Previous Page  7 / 80 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 7 / 80 Next Page
Page Background

SCHWEIZER GEMEINDE 11 l 2016

7

SCHWEIZERISCHER GEMEINDEVERBAND

RTV-Abgabe: Forderungen zur

Datenlieferung nicht erfüllt

In seiner Stellungnahme zur revidierten Radio- und Fernsehverordnung lehnte

der SGV die vorgeschlagene Datenlieferung durch Kantone und Gemeinden ab.

Das Bundesamt für Kommunikation hält an seinem Vorgehen fest.

Seit Juli dieses Jahres ist das revidierte

Radio- und Fernsehgesetz in Kraft. Spä-

testens ab dem 1. Januar 2019 wird die

geräteabhängige

Empfangsgebühr

durch eine allgemeine Abgabe ersetzt –

jeder Haushalt erhält eine Rechnung. Die

Ausführungsbestimmungen sind in der

Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

definiert. Der Schweizerische Gemeinde-

verband (SGV) und derVerband Schwei-

zerischer Einwohnerdienste (VSED) be-

mängelten in ihren Stellungnahmen zur

RTVV die vorgeschlagene Lieferung der

Haushaltsdaten an die zukünftige Erhe-

bungsstelle für das Inkasso der Abgabe.

Sie sei ineffizient, nicht zeitgemäss und

verursache bei den Gemeinden und Kan-

tone einen grossen Mehraufwand.

Schreiben an Bundesrätin Leuthard

Der SGV forderte stattdessen die Anbin-

dung an eine zentrale Adressdatenbank

für dieVerwaltungen aller Staatsebenen

(siehe Artikel in der «Schweizer Ge-

meinde» 1/2016). Aus dem am 18. April

2016 veröffentlichten Bericht zur Ver-

nehmlassung geht hervor, dass der

überwiegende Teil der Meinungen zu

den Vorschlägen des Bundesamts für

Kommunikation (Bakom) hinsichtlich

Bezug der Daten zu Haushalten als auch

bezüglich Datenlieferung der Gemein-

den und Kantone klar ablehnend war.

Trotz der breiten Kritik hielt das Bakom

mit wenigen Ausnahmen an der von

ihm vorgeschlagenen Lösung fest, ins-

besondere an der monatlichen Liefe-

rung von Haushaltsdaten durch die

Gemeinden und Kantone an die Erhe-

bungsstelle.

Der SGV und der VSED wandten sich in

der Folge mit einem gemeinsamen

Schreiben an Bundesrätin Doris Leut-

hard. Sie verlangten, dass die in der

Vernehmlassung genannten Einwände

in der Umsetzung berücksichtigt wer-

den. Die Vorsteherin des Eidgenössi-

schen Departements für Umwelt, Ver-

kehr, Energie und Kommunikation ging

in ihremAntwortschreiben zwar ausführ-

lich auf die Bedenken ein, in der Sache

änderte sich allerdings nichts.

Nachdem die RTVV in Kraft getreten war,

genehmigte derVerein eCHAnfang Sep-

tember den Standard eCH-0201, der den

elektronischen Datentransfer zwischen

den Kantonen bzw. den Gemeinden und

der Erhebungsstelle regelt. Ebenfalls im

September verschickte das Bakom ein

Informationsschreiben bezüglich der Da-

tenlieferung an die Gemeinden und auch

an die Softwareunternehmen. Gemäss

RTVV müssen die Kantone oder die Ge-

meinden der Erhebungsstelle den ersten

Datenvollbestand bis Ende 2017 liefern,

und ab dem Jahr 2018 müssen die Da-

tenlieferungen an die Erhebungsstelle

monatlich innerhalb der ersten drei

Werktage des Monats erfolgen.

Beiträge an die Investitionskosten

Auf Gesuch hin leistet die Erhebungs-

stelle einen einmaligen Pauschalbeitrag

an die Investitionskosten für die Daten-

lieferungen (500 Franken pro Gemeinde/

5000 Franken pro Kanton). Bei ausge-

wiesenen höheren Investitionskosten

erhöhen sich die Beträge auf maximal

2000 Franken bzw. 25000 Franken.

pb

Informationen:

www.tinyurl.com/eCH-0201 www.tinyurl.com/sg-01-16 www.tinyurl.com/faq-datenlieferung

Verselbstständigung der RODTreuhandgesellschaft

des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG

Der SGV verkauft das gesamte Aktienpaket der RODTreuhandgesellschaft des

Schweizerischen Gemeindeverbandes AG (ROD) an deren Geschäftsleitung. Der

Vorstand des SGV hat das Management-Buy-out genehmigt.

Die ROD ist Spezialistin für die Revision

von öffentlichen Rechnungswesen. Die

Kunden sind in der Mehrheit Gemein-

den, aber auch privatrechtliche Unter-

nehmen, die öffentliche Aufgaben erfül-

len. Der Verkauf des Aktienpakets der

ROD erfolgt aufgrund der Überprüfung

der Beteiligungsstrategie und der Fo-

kussierung auf die Kernaufgaben des

SGV. Nach Prüfung verschiedener Vari-

anten wurde das Management-Buy-out

auch aufgrund eines externen Gutach-

tens als zielführende Lösung gewählt.

Die Änderung des Namens «RODTreu-

handgesellschaft des Schweizerischen

Gemeindeverbandes AG», insbeson-

dere die Streichung des Zusatzes «des

Schweizerischen Gemeindeverbandes»,

wird nach einer Übergangsfrist erfol-

gen.

Die ROD wurde vom SGV gegründet.

Den Grundstein legten Geschäftsleitung

undVorstand des SGV im Jahr 1963, als

sie sich mit der Schaffung «eines mit

dem Verband verbundenen und für die

Gemeinderechnungen spezialisierten

Revisorrates» befassten. Dieses erhielt

den Namen Revisions- und Organisa-

tionsdienst, kurz ROD. 1972 wurden

die Dienstleistungen in eine Abteilung

mit eigener Rechnung überführt. 1992

wurde die ROD als Abteilung des SGV

ausgegliedert und in eine neu gegrün-

dete Aktiengesellschaft überführt. Der

SGV behielt allerdings die Kontrolle als

alleiniger Aktionär.

pb