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h a tte , dass Cholerapatienten in die Civilspitäler transportirt wurden,
ohne dass man eine Ansteckung befürchtete.
Ich wurde indessen genöthigt, meine Auffassung alsbald zu
ändern, indem ich nicht umhin konnte, zu beobachten, wie von
Kopenhagen aus, als von einem centralen Infectionsheerde, Cholerakranke
in die verschiedenen Hafenstädte des Herzogthums förmlich ausge
spieen wurden, wo sich dann sofort kleinere Epidemien etablirten.
Ich machte daher sogleich eine Vorstellung an das schleswig’sche
Ministerium, dah ingehend , dass gewisse Vorsichtsmassregeln gegen
die von den inficirten Orten des Königreiches ankommenden Schiffe
getroffen werden mögen, insbesondere aber darauf abzielend, dass
kein von einem inficirten Hafen kommendes Schiff Passagiere
aus Land setzen dürfe, bevor dasselbe von einem A r z t e u n t e r
s u c h t , und etwaige verdächtige Patienten, die an Bord getroffen
wurden, mit den nöthigen Vorsichtsmassregeln in einem in Bereit
schaft stehenden, i s o l i r t e n Krankenhause uutergebracht worden
seien. Dieser Vorschlag wurde sogleich approbirt, in dem man den
selben blos als eine administrative Polizei-Massregel betrachtete, welche
als mit der durch das Gesetz vom Jahre 1852 erfolgten Aufhebung der
Quarantainemassregeln nicht im Widerspruche stehend, angesehen
wurde. Durch diese einfache Massnahme ist es gelungen, der Ver
breitung der Cholera im Herzogthum Schleswig Einhalt zu thun,
beziehungsweise die letztere auf einzelne kleinere Epidemien in 3
Seestädten zu beschränken. In den folgenden 10 Jahren , wo ich
in gleicher Weise vorgegangen bin, ist nur einmal eine kleinere
lokale Epidemie in einer Seestadt an der Westküste ausgebrochen,
obwohl ziemlich häufig vereinzelte Fälle in das Herzogthum importirt
wurden.
Die nächste Epidemie, welche in Dänemark ausbrach, fand im
Jahre 1857 statt, und auch damals wurde zuerst Kopenhagen, jedoch
in einem weit gelinderen Grade als früher, heimgesucht. Die Aerzte
hatten nun, seitdem sie Gelegenheit hatten, die Cholera im Jahre 1853
zu beobachten, ihre Anschauung über die Contagiosität der Cholera
geändert, und in Folge dessen wurden auch sehr euergische Massregeln
ergriffen; namentlich wurden sämmtliche Bewohner eines Hauses, sobald