SCHWEIZER GEMEINDE 11 l 2016
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SCHWEIZERISCHER GEMEINDEVERBAND
RTV-Abgabe: Forderungen zur
Datenlieferung nicht erfüllt
In seiner Stellungnahme zur revidierten Radio- und Fernsehverordnung lehnte
der SGV die vorgeschlagene Datenlieferung durch Kantone und Gemeinden ab.
Das Bundesamt für Kommunikation hält an seinem Vorgehen fest.
Seit Juli dieses Jahres ist das revidierte
Radio- und Fernsehgesetz in Kraft. Spä-
testens ab dem 1. Januar 2019 wird die
geräteabhängige
Empfangsgebühr
durch eine allgemeine Abgabe ersetzt –
jeder Haushalt erhält eine Rechnung. Die
Ausführungsbestimmungen sind in der
Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)
definiert. Der Schweizerische Gemeinde-
verband (SGV) und derVerband Schwei-
zerischer Einwohnerdienste (VSED) be-
mängelten in ihren Stellungnahmen zur
RTVV die vorgeschlagene Lieferung der
Haushaltsdaten an die zukünftige Erhe-
bungsstelle für das Inkasso der Abgabe.
Sie sei ineffizient, nicht zeitgemäss und
verursache bei den Gemeinden und Kan-
tone einen grossen Mehraufwand.
Schreiben an Bundesrätin Leuthard
Der SGV forderte stattdessen die Anbin-
dung an eine zentrale Adressdatenbank
für dieVerwaltungen aller Staatsebenen
(siehe Artikel in der «Schweizer Ge-
meinde» 1/2016). Aus dem am 18. April
2016 veröffentlichten Bericht zur Ver-
nehmlassung geht hervor, dass der
überwiegende Teil der Meinungen zu
den Vorschlägen des Bundesamts für
Kommunikation (Bakom) hinsichtlich
Bezug der Daten zu Haushalten als auch
bezüglich Datenlieferung der Gemein-
den und Kantone klar ablehnend war.
Trotz der breiten Kritik hielt das Bakom
mit wenigen Ausnahmen an der von
ihm vorgeschlagenen Lösung fest, ins-
besondere an der monatlichen Liefe-
rung von Haushaltsdaten durch die
Gemeinden und Kantone an die Erhe-
bungsstelle.
Der SGV und der VSED wandten sich in
der Folge mit einem gemeinsamen
Schreiben an Bundesrätin Doris Leut-
hard. Sie verlangten, dass die in der
Vernehmlassung genannten Einwände
in der Umsetzung berücksichtigt wer-
den. Die Vorsteherin des Eidgenössi-
schen Departements für Umwelt, Ver-
kehr, Energie und Kommunikation ging
in ihremAntwortschreiben zwar ausführ-
lich auf die Bedenken ein, in der Sache
änderte sich allerdings nichts.
Nachdem die RTVV in Kraft getreten war,
genehmigte derVerein eCHAnfang Sep-
tember den Standard eCH-0201, der den
elektronischen Datentransfer zwischen
den Kantonen bzw. den Gemeinden und
der Erhebungsstelle regelt. Ebenfalls im
September verschickte das Bakom ein
Informationsschreiben bezüglich der Da-
tenlieferung an die Gemeinden und auch
an die Softwareunternehmen. Gemäss
RTVV müssen die Kantone oder die Ge-
meinden der Erhebungsstelle den ersten
Datenvollbestand bis Ende 2017 liefern,
und ab dem Jahr 2018 müssen die Da-
tenlieferungen an die Erhebungsstelle
monatlich innerhalb der ersten drei
Werktage des Monats erfolgen.
Beiträge an die Investitionskosten
Auf Gesuch hin leistet die Erhebungs-
stelle einen einmaligen Pauschalbeitrag
an die Investitionskosten für die Daten-
lieferungen (500 Franken pro Gemeinde/
5000 Franken pro Kanton). Bei ausge-
wiesenen höheren Investitionskosten
erhöhen sich die Beträge auf maximal
2000 Franken bzw. 25000 Franken.
pb
Informationen:
www.tinyurl.com/eCH-0201 www.tinyurl.com/sg-01-16 www.tinyurl.com/faq-datenlieferungVerselbstständigung der RODTreuhandgesellschaft
des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG
Der SGV verkauft das gesamte Aktienpaket der RODTreuhandgesellschaft des
Schweizerischen Gemeindeverbandes AG (ROD) an deren Geschäftsleitung. Der
Vorstand des SGV hat das Management-Buy-out genehmigt.
Die ROD ist Spezialistin für die Revision
von öffentlichen Rechnungswesen. Die
Kunden sind in der Mehrheit Gemein-
den, aber auch privatrechtliche Unter-
nehmen, die öffentliche Aufgaben erfül-
len. Der Verkauf des Aktienpakets der
ROD erfolgt aufgrund der Überprüfung
der Beteiligungsstrategie und der Fo-
kussierung auf die Kernaufgaben des
SGV. Nach Prüfung verschiedener Vari-
anten wurde das Management-Buy-out
auch aufgrund eines externen Gutach-
tens als zielführende Lösung gewählt.
Die Änderung des Namens «RODTreu-
handgesellschaft des Schweizerischen
Gemeindeverbandes AG», insbeson-
dere die Streichung des Zusatzes «des
Schweizerischen Gemeindeverbandes»,
wird nach einer Übergangsfrist erfol-
gen.
Die ROD wurde vom SGV gegründet.
Den Grundstein legten Geschäftsleitung
undVorstand des SGV im Jahr 1963, als
sie sich mit der Schaffung «eines mit
dem Verband verbundenen und für die
Gemeinderechnungen spezialisierten
Revisorrates» befassten. Dieses erhielt
den Namen Revisions- und Organisa-
tionsdienst, kurz ROD. 1972 wurden
die Dienstleistungen in eine Abteilung
mit eigener Rechnung überführt. 1992
wurde die ROD als Abteilung des SGV
ausgegliedert und in eine neu gegrün-
dete Aktiengesellschaft überführt. Der
SGV behielt allerdings die Kontrolle als
alleiniger Aktionär.
pb