strukturpolitischen und pharmazeuti-
schen Herausforderungen sich der Be-
rufsstand aktuell stellt. Insbesondere die
Frage nach dem Erhalt der Apotheke an
Standorten, in denen die ärztliche Versor-
gung nicht mehr gewährleistet ist, treibe
sie um. Darüber hinaus müsse die Apo-
thekerschaft die Weiterentwicklung der
apothekerlichen Versorgung in Zeiten der
Digitalisierung durch innovative Modell-
projekte vorantreiben. Auch sei es wich-
tig, Anreize zu schaffen, damit junge Exis-
tenzgründer wieder eine Chance haben,
sich erfolgreich selbständig zu machen.
Deutliche Worte fand die Präsidentin
für das am 6. Juni veröffentlichte Positi-
onspapier des GKV-Spitzenverbands zur
„Neuordnung der Apothekenstrukturen
und -vergütung“. „Wir Apotheker wollen
in einen Dialog eintreten und mit Fakten
überzeugen. Wenn man aber den GKV-
Spitzenverband und sein Positionspapier
sieht, merkt man, dass dort kein Dialog
möglich ist“, so Overwiening. „Das Positi-
onspapier und auch das 2HM-Gutachten,
auf dem es basiert, gehören in die Tonne.“
Einstimmige Entlastungen
Einstimmig erteilten die Delegierten dem
Vorstand und der Geschäftsführung Ent-
lastung für das Geschäftsjahr 2017. Auch
die Jahresabschlüsse von Kammer und
Fürsorgeeinrichtung wurden einstimmig
bestätigt. Ihren Unmut äußerten aber
zahlreiche Delegierte an der Arbeit des
Bundesverbandes ABDA. Die Frage, ob die
von der AKWL an die ABDA entrichteten
Mitgliedsbeiträge in einem ausgewoge-
nen Verhältnis zu den dafür erbrachten
Leistungen stehe, beantworteten 52 Pro-
zent der Delegierten mit nein.
Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas
Walter präsentierte den Delegierten die
wichtigsten Kennziffern aus dem Jahr
2017: Die Zahl der Arbeitsplätze in den
Apotheken erhöhte sich in Westfalen-
Lippe signifikant von 15.777 auf 16.469.
Zum Jahresende 2017 sank erneut die
Zahl der Apotheken von 1.998 auf nur
noch 1.973. Zum 30. Juni 2018 werden es
dann nur noch 1.954 Apotheken sein: Die
Kammer muss zu diesem Stichtag weite-
re 20 Schließungen registrieren – bei nur
einer Neueröffnung. Darin enthalten sind
bereits 484 Filialen. „Bei uns gibt es aktu-
ell also nur noch 1.470 Hauptapotheken.
Das ist der niedrigste Wert seit 1972“, so
Walter.
Hauptgschäftsführer
Dr. Andreas Walter (re.) und Michael Schmitz als Geschäftsführer Kommunikation
trugen der Kammerversammlung ihre Jahresberichte vor. Sie berichteten darin u. a. von den zahlreichen,
abteilungsübergreifenden Projekten, mit denen die Kammergeschäftsstelle aktuell befasst ist und von den
großen Umbrüchen in der Medienlandschaft.
Im Interesse der Patienten
–
Freiberuflichkeit stärken
Resolution der Kammerversammlung vom 13. Juni 2018
einstimmig verabschiedet
Die Kammerversammlung beobachtet
mit Sorge, dass ausländische Konzerne zu-
nehmend in die Arzneimittelversorgung
in Deutschland, zu der per Gesetz inha-
bergeführte Apotheken vor Ort verpflich-
tet sind, eindringen.
Dieser Entwicklung will der Spitzen-
verband Bund der Gesetzlichen Kranken-
versicherung in seinem Positionspapier
zur Arzneimittelversorgung mit seiner
Forderung nach Fremdbesitz bei den Apo-
theken Vorschub leisten. Dieser Einstieg
von Fremdkapital(gebern) in die Arznei-
mittelversorgung birgt die Gefahr, dass
die Bedürfnisse von Patientinnen und Pa-
tienten gegenüber den Renditeinteressen
von Konzernen in den Hintergrund treten.
Konzerne betreiben „Rosinenpickerei“
und locken die Patientinnen und Patienten
mit hohen Boni, ohne sich an den vielfälti-
genGemeinwohlpflichten zubeteiligenund
sind anders als die inhabergeführten Apo-
theken vor Ort nicht (zur Gewährleistung)
einer ordnungsgemäßen flächendeckenden
Arzneimittelversorgung verpflichtet.
Die Kammerversammlung fordert den
Gesetzgeber und die zuständigen Insti-
tutionen der Selbstverwaltung auf, die-
ser Entwicklung Einhalt zu gebieten und
im Interesse der Patientinnen und Pati-
enten den freiberuflichen Charakter der
ambulanten Arzneimittelversorgung zu
erhalten.
Der Gesetzgebermuss die Rahmenbe-
dingungen für eine langfristig gesicherte
flächendeckende Arzneimittelversorgung
stellen. Nur so wagen junge Approbierte
den Schritt in die Selbstständigkeit – auch
in strukturschwachen Regionen. Es gilt,
eine vielgestaltige und vitale ambulante
Versorgungslandschaft gemeinsam mit
den Arztpraxen, Pflegeheimen und Pfle-
gediensten sowie den Angehörigen der
Patientinnen und Patienten zu erhalten.
Selbstständige wie angestellte Apothe-
kerinnen und Apotheker müssen auch in
Zukunft als Angehörige eines freien (Heil-)
Berufes das Wohl ihrer Patientinnen und
Patienten an die erste Stelle setzen kön-
nen. <
KAMMERVERSAMMLUNG
AKWL
Mitteilungs
blatt
Online 01-2018 /
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