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Unsern gegen-dienstfreundlichen Grusz zuvor!
Ehrenfeste und
Ehrsame, wie auch vorachtbare, günstige, gute Freunde und Hand
werksgenossen.
Aus denenselben an uns, die hiesige Mauer Innung zu Dreszden, unter dem
17ten October des letzst abgewichenen 1739 Jahres fernerweit abgelaszenen Schrei
ben haben wir bey denselben gemeinschaftlichen Durchlesungen des mehrern
erselien, was dieselben als dasige Mauer- und Steinhauer-Innung an dero weit
folgende Eröffnung gethan, weichergestalt wegen der von Ihnen intendirten
Vereinigung zwischen denen daselbst in Arbeit stehende Teutschen und Dä
nischen Gesellen, nachdem alle zwischen denen Zünfften Teutschlands und
dortigen Zunfft ehemalige obgeschwebte Differentien völlig gehoben und beyge-
leget endlich das dasige Handwerks Conclusum dahin ausgefallen wäre, dass
künftighin bey dasiger Innung der Maurer es allerdings nach den im Römischen
Reiche ertheilet Statutis und Regeln ratione der Gesellen, Lehrjungen und son
sten verfahren desgleichen, dasz es mit der hiesigen und dasigen auch ändern
Zünftigen Teutschlands gleich gehalten werden solle. Wie Sie denn darnebst
gebeten sothane Declaration und das Communicatum denen hiesigen sämtlichen
Gesellen und Handwerksgenossen bey deren gemeinschafftlichen Versandungen
vorzulesen und bekannt zu machen solches auch zu notiren ingleichen zum
Zeugnisz dessen in Formatis instrumentum darüber aufrichten und auf Perga
ment schreiben unter Andruckung des hiesigen Handwerks Siegels sowohl nebst
Ratification des hiesigen Raths mit gleichmäsziger Anhängung des Stadtsiegels
ausfertigen zu lassen.
Gleichwie wir nun unsers Orts als hiesige Maurer-Innung, weil die Stein
metzer-Zunft ihre besondere Innung vor sich haben, erfolglicli mit uns [in]
einem corpore nicht leben, denenselben als Handwerksgenossen alle Fieund-
schaft und angenehme Dienste zu erweiszen nicht ermangeln werden. Also
wollen vorings (voraus?) von dasigen löblichen Innung wir zu förderst gebeten
haben, selbige möchte belieben zu unserer Nachachtung und zur desto genaue
rer Neigung dieszeitiger Mesures unter Vordruckung des Handwerkssiegels wie
auch sub sigillo publico des dasigen Raths und Obrigkeit ihre dasige Innungs
briefe samt demjenigen, was dieselben von uns durchgängig verlanget, vor allen
Dingen wiederfahren zu lassen und anhero zu übersenden. Wir werden so
dann hierauf an unsere Theile nicht ermangeln, so viel es sich thun lassen
und in unsern Vermögen bestehen wird mit dem desiderirten willigst an die
Hand zu gehen. Zweiffeln auch nicht es werden sich dieselben zugleich gefal
len lassen zu Bestreitung dero Kosten vorings (voraus?) Sechs Ducaten an