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Packung mit dem Data Matrix Code

(DMC) an der Seitenlasche. Der Code ermöglicht die automatische Iden-

tifikation von Arzneimittelpackungen in der pharmazeutischen Lieferkette.

Foto: securPharm e.V.

Projekt securPharm startet

flächendeckend am 9. Februar 2019

Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie steht bevor

>

Gemäß den Vorgaben der

Fälschungsschutzrichtlinie

2011/62/EU und der Delegierten

Verordnung (EU) 2016/161 sind alle

Apotheken ab dem 9. Februar 2019

verpflichtet, verifizierungspflichti-

ge Arzneimittel vor Abgabe an den

Patienten auf ihre Echtheit zu

überprüfen. Für den Aufbau und

den Betrieb des nationalen Verifi-

zierungssystems für Arzneimittel in

Deutschland ist die nicht-gewinn-

orientierte Organisation secur-

Pharm e.V. verantwortlich.

Diese Organisation setzt sich aus den fol-

genden Mitgliedern zusammen: ABDA

– Bundesvereinigung Deutscher Apothe-

kerverbände e.V., Bundesverband des

pharmazeutischen Großhandels e.V. (PHA-

GRO), Verband Forschender Arzneimittel-

hersteller e.V. (vfa), Bundesverband der

Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), Bun-

desverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.

(BAH), Avoxa – Mediengruppe Deutscher

Apotheker GmbH sowie deren Tochter

NGDA – Netzgesellschaft Deutscher Apo-

theker mbH und die Informationsstelle für

Arzneispezialitäten GmbH (IFA).

Nachfolgend erläutern wir Ihnen, wie

das nationale Verifizierungssystem auf-

gebaut ist, welche gesetzlichen Verpflich-

tungen Sie haben und wie Sie sich an das

System anbinden können.

Systemaufbau

Um den größtmöglichen Datenschutz

für alle Systemnutzer zu gewährleisten,

arbeitet securPharm mit einem System

getrennter Datenbanken für Herstel-

ler und arzneimittelabgebende Stellen.

Pharmazeutische Unternehmer laden

ihre packungsbezogenen Daten in das so

genannte Datenbanksystem der pharma-

zeutischen Industrie hoch. Alle arzneimit-

telabgebenden Stellen wie Apotheken,

Krankenhäuser oder Großhändler schlie-

ßen sich an das so genannte Apotheken-

system an, um verifizierungspflichtige

Packungen prüfen und deaktivieren zu

können.

Verpflichtungen

Ab dem 9. Februar 2019 müssen alle Apo-

theken die Sicherheitsmerkmale:

• individuelles Erkennungsmerkmal in ei-

nem Data Matrix Code (individuelle Se-

riennummer, Produktcode, Charge und

Verfalldatum)

• Erstöffnungsschutz / Vorrichtung ge-

gen Manipulation

jeder betroffenen Arzneimittelpackung

vor Abgabe an den Patienten überprüfen

und anschließend das individuelle Erken-

nungsmerkmal im System deaktivieren.

Ohne die Überprüfung beider Sicherheits-

merkmale und das Ausbuchen vor der Ab-

gabe dürfen verifizierungspflichtige Arz-

neimittel ab 9. Februar 2019 nicht mehr

abgegeben werden (Art. 25 Abs. 1 der De-

legierten Verordnung (EU) 2016/161).

Systemanbindung

Die NGDA – Netzgesellschaft Deutscher

Apotheker mbH ist der von securPharm

beauftragte Betreiber für das „Apothe-

kensystem“, an das sich Apotheken an-

binden müssen, um ihren gesetzlichen

Verpflichtungen nachkommen zu können.

Die interne Vorbereitung zur Anbindung

liegt im Verantwortungsbereich der ein-

zelnen Apotheke. Zu den Aufgaben hier-

bei gehören unter anderem die Schaffung

der Anbindungsvoraussetzungen des

10

/ AKWL

Mitteilungs

blatt

05-2017

APOTHEKENBETRIEB