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Nut z ung ze it gemäß er Kommuni kat ions t echno l o-

g i en un abd i ngba r

Mö glic hk ei t d er Nut zung e i n es Di ens tl eis t ers

od er

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3. Veränderungen durch das

elektronische Abrech-

nungsverfahren

Durch die Einführung des elektronischen Ab-

rechnungsverfahrens ergeben sich grundsätz-

lich keine Änderungen bei der Abrechnung der

von Ihnen erbrachten Leistungen mit den

Krankenkassen. Die Veränderung besteht in

der Nutzung moderner Kommunikationstech-

nologien für das Abrechnungsverfahren.

Abrechnungsmöglichkeiten

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Abrechnung

über einen Dienstleister wie z.B. eine

Abrechnungsgesellschaft abwickeln zu

lassen oder

mittels EDV mit einer Branchensoftware

selbst zu erstellen.

1.

Abrechnung über einen Dienstleister

Haben Sie einen Dienstleister wie z.B. eine Ab-

rechnungsgesellschaft mit der Durchführung

Ihrer Abrechnung beauftragt, übermittelt diese

die maschinell aufbereitete Abrechnung. In-

wieweit sich Änderungen für Sie ergeben,

hängt von dem jeweiligen Dienstleister ab.

2.

Selbstabrechnung mit eigener und einer

Branchensoftware

Möchten Sie Ihre Abrechnung mittels einer

Branchensoftware selbst vornehmen, haben Sie

die Möglichkeit, entweder elektronisch ver-

wertbare Datenträger (CD-ROM, Disketten,

etc.) zu verwenden oder die Abrechnungsdaten

durch Datentransfer (z. B. via FTAM, X.400,

FTP, E-Mail) zu übermitteln. Die Übermittlung

elektronischer Datensätze ist jedoch nur unter

der Voraussetzung möglich, dass Sie

über ein gültiges Institutionskennzei-

chen (IK) verfügen,

eine entsprechende Abrechnungssoft-

ware einsetzen und

sich zum elektronischen Datenaustausch

– soweit bei der jeweiligen Kassenart er-

forderlich - angemeldet haben.