzen der Kesb nun wieder

einschränken will. Zwei Aspekte stehen

bei der Diskussion imVordergrund: Die

Kosten der Kesb und der sinkende Ein-

fluss der Gemeinden.

Transparenz als Kostentreiber

Wenn in den Medien über die Kesb be-

richtet wird, dann folgt mit fast konstan-

ter Regelmässigkeit das Bedauern dar-

über, dass die Kosten gestiegen seien.

Exemplarisch in den letzten Monaten

beispielsweise die Klagen der Gemein-

den Römerswil, Volketswil, Adligenswil

und Olten. Unisono tönte es bei Rech-

nungs- und Budgetdiskussionen

so: «Wesentlich mehr Mittel hat

die Kindes- und Erwachsenen-

schutzbehörde Kesb bean-

sprucht». Ähnliche

Berichte kommen

von den Stadtge-

meinden Winter-

thur, Luzern und

St. Gallen. Und

die Gemeinden

des

Zürcher

Obersees kla-

gen mit Aus-

nahme von Rappers-

wil-Jona samt und

sonders über teils hap-

pige zweistellige Aus-

gabezunahmen.

Alle alten und die neuen Fälle

Was ist geschehen? Arbeiten die neuen

Behörden tatsächlich so schlecht? Oder

sind es bloss Startschwierigkeiten, die

sich nach einiger Zeit legen werden? Als

die Kesb Anfang 2013 die Arbeit aufge-

nommen haben, übernahmen sie alle

altrechtlichen Fälle, die bis Ende 2015 ins

neue Recht überführt und neu beurteilt

werden müssen. Hinzu kommen die

Pendenzen der Vormundschaftsbehör-

den sowie die neuen Fälle, die je nach

dem dringlich sind. Wie

viele Fälle dies sind, ist kaum zu eruie-

ren. Guido Marbet, der Präsident der

Kokes, der Konferenz für Kindes- und

Erwachsenenschutz, sagte gegenüber

der NZZ am Sonntag: «Die prognosti-

zierte Geschäftszahl (...) wird in den

Deutschschweizer Kantonen bei weitem

überschritten.» Die Kokes ging von etwa

125000 Fällen aus, die von den 146 Kin-

des- und Erwachsenenschutzbehörden

zu bearbeiten sind. Tatsächlich wurden

die Kesb aber seit Januar

2013 mit neuen Fällen über-

flutet. «Viele dieser Behörden

machen daher seit zwei Jah-

ren nur Überlebensübun-

gen», so Marbet weiter. Ko-

kes-Generalsekretärin Diana

Wider erklärt, wie die Zahlen

zustande gekommen sind:

«Bei den Schätzungen haben

wir uns an den bisherigen Zahlen orien-

tiert. Unsere Rückfragen bei den Kanto-

nen haben aber ergeben, dass die Kesb

zum Teil deutlich mehr altrechtliche

Massnahmen von denVormundschafts-

behörden übernommen haben, als in

der bisherigen Statistik ausgewiesen

wurde – das muss analysiert werden.

Und die bisherige Statistik beruhte le-

diglich auf den bestehenden Massnah-

men, während die Belastung der Kesb

vorwiegend durch die Abklärung von

neuen Verfahren und Gefährdungsmel-

Blick am Abend, 8.1.2015

«Es gibt

zwanzig

verschiedene

Arten, die

Kesb-Zahlen

zu erfassen.»

Blick, 5.1.2015