AKWL - MB Nr. 2-2013 - 15.05.2013 - page 26

02 / 2013
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NOTDIENST /Ausbildung PKA & PTA
„Nachtdienst ist Notdienst“
Neue Hinweistafeln abrufbar
Der Notdienst der Apotheken wird oft unrechtmäßig in
Anspruch genommen. Um die Kunden und Patienten auf
die Bedeutung des Notdienstes, der nicht als verlängerte
Öffnungszeiten, sondern nur im Notfall wahrgenommen
werden soll, zu verdeutlichen, wurden unterschiedliche
Versionen mit dem Hinweis „Nachtdienst ist Notdienst“
entwickelt.
Diese Hinweistafeln, die am Apothekeneingang ausge-
hängt werden können, finden Sie in Ihrem persönlichen
Login-Bereich der Kammerhomepage in der Rubrik Not-
dienst.
Informationen zur PKA-Ausbildung ab dem Jahr 2013
Berufsbildungsverträge kostenlos im Internet abrufbar / Eintragung deutlich einfacher
Vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres informieren wir über einige wichtige Bestimmungen, die beim Abschluss eines
Berufsausbildungsvertrages zu beachten sind.
Nach dem Berufsbildungsgesetz muss der Berufsausbil-
dungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Er ist vom
Ausbildenden, Auszubildenden sowie bei Jugendlichen
von den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
Vertrag in elektronischer Form
Mit dem elektronischen Berufsausbildungsvertrag bieten
wir Ihnen eine zeitgemäße Möglichkeit, die Daten Ihrer
Auszubildenden komfortabel am PC zu erfassen und die
Ausbildungsverträge auszudrucken. Das Vertragsformu-
lar beinhaltet voreingestellte Vertragsbedingungen zur
Ausbildungs- und Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung und
ermöglicht damit eine fehlerfreie und schnellere Bearbei-
tung. Die ausgedruckten Vertragsbedingungen entspre-
chen denen der herkömmlichen Musterverträge.
Eintragung vereinfacht
Für den Eintrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungs-
verhältnisse ist nur noch die Ausfertigung der Kammer, er-
gänzt um den Antrag auf Eintragung, zu übersenden. Die
übrigen zwei Vertragsausfertigungen verbleiben ab sofort
beim Ausbildungsbetrieb und der / dem Auszubildenden.
Neben dem vollständigen elektronischen Ausbildungsver-
trag finden Sie das Berichtsheft als beschreibbares PDF-
Dokument in der Rubrik Arbeitsplatz Apotheke/PKA auf
der Kammerhomepage unter
Wir bitten Sie
den Berufsausbildungsvertrag umgehend nach Abschluss,
spätestens jedoch vor Beginn der Berufsausbildung einzu-
reichen.
Fragen zur PKA-Ausbildung und zum Inhalt des Berufs-
ausbildungsvertrages beantworten Frau Heitmann, Tel.:
0251 / 52005-46 und Frau Naber, Tel.: 0251 / 52005-18.
Neu
im Mitgliederbereich der Kammerhomepage: Vorlagen für die
Hinweistafel zum Nacht- und Notdienst.
Foto: ABDA
Wer jetzt
einen PKA-Ausbildungsvertrag abschließt, profitiert von
einem deutlich vereinfacht Eintragungsverfahren.
Foto: AKWL
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