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l'ten jyjay erlegt werden sollen, verzinsen lassen. Wohin­

gegen aber das Kammer-Collegium so gleich das Erfor­

derliche wegen Einstellung des öffentlichen Verkaufs zu

besorgen und anbey dahin zu sehen hat, dasz besagte

Güter der Ober-Steuer-Direction, auf nächstkünftigen May

Tag, zu ihrer freyen und ungehinderten Disposition, würk-

lich tradiret und überliefert werden.

Christiansburg, den 8ten Martii, 1768.

Cristianus.

An das gesammte Kammer-Collegium.

41.

24 September 1768.

Der skal oprettes en s æ r lig F o n d i Over Skatte Direktionens

Kasse, besternt til uforudsete Statsudgifter (jevnfpr No. 42).

Original i Assignations-Kontorets Sämling af kongl. Resolutioner.

Wann Wir in Absicht Unseres Militair Etats eine

fernerweitige Einrichtung getroffen und solche Unserem

Generalitäts und Commissariats Collegio unterm heutigen

Dato zur Befolgung bekannt gemacht, auch zur Unter­

haltung Unserer Armée nach der Beylage Sub 0 jährlich

die Summa von 1694351 ltthr. 65/e ls. bestimmt und an­

gewiesen haben, Alsz ist Unser allergnädigster Wille und

Befehl, dasz Ihr an gedachtes Generalitäts und Commis­

sariats Collegium sothane Summa jährlich, vom Anfänge

des 1769sten Jahres an, in besondern Terminen, desfals

Ihr Euch mit ermeldtem Collegio zu vereinbahren habt,

unausgesetzt abführet und ausbezahlet. Weil aber sol­

chergestalt von denen bis anhero zum Behuf Unseres

Militair Etats ausgesetzt gewesenen jährlichen 1900000

Rthlr., als wobey es sein unverändertes Bewenden hat,

einiger Überschus verbleibt, so ist Unser fernerer ernst­

licher Befehl, dasz Unsere Deputirte zu Unsern Finantien

sothanen jährlichen Überschus, wenn zu förderst die in