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AKWL MB 05/ 2015

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Beratungsecke

tende muss dabei für den Kunden

erkennbar eine entsprechende wei-

tere Beratung anbieten.

„Kennen Sie das Arzneimittel?

ist ein guter Einstieg in das Bera-

tungsgespräch“

Diese geschlossene Frage ist oft

auch gleichzeitig der Ausstieg aus

der Beratung, denn der Kunde

neigt dazu, „ja“ zu sagen. Aber

was sagt dieses „ja“ aus? Kennt

der Kunde nur den Namen des

Arzneimittels? Kennt er das Prä-

parat aus eigener Anwendung

oder kennt er es aus der Werbung

oder auf Grund der Empfehlung

einer Nachbarin? Weiß er über die

richtige Anwendung, Kontraindi-

kationen, Nebenwirkungen oder

Wechselwirkungen? Vor diesem

Hintergrund ist die oben zitierte

Frage kein guter Anfang für ein

Beratungsgespräch. Vielmehr soll-

te als Einstieg in einen echten Di-

alog mit dem Kunden eine offene

Frage gestellt werden.

„Kunden, die gezielt ein Präpa-

rat verlangen, kennen dieses und

wollen nicht mehr dazu beraten

werden“

Diese Einschätzung entbehrt jeg-

licher Grundlage, es sei denn,

es handelt sich um einen dem

Beratenden bekannten Stamm-

kunden. Warum sollte ein Kunde

um die richtige Anwendung und

mögliche Neben-, Wechsel- oder

unerwünschte Wirkungen eines

Arzneimittels wissen, nur weil er

den Namen richtig aussprechen

kann? Die Beratungsverpflich-

tung gemäß § 20 ApBetrO gilt

uneingeschränkt sowohl für eine

Symptompräsentation als auch

für den Präparatewunsch. Auch

bei einer bekannten Dauermedi-

kation darf nicht von vorneherein

auf ein Beratungsangebot ver-

zichtet werden, da sich die Situ-

ation des Patienten beispielswei-

se durch zusätzlich aufgetretene

Erkrankungen oder geänderte

Ernährungsgewohnheiten verän-

dert haben kann.

Kennen Sie noch weitere Gerüch-

te, die Sie über die Beratung nach

Leitlinie oder die Erhebungen zur

Beratungsqualität gehört haben?

Dann können Sie uns gerne eine

E-Mail an

qms@akwl.de

schrei-

ben. Gegebenenfalls werden

wir das Thema dann in einem

der nächsten Artikel in der Bera-

tungsecke aufgreifen.

Übrigens: Dass die Yucca eine

Palme ist, das ist auch so eine Art

Mythos. Die Yucca oder Palmlilien

gehören nämlich nicht zur Pflan-

zenfamilie der Palmengewächse,

sondern sind als Asparagaceae

Spargelgewächse.

Foto: sailom –

Fotolia.com