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K as s e ns p e zi fis c h e Ann ahmes t el le n

5. Die Abrechnung im elekt-

ronischen Abrechnungs-

verfahren

Grundlage für das elektronische Abrechnungs-

verfahren sind die Richtlinien der Spitzenver-

bände der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2

SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungs-

verfahrens mit „Sonstigen Leistungserbringern“

sowie mit Hebammen und Entbindungspfle-

gern.

Bestandteile der Abrechnung

Eine Abrechnung im elektronischen Abrech-

nungsverfahren setzt sich zusammen aus:

den jeweiligen elektronischen Abrech-

nungsdaten je Abrechnungsfall,

der Gesamtaufstellung (SGLA-Daten) der

Abrechnung (Gesamtrechnung, ggf.

Sammelrechnung),

den Urbelegen, hierzu zählen beispiels-

weise:

o

Verordnungsblätter, Berechti-

gungs- bzw. Reparaturscheine,

Leistungsnachweise oder andere

rechnungsbegleitende Unterla-

gen,

o

gegebenenfalls Leistungszusa-

gen der Krankenkassen,

dem Begleitzettel für Urbelege.

Daten- und Belegannahmestellen

Für das elektronische Abrechnungsverfahren

haben die Krankenkassen kassenspezifische

Annahmestellen für Abrechnungsdaten auf

elektronisch verwertbaren Datenträgern, mit-

tels Datenfernübertragung z. B. E-Mail sowie

für Belege (Verordnungsblätter, Berechti-

gungs- und Reparaturscheine, Leistungszusa-

gen der Krankenkassen, Begleitzettel für Urbe-

lege) benannt. Die Annahmestellen bei elekt-

ronischer Abrechnung sind in den sog. Kos-

tenträgerdateien zusammengefasst, die Sie

kostenfrei im Internet unter der Adresse

www.gkv-datenaustausch.de

in der aktuellen

Fassung abrufen können.