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03/ 2015

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Apothekenbetrieb

Arzneimittel mit Sicherheitsvorbehalt

t

Schwarzes Dreieck und Hinweistexte in den Produktinformationen

Das auf der Spitze stehende schwarze

Dreieck ist sowohl in der Packungs-

beilage als auch in der Fachinformati-

on abgedruckt. Es ist kein Bestandteil

der Arzneimittelkennzeichnung und

befindet sich somit weder auf den

Behältnissen noch auf den Umhül-

lungen von Arzneimitteln.

Das schwarze Dreieck fordert Pati-

enten in besonderem Maße dazu auf,

jeden Verdacht auf eine eventuelle

Nebenwirkung beim Gebrauch des

Arzneimittels zu melden. Sie können

sich dazu an ihren Apotheker oder

Arzt wenden. Patienten können Ne-

benwirkungen aber auch jederzeit

direkt an die zuständige Behörde

(BfArM oder das Paul-Ehrlich-Institut)

melden.

Es steht eine europäische Liste mit

Arzneimitteln, die unter zusätzlicher

Überwachung stehen, zur Verfü-

gung. Sie wurde erstmalig im April

2013 von der Europäischen Arznei-

mittel-Agentur veröffentlicht und

wird jeden Monat vom Ausschuss

für Risikobewertung im Bereich der

Pharmakoviglianz (PRAC) überprüft.

Ein Arzneimittel kann sowohl bei

erstmaliger Zulassung in die Liste

aufgenommen werden als auch zu

jedem beliebigen Zeitpunkt seines

Lebenszyklus. Es bleibt dann entwe-

der für einen Zeitraum von fünf Jah-

Arzneimittel, die unter zusätzlicher Überwachung stehen, werden seit 2013 in allen EU-Mitgliedstaaten mit einem

schwarzen Dreieck gekennzeichnet. Unter zusätzlicher Überwachung stehen Arzneimittel in der Regel dann, wenn zu

ihnen weniger Informationen als zu anderen Arzneimitteln zur Verfügung stehen. Gründe dafür können sein, dass das

Mittel neu auf dem Markt ist oder nur unzureichende Daten zu seiner Langzeitanwendung vorliegen. Das schwarze Drei-

eck zeigt an, dass dieses Mittel noch strenger überwacht wird als andere Arzneimittel. Es bedeutet aber nicht, dass das

Arzneimittel nicht sicher ist.

ren unter zusätzlicher Überwachung

oder bis der PRAC entscheidet, es von

der Liste zu entfernen.

Das aktuelle Verzeichnis der unter

zusätzlicher Überwachung stehenden

Arzneimittel können Sie über unsere

internen Internetseiten

www.akwl.de

unter der Rubrik „Arzneimittelsicher-

heit“ und jederzeit auf der Website

der Europäischen Arzneimittel-Agen-

tur einsehen.

Patienten und Angehörige der Ge-

sundheitsberufe werden aufgefor-

dert, bei jedem Arzneimittel ihren

Verdacht auf unerwünschte Arznei-

mittelwirkungen zu melden.

t

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.

Dies ermöglicht eine schnelle Identifizierung neuer Erkenntnisse

über die Sicherheit. Angehörige von Gesundheitsberufen sind auf-

gefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung zu melden.

Pflichttext am Anfang der Fachinformation

Das schwarze Dreieck

kennzeichnet Arzneimittel, die unter zusätzlicher Überwachung ste-

hen. Patienten und Pflegekräfte sind aufgefordert, jeden Verdacht auf Nebenwirkungen zu

melden.

Foto: Alexander Raths –

fotolia.com