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Nun hat zwar diese Sache nicht allein aus obangeführten Uhrsachen, son
dern auch ratione des ins heil. Römischen Reich publicirten general-Mandats,
vermöge dessen wir dieserhalben an unsere allhiesige Obrigkeit zuförderst un-
sern Vortrag abstatten und deroselben Resolution darüber abwarten müssen,
mit Ertheilung unserer Antwort und Erklährung einigen Zeitverlust und An
stand causiret; nachdem wir aber deroselben Ansuchen und desiderium colle-
gialiter reifflich erwogen unserer Obrigkeit auch nach beschelienen Vortrag hierbey
nichts bedenckliches vorgefallen, so vermelden wir denenselben hierdurch in
freundlicher Antwort zurück, wasmassen wann dieselben gleichwie wir von Ihro
Königl. Majest. in Pohlen und Churfürstl. Durchl. zu Sachsen unsern allergnä
digsten Landesherrn gleichfalls von Ihro Königl. Majest. in Dännemarck mit
einer priviligirten Innung und Landesherrl. Conlirmirten Verhaltungs Articulis
versehen, wir entschlossen dem Handwerke zum besten und Aufnehmen so
wohl alle die in Copenhagen ordentlich bey einem zünfftigen Meister ausge
lernte und von ihren Lehrjahren rite freygesprochene Lehrjungen, wann sie als
tüchtige Gesellen die Theoriam und Praxin ihrer Profession hinlänglich ver
stehen, von denenselben declariret worden und hierüber ihrer Legitimation hal
ber richtige Uhrkunden und Testimonia produciren, als auch diejenigen, so in
heil. Röm. Reiche bey einem würklichen uns gleichmässigen Innungs-Meister
ihre ordentliche Lehr-Jahre richtig ausgestanden und vorher bemeltermassen ein
gleiches prästiren werden, bey uns willig und gerne auf- und anzunehmen, sie
nach aller Möglichkeit zu fördern und ihnen nach professions-Gebrauch alle
Gunst und riachbarl. Freundschaft zu bezeigen, dahingegen wir dieselben gleich
falls ersuchen bey vorfallenden occasionen unsern mit richtigen Lehr-Briefen
und testimoniis versehenen Gesellen in simili dergleichen allenthalben recipro-
cirliche Freundschaft zu erweisen, worüber wir dero schriftliche Erklährung
uns zuförderst ausbitten und mit aller Hochachtung zu allen Freundschafts-
Bezeigungen zu jederzeit bereit beharren. Einer löblichen Innung der Mauer
meister zu Copenhagen.
(L. S.)
Dienstfertigst
Dresden d. 2 Martii
die sämbtliche privilegirte Innung
1737.
der zünftigen Mauermeister hierselbst.
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