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NEWS

2 / 2016

Artikel: Matthias Schmidt, Vorstand der Dohm Schmidt Janka AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,

mit Co-Autor Markus Biedermann, Prüfungsleiter bei Dohm Schmidt Janka AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

34f-Prüfungen:

Fragen an den Wirtschaftsprüfer

Start unserer Artikelserie

Makler (M): „Ich besitze eine Erlaubnis nach § 34f GewO, bin

jedoch ausschließlich für eine Gesellschaft mit eigener Erlaubnis

nach § 34f GewO tätig. Kann ich eine Negativerklärung abgeben

und in die jährliche Prüfung der Gesellschaft miteinbezogen

werden?“

Dohm Schmidt Janka (DSJ): „Nein, leider nicht. Eine Negativer-

klärung kann nach einvernehmlicher Auffassung der Aufsichts-

behörden nicht abgegeben werden, wenn ein Gewerbetreibender

mit eigener Erlaubnis ausschließlich für einen anderen Finanz-

anlagenvermittler mit § 34f-Erlaubnis tätig ist. In diesem Zusam-

menhang gilt, dass der Finanzanlagenvermittler auf der Grundlage

seiner Erlaubnis für einen anderen Finanzanlagenvermittler tätig

ist. Dementsprechend haben sich beide Gewerbetreibende einer

Einzelprüfung zu unterziehen und der zuständigen Erlaubnisbe-

hörde bis zum 31. Dezember des Folgejahres einen Prüfungsbe-

richt zu übermitteln.

Sofern der Finanzanlagenvermittler, in dessen Namen die Vermitt-

lungsgeschäfte abgeschlossen werden, eine Vertriebsgesellschaft

mit einem standardisierten Vermittlungsprozess ist, kann unter

bestimmten Voraussetzungen eine Systemprüfung bei den an-

geschlossenen Vertriebs-Finanzanlagenvermittlern in Betracht

kommen. Bei der Systemprüfung wird der standardisierte Ver-

triebsprozess bei der Vertriebsgesellschaft jährlich geprüft. Die

angeschlossenen Vertriebs-Finanzanlagenvermittler werden da-

gegen nur einmal in vier Jahren in eine 34f-Prüfung einbezogen.“

M: „Meine jährliche 34f-Prüfung wird durch meinen ansässigen

Steuerberater durchgeführt. Dort bin ich das einzige Prüfungs-

mandat. Ist ein Prüferwechsel zielführend?“

In der ersten Ausgabe der TOPNEWS im Jahr 2016 haben wir über unsere Erfahrungen aus der 34f-Prüfungssaison berichtet

und Finanzanlagenvermittler angeregt, uns Ihre praktischen Fragen zur Finanzanlagenvermittlung und zur jährlichen Prüfung

mitzuteilen. Wir bedanken uns für die rege Beteiligung und beantworten zwei der ersten an uns herangetragenen Fragen.

ARTIKELSERIE

„FRAGEN AN DEN WIRTSCHAFTSPRÜFER“

Schreiben Sie uns Ihre praktischen Fragen zur Anlagebe-

ratung/Anlagevermittlung, zum Beratungsprozess oder zu

den aufsichtsrechtlichen Pflichten. Wir werden Ihre Fragen

aufgreifen und in allgemeiner Form anonym in der Serie „Fra-

gen an den Wirtschaftsprüfer“ in den nächsten TOPNEWS

beantworten. Sie erreichen uns unter der E-Mail

34f@dsjag.de

oder über

www.dsjag.de

bzw.

www.pruefung34f.de

.

Wir freuen uns auf den konstruktiven Austausch.

©Sergey Nivens–Fotolia.com