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h a tte , dass Cholerapatienten in die Civilspitäler transportirt wurden,

ohne dass man eine Ansteckung befürchtete.

Ich wurde indessen genöthigt, meine Auffassung alsbald zu

ändern, indem ich nicht umhin konnte, zu beobachten, wie von

Kopenhagen aus, als von einem centralen Infectionsheerde, Cholerakranke

in die verschiedenen Hafenstädte des Herzogthums förmlich ausge­

spieen wurden, wo sich dann sofort kleinere Epidemien etablirten.

Ich machte daher sogleich eine Vorstellung an das schleswig’sche

Ministerium, dah ingehend , dass gewisse Vorsichtsmassregeln gegen

die von den inficirten Orten des Königreiches ankommenden Schiffe

getroffen werden mögen, insbesondere aber darauf abzielend, dass

kein von einem inficirten Hafen kommendes Schiff Passagiere

aus Land setzen dürfe, bevor dasselbe von einem A r z t e u n t e r ­

s u c h t , und etwaige verdächtige Patienten, die an Bord getroffen

wurden, mit den nöthigen Vorsichtsmassregeln in einem in Bereit­

schaft stehenden, i s o l i r t e n Krankenhause uutergebracht worden

seien. Dieser Vorschlag wurde sogleich approbirt, in dem man den­

selben blos als eine administrative Polizei-Massregel betrachtete, welche

als mit der durch das Gesetz vom Jahre 1852 erfolgten Aufhebung der

Quarantainemassregeln nicht im Widerspruche stehend, angesehen

wurde. Durch diese einfache Massnahme ist es gelungen, der Ver­

breitung der Cholera im Herzogthum Schleswig Einhalt zu thun,

beziehungsweise die letztere auf einzelne kleinere Epidemien in 3

Seestädten zu beschränken. In den folgenden 10 Jahren , wo ich

in gleicher Weise vorgegangen bin, ist nur einmal eine kleinere

lokale Epidemie in einer Seestadt an der Westküste ausgebrochen,

obwohl ziemlich häufig vereinzelte Fälle in das Herzogthum importirt

wurden.

Die nächste Epidemie, welche in Dänemark ausbrach, fand im

Jahre 1857 statt, und auch damals wurde zuerst Kopenhagen, jedoch

in einem weit gelinderen Grade als früher, heimgesucht. Die Aerzte

hatten nun, seitdem sie Gelegenheit hatten, die Cholera im Jahre 1853

zu beobachten, ihre Anschauung über die Contagiosität der Cholera

geändert, und in Folge dessen wurden auch sehr euergische Massregeln

ergriffen; namentlich wurden sämmtliche Bewohner eines Hauses, sobald