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„Zahlreiche Anfragen betrafen im

Berichtsjahr die Abgabe von

Chemikalien.“

Imke Düdder

Der Bereich Pharmazeutische Praxis bearbeitete 2017 wieder

schwerpunktmäßig Fragen zu den Themenbereichen Apotheken-

betriebsordnung, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Betäu-

bungsmittel- und Gefahrstoffrecht. Unter anderem ging es um die

dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelverschrei-

bungsverordnung (BtMVV), die seit Oktober 2017 gültig ist. Die

Neuregelungen betreffen im Wesentlichen Verschreibungen zur

Substitution und entsprechende Angaben auf dem Betäubungsmit-

telrezept.

In zahlreichen Anfragen ging es auch um die neuen Regelungen

bei der Abgabe von Chemikalien, die seit Januar 2017 in Kraft sind

Viele Fragen zur

BtMVV

Zahlreiche Sachfragen beantwortet

Imke Düdder

Abteilung Pharmazeutische Praxis

tag der Teilnehmer besprochen und diskutiert werden konnten.

Mitteilungen zu aktuellen Informationen, die die Kassenärztli-

che Vereinigung aus der Abteilung Verordnungsmanagement an

ihre Mitglieder verschickt, wurden per Rundfax auch in diesem Jahr

wieder an die Apotheken in Westfalen-Lippe weitergeleitet.

Via Newsletter der AKWL werden seit Sommer 2017 auch im

neu eingerichteten Bereich „Wissen für die Praxis“ pharmazeutisch-

klinische Informationen zur Verfügung gestellt. Im Mitteilungsblatt

werden in der Rubrik „Wissen für die Praxis“ wieder Fragen und

Antworten aus dem Bereich des Service Portals allen Mitgliedern

zugänglich gemacht.

Ebenso ist seit Herbst eine direkte Verlinkung auf die „öffent-

lichen“ Fragen und Antworten des AMINO-Verbundes eingerichtet,

auf die die Mitglieder der AKWL vom internen Bereich des Service

Portals zugreifen können.

MEDIZINAL-CANNABIS AUF REZEPT

Am 10. März 2017 trat das „Gesetz zur Änderung betäubungsmit-

telrechtlicher und anderer Vorschriften“ in Kraft. Seitdem können

neben den Fertigprodukten weitere Cannabis-Arzneimittel wie bei-

spielsweise Medizinal-Cannabisblüten und -Cannabisextrakte auf

einem BtM-Rezept verschrieben werden. Das Service-Portal gab Hil-

festellung bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen

in der Praxis, insbesondere auch der korrekten Verordnung von Can-

nabisblüten und Cannabinoid-haltigen Betäubungsmitteln sowie

deren Herstellung bzw. Verarbeitung zum Rezepturarzneimittel in

der Apotheke.

– eine wichtige Änderung für Apotheken besteht insbesondere dar-

in, dass die Abgabe von Wasserstoffperoxid-haltigen Lösungen mit

mehr als 12Gewichtsprozent anprivate Endverbraucher verboten ist.

Weitere Anfragen betrafen die Verwendung von Isopropanol

zur Flächendesinfektion, das Thema Entlassmanagement und die

geänderte Meldepflicht von Vorkommnissen bei Medizinprodukten

direkt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

(BfArM).

Als Hilfestellung für die Arbeit in der Apotheke wurde eine Kun-

deninformation über die „Richtige Entsorgung von Arzneimitteln“

entwickelt.

LVR-KLINIK VIERSEN UNTERSUCHTE PROBEN

Die LVR-Klinik Viersen untersuchte auch im Jahr 2017 wieder Proben

drogen- und rauschgiftverdächtiger Stoffe, die in westfälisch-lippi-

schen Apotheken abgegeben wurden (2017 waren es 29). 20 der Pro-

ben waren positiv, es wurden verschiedene Drogen und Arzneistoffe

ermittelt.

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Pharmazeutische Praxis

| AKWL Geschäftsbericht 2017