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„Zahlreiche Anfragen betrafen im
Berichtsjahr die Abgabe von
Chemikalien.“
Imke Düdder
Der Bereich Pharmazeutische Praxis bearbeitete 2017 wieder
schwerpunktmäßig Fragen zu den Themenbereichen Apotheken-
betriebsordnung, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Betäu-
bungsmittel- und Gefahrstoffrecht. Unter anderem ging es um die
dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelverschrei-
bungsverordnung (BtMVV), die seit Oktober 2017 gültig ist. Die
Neuregelungen betreffen im Wesentlichen Verschreibungen zur
Substitution und entsprechende Angaben auf dem Betäubungsmit-
telrezept.
In zahlreichen Anfragen ging es auch um die neuen Regelungen
bei der Abgabe von Chemikalien, die seit Januar 2017 in Kraft sind
Viele Fragen zur
BtMVV
Zahlreiche Sachfragen beantwortet
Imke Düdder
Abteilung Pharmazeutische Praxis
tag der Teilnehmer besprochen und diskutiert werden konnten.
Mitteilungen zu aktuellen Informationen, die die Kassenärztli-
che Vereinigung aus der Abteilung Verordnungsmanagement an
ihre Mitglieder verschickt, wurden per Rundfax auch in diesem Jahr
wieder an die Apotheken in Westfalen-Lippe weitergeleitet.
Via Newsletter der AKWL werden seit Sommer 2017 auch im
neu eingerichteten Bereich „Wissen für die Praxis“ pharmazeutisch-
klinische Informationen zur Verfügung gestellt. Im Mitteilungsblatt
werden in der Rubrik „Wissen für die Praxis“ wieder Fragen und
Antworten aus dem Bereich des Service Portals allen Mitgliedern
zugänglich gemacht.
Ebenso ist seit Herbst eine direkte Verlinkung auf die „öffent-
lichen“ Fragen und Antworten des AMINO-Verbundes eingerichtet,
auf die die Mitglieder der AKWL vom internen Bereich des Service
Portals zugreifen können.
MEDIZINAL-CANNABIS AUF REZEPT
Am 10. März 2017 trat das „Gesetz zur Änderung betäubungsmit-
telrechtlicher und anderer Vorschriften“ in Kraft. Seitdem können
neben den Fertigprodukten weitere Cannabis-Arzneimittel wie bei-
spielsweise Medizinal-Cannabisblüten und -Cannabisextrakte auf
einem BtM-Rezept verschrieben werden. Das Service-Portal gab Hil-
festellung bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen
in der Praxis, insbesondere auch der korrekten Verordnung von Can-
nabisblüten und Cannabinoid-haltigen Betäubungsmitteln sowie
deren Herstellung bzw. Verarbeitung zum Rezepturarzneimittel in
der Apotheke.
– eine wichtige Änderung für Apotheken besteht insbesondere dar-
in, dass die Abgabe von Wasserstoffperoxid-haltigen Lösungen mit
mehr als 12Gewichtsprozent anprivate Endverbraucher verboten ist.
Weitere Anfragen betrafen die Verwendung von Isopropanol
zur Flächendesinfektion, das Thema Entlassmanagement und die
geänderte Meldepflicht von Vorkommnissen bei Medizinprodukten
direkt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM).
Als Hilfestellung für die Arbeit in der Apotheke wurde eine Kun-
deninformation über die „Richtige Entsorgung von Arzneimitteln“
entwickelt.
LVR-KLINIK VIERSEN UNTERSUCHTE PROBEN
Die LVR-Klinik Viersen untersuchte auch im Jahr 2017 wieder Proben
drogen- und rauschgiftverdächtiger Stoffe, die in westfälisch-lippi-
schen Apotheken abgegeben wurden (2017 waren es 29). 20 der Pro-
ben waren positiv, es wurden verschiedene Drogen und Arzneistoffe
ermittelt.
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Pharmazeutische Praxis
| AKWL Geschäftsbericht 2017