Previous Page  5 / 10 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 5 / 10 Next Page
Page Background

strukturpolitischen und pharmazeuti-

schen Herausforderungen sich der Be-

rufsstand aktuell stellt. Insbesondere die

Frage nach dem Erhalt der Apotheke an

Standorten, in denen die ärztliche Versor-

gung nicht mehr gewährleistet ist, treibe

sie um. Darüber hinaus müsse die Apo-

thekerschaft die Weiterentwicklung der

apothekerlichen Versorgung in Zeiten der

Digitalisierung durch innovative Modell-

projekte vorantreiben. Auch sei es wich-

tig, Anreize zu schaffen, damit junge Exis-

tenzgründer wieder eine Chance haben,

sich erfolgreich selbständig zu machen.

Deutliche Worte fand die Präsidentin

für das am 6. Juni veröffentlichte Positi-

onspapier des GKV-Spitzenverbands zur

„Neuordnung der Apothekenstrukturen

und -vergütung“. „Wir Apotheker wollen

in einen Dialog eintreten und mit Fakten

überzeugen. Wenn man aber den GKV-

Spitzenverband und sein Positionspapier

sieht, merkt man, dass dort kein Dialog

möglich ist“, so Overwiening. „Das Positi-

onspapier und auch das 2HM-Gutachten,

auf dem es basiert, gehören in die Tonne.“

Einstimmige Entlastungen

Einstimmig erteilten die Delegierten dem

Vorstand und der Geschäftsführung Ent-

lastung für das Geschäftsjahr 2017. Auch

die Jahresabschlüsse von Kammer und

Fürsorgeeinrichtung wurden einstimmig

bestätigt. Ihren Unmut äußerten aber

zahlreiche Delegierte an der Arbeit des

Bundesverbandes ABDA. Die Frage, ob die

von der AKWL an die ABDA entrichteten

Mitgliedsbeiträge in einem ausgewoge-

nen Verhältnis zu den dafür erbrachten

Leistungen stehe, beantworteten 52 Pro-

zent der Delegierten mit nein.

Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas

Walter präsentierte den Delegierten die

wichtigsten Kennziffern aus dem Jahr

2017: Die Zahl der Arbeitsplätze in den

Apotheken erhöhte sich in Westfalen-

Lippe signifikant von 15.777 auf 16.469.

Zum Jahresende 2017 sank erneut die

Zahl der Apotheken von 1.998 auf nur

noch 1.973. Zum 30. Juni 2018 werden es

dann nur noch 1.954 Apotheken sein: Die

Kammer muss zu diesem Stichtag weite-

re 20 Schließungen registrieren – bei nur

einer Neueröffnung. Darin enthalten sind

bereits 484 Filialen. „Bei uns gibt es aktu-

ell also nur noch 1.470 Hauptapotheken.

Das ist der niedrigste Wert seit 1972“, so

Walter.

Hauptgschäftsführer

Dr. Andreas Walter (re.) und Michael Schmitz als Geschäftsführer Kommunikation

trugen der Kammerversammlung ihre Jahresberichte vor. Sie berichteten darin u. a. von den zahlreichen,

abteilungsübergreifenden Projekten, mit denen die Kammergeschäftsstelle aktuell befasst ist und von den

großen Umbrüchen in der Medienlandschaft.

Im Interesse der Patienten

Freiberuflichkeit stärken

Resolution der Kammerversammlung vom 13. Juni 2018

einstimmig verabschiedet

Die Kammerversammlung beobachtet

mit Sorge, dass ausländische Konzerne zu-

nehmend in die Arzneimittelversorgung

in Deutschland, zu der per Gesetz inha-

bergeführte Apotheken vor Ort verpflich-

tet sind, eindringen.

Dieser Entwicklung will der Spitzen-

verband Bund der Gesetzlichen Kranken-

versicherung in seinem Positionspapier

zur Arzneimittelversorgung mit seiner

Forderung nach Fremdbesitz bei den Apo-

theken Vorschub leisten. Dieser Einstieg

von Fremdkapital(gebern) in die Arznei-

mittelversorgung birgt die Gefahr, dass

die Bedürfnisse von Patientinnen und Pa-

tienten gegenüber den Renditeinteressen

von Konzernen in den Hintergrund treten.

Konzerne betreiben „Rosinenpickerei“

und locken die Patientinnen und Patienten

mit hohen Boni, ohne sich an den vielfälti-

genGemeinwohlpflichten zubeteiligenund

sind anders als die inhabergeführten Apo-

theken vor Ort nicht (zur Gewährleistung)

einer ordnungsgemäßen flächendeckenden

Arzneimittelversorgung verpflichtet.

Die Kammerversammlung fordert den

Gesetzgeber und die zuständigen Insti-

tutionen der Selbstverwaltung auf, die-

ser Entwicklung Einhalt zu gebieten und

im Interesse der Patientinnen und Pati-

enten den freiberuflichen Charakter der

ambulanten Arzneimittelversorgung zu

erhalten.

Der Gesetzgebermuss die Rahmenbe-

dingungen für eine langfristig gesicherte

flächendeckende Arzneimittelversorgung

stellen. Nur so wagen junge Approbierte

den Schritt in die Selbstständigkeit – auch

in strukturschwachen Regionen. Es gilt,

eine vielgestaltige und vitale ambulante

Versorgungslandschaft gemeinsam mit

den Arztpraxen, Pflegeheimen und Pfle-

gediensten sowie den Angehörigen der

Patientinnen und Patienten zu erhalten.

Selbstständige wie angestellte Apothe-

kerinnen und Apotheker müssen auch in

Zukunft als Angehörige eines freien (Heil-)

Berufes das Wohl ihrer Patientinnen und

Patienten an die erste Stelle setzen kön-

nen. <

KAMMERVERSAMMLUNG

AKWL

Mitteilungs

blatt

Online 01-2018 / 

5