AKWL MB 05/ 2015
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Beratungsecke
tende muss dabei für den Kunden
erkennbar eine entsprechende wei-
tere Beratung anbieten.
„Kennen Sie das Arzneimittel?
ist ein guter Einstieg in das Bera-
tungsgespräch“
Diese geschlossene Frage ist oft
auch gleichzeitig der Ausstieg aus
der Beratung, denn der Kunde
neigt dazu, „ja“ zu sagen. Aber
was sagt dieses „ja“ aus? Kennt
der Kunde nur den Namen des
Arzneimittels? Kennt er das Prä-
parat aus eigener Anwendung
oder kennt er es aus der Werbung
oder auf Grund der Empfehlung
einer Nachbarin? Weiß er über die
richtige Anwendung, Kontraindi-
kationen, Nebenwirkungen oder
Wechselwirkungen? Vor diesem
Hintergrund ist die oben zitierte
Frage kein guter Anfang für ein
Beratungsgespräch. Vielmehr soll-
te als Einstieg in einen echten Di-
alog mit dem Kunden eine offene
Frage gestellt werden.
„Kunden, die gezielt ein Präpa-
rat verlangen, kennen dieses und
wollen nicht mehr dazu beraten
werden“
Diese Einschätzung entbehrt jeg-
licher Grundlage, es sei denn,
es handelt sich um einen dem
Beratenden bekannten Stamm-
kunden. Warum sollte ein Kunde
um die richtige Anwendung und
mögliche Neben-, Wechsel- oder
unerwünschte Wirkungen eines
Arzneimittels wissen, nur weil er
den Namen richtig aussprechen
kann? Die Beratungsverpflich-
tung gemäß § 20 ApBetrO gilt
uneingeschränkt sowohl für eine
Symptompräsentation als auch
für den Präparatewunsch. Auch
bei einer bekannten Dauermedi-
kation darf nicht von vorneherein
auf ein Beratungsangebot ver-
zichtet werden, da sich die Situ-
ation des Patienten beispielswei-
se durch zusätzlich aufgetretene
Erkrankungen oder geänderte
Ernährungsgewohnheiten verän-
dert haben kann.
Kennen Sie noch weitere Gerüch-
te, die Sie über die Beratung nach
Leitlinie oder die Erhebungen zur
Beratungsqualität gehört haben?
Dann können Sie uns gerne eine
E-Mail an
qms@akwl.deschrei-
ben. Gegebenenfalls werden
wir das Thema dann in einem
der nächsten Artikel in der Bera-
tungsecke aufgreifen.
Übrigens: Dass die Yucca eine
Palme ist, das ist auch so eine Art
Mythos. Die Yucca oder Palmlilien
gehören nämlich nicht zur Pflan-
zenfamilie der Palmengewächse,
sondern sind als Asparagaceae
Spargelgewächse.
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