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V e rhi nd er ung de r Ma nip ula tio n en vo n Ab r ec h-

nung s dat e n

6. Kryptographische Ver-

schlüsselung

Die Einführung des elektronischen Abrech-

nungsverfahrens ist oftmals mit der Befürch-

tung verbunden, dass Versichertendaten in die

falschen Hände geraten. Da eine persönliche

Übermittlung von Abrechnungsdaten zwischen

Leistungserbringern und Krankenkassen in der

Regel nicht möglich ist, wird von den Daten-

schutzbeauftragten des Bundes und der Län-

der zwingend gefordert, elektronische Ab-

rechnungsdaten mit personenbezogenen In-

halten zu schützen und somit Manipulationen

auf dem Transportwege auszuschließen.

Der Schutz der elektronischen Daten erfolgt

mittels eines Verschlüsselungsverfahrens. Da-

bei werden die Daten des Absenders (Nutzda-

ten-Datei) nach einem mathematischen Ver-

fahren unkenntlich gemacht. Durch die Ver-

schlüsselung wird gewährleistet, dass Abrech-

nungsdaten ausschließlich durch die empfan-

gende Krankenkasse bzw. das von einer Kran-

kenkasse beauftragte Dienstleistungsunter-

nehmen gelesen und verwendet werden kön-

nen. Da nach der Verschlüsselung auch die

Adresse des Empfängers unkenntlich ist, muss

diese Nachricht von einem elektronischen

„Briefumschlag“ (Auftragsdatei) begleitet wer-

den, die dem Übermittler der Nachricht die

korrekte Zustellung ermöglicht.

Für die Verschlüsselung der elektronischen

Abrechnungsdaten werden ein öffentlicher so-

wie ein geheimer Schlüssel benötigt. Der ge-

heime Schlüssel ist nur Ihnen als Leistungser-

bringer bekannt und darf nicht weitergegeben

werden. Im praktischen Einsatz nutzen Sie Ih-

ren privaten Schlüssel als elektronische Unter-

schrift. Den öffentlichen Schlüssel nutzt die

empfangende Stelle der Krankenkasse, um Ihre

elektronische Unterschrift zu prüfen.