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NEWS
2 / 2016
Artikel: Matthias Schmidt, Vorstand der Dohm Schmidt Janka AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
mit Co-Autor Markus Biedermann, Prüfungsleiter bei Dohm Schmidt Janka AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
34f-Prüfungen:
Fragen an den Wirtschaftsprüfer
Start unserer Artikelserie
Makler (M): „Ich besitze eine Erlaubnis nach § 34f GewO, bin
jedoch ausschließlich für eine Gesellschaft mit eigener Erlaubnis
nach § 34f GewO tätig. Kann ich eine Negativerklärung abgeben
und in die jährliche Prüfung der Gesellschaft miteinbezogen
werden?“
Dohm Schmidt Janka (DSJ): „Nein, leider nicht. Eine Negativer-
klärung kann nach einvernehmlicher Auffassung der Aufsichts-
behörden nicht abgegeben werden, wenn ein Gewerbetreibender
mit eigener Erlaubnis ausschließlich für einen anderen Finanz-
anlagenvermittler mit § 34f-Erlaubnis tätig ist. In diesem Zusam-
menhang gilt, dass der Finanzanlagenvermittler auf der Grundlage
seiner Erlaubnis für einen anderen Finanzanlagenvermittler tätig
ist. Dementsprechend haben sich beide Gewerbetreibende einer
Einzelprüfung zu unterziehen und der zuständigen Erlaubnisbe-
hörde bis zum 31. Dezember des Folgejahres einen Prüfungsbe-
richt zu übermitteln.
Sofern der Finanzanlagenvermittler, in dessen Namen die Vermitt-
lungsgeschäfte abgeschlossen werden, eine Vertriebsgesellschaft
mit einem standardisierten Vermittlungsprozess ist, kann unter
bestimmten Voraussetzungen eine Systemprüfung bei den an-
geschlossenen Vertriebs-Finanzanlagenvermittlern in Betracht
kommen. Bei der Systemprüfung wird der standardisierte Ver-
triebsprozess bei der Vertriebsgesellschaft jährlich geprüft. Die
angeschlossenen Vertriebs-Finanzanlagenvermittler werden da-
gegen nur einmal in vier Jahren in eine 34f-Prüfung einbezogen.“
M: „Meine jährliche 34f-Prüfung wird durch meinen ansässigen
Steuerberater durchgeführt. Dort bin ich das einzige Prüfungs-
mandat. Ist ein Prüferwechsel zielführend?“
In der ersten Ausgabe der TOPNEWS im Jahr 2016 haben wir über unsere Erfahrungen aus der 34f-Prüfungssaison berichtet
und Finanzanlagenvermittler angeregt, uns Ihre praktischen Fragen zur Finanzanlagenvermittlung und zur jährlichen Prüfung
mitzuteilen. Wir bedanken uns für die rege Beteiligung und beantworten zwei der ersten an uns herangetragenen Fragen.
ARTIKELSERIE
„FRAGEN AN DEN WIRTSCHAFTSPRÜFER“
Schreiben Sie uns Ihre praktischen Fragen zur Anlagebe-
ratung/Anlagevermittlung, zum Beratungsprozess oder zu
den aufsichtsrechtlichen Pflichten. Wir werden Ihre Fragen
aufgreifen und in allgemeiner Form anonym in der Serie „Fra-
gen an den Wirtschaftsprüfer“ in den nächsten TOPNEWS
beantworten. Sie erreichen uns unter der E-Mail
34f@dsjag.deoder über
www.dsjag.debzw.
www.pruefung34f.de.
Wir freuen uns auf den konstruktiven Austausch.
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