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Geschäftsbericht 2015
ANHANG
Angaben zu Bilanz und Erfolgsrechnung
CHF
CHF
Finanzanlagen
31.12.2015
31.12.2014
diverse Anteilscheine
12 200
12 200
Darlehen Wärmeverbund Littau AG, Luzern
100 000
0
kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
31.12.2015
31.12.2014
Kontokorrente, Amortisationen
1 773 487
1 284 845
Darlehenskasse Genossenschafter
7 542 790 6 201 680
Passive Rechnungsabgrenzungen
31.12.2015
31.12.2014
Ausstehende Aufwendungen
191 934
261 608
Mieter-Vorauszahlungen
608 457
593 091
Akontozahlungen Heiz- und Nebenkosten
748 112
763 187
Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
31.12.2015
31.12.2014
Hypotheken
95 657 370 98 413 500
Darlehen, EGW, Fonds de Roulement
6 665 710 3 759 000
Rückstellungen
31.12.2015
31.12.2014
Rückstellungen langfristig
87 865
80 109
Solidaritätsfonds
100 000
100 000
Rückstellungen für Grossreparaturen
4 242 000 3 057 000
Genossenschaftskapital
31.12.2015
31.12.2014
Bestand am 01.01.
19 918 000 18 189 000
Einzahlungen
1 485 000 2 193 000
Auszahlungen
550 500
464 000
Bestand am 31.12.
20 852 500 19 918 000
Anhang zur Jahresrechnung 2015
Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der
Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 - 962)
erstellt.
Erstanwendung neues Rechnungslegungsrecht
Der Vorstand hat entschieden, die Bestimmungen des neuen Rechnungslegungsrechts erstmalig auf den 1.
Januar 2015 anzuwenden. Die Vorjahresangabenwurden zur Vergleichbarkeit den Anforderungen des neuen
Rechnungslegungsrechts angepasst. Die von der Generalversammlung genehmigte Jahresrechnung 2014
ist rechtlich massgebend.
In der Jahresrechnung wurden die nachfolgenden wesentlichen Grundsätze angewendet:
Sachanlagen
Die Immobilien werden mit dem steuerlich maximal zulässigen Abschreibungssatz von 1.5 % des Rest-
buchwerts abgeschrieben. Die maximal zulässigen Abschreibungen werden für einzelne Überbauungen
verwendet.
Erneuerungsfonds
Zuweisungen in die Rückstellungen für Grossreparaturen erfolgen nach Verfügbarkeit, bis der steuerlichma-
ximal zulässige Umfang von 5% des Restbuchwertes erreicht ist.