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l'ten jyjay erlegt werden sollen, verzinsen lassen. Wohin
gegen aber das Kammer-Collegium so gleich das Erfor
derliche wegen Einstellung des öffentlichen Verkaufs zu
besorgen und anbey dahin zu sehen hat, dasz besagte
Güter der Ober-Steuer-Direction, auf nächstkünftigen May
Tag, zu ihrer freyen und ungehinderten Disposition, würk-
lich tradiret und überliefert werden.
Christiansburg, den 8ten Martii, 1768.
Cristianus.
An das gesammte Kammer-Collegium.
41.
24 September 1768.
Der skal oprettes en s æ r lig F o n d i Over Skatte Direktionens
Kasse, besternt til uforudsete Statsudgifter (jevnfpr No. 42).
Original i Assignations-Kontorets Sämling af kongl. Resolutioner.
Wann Wir in Absicht Unseres Militair Etats eine
fernerweitige Einrichtung getroffen und solche Unserem
Generalitäts und Commissariats Collegio unterm heutigen
Dato zur Befolgung bekannt gemacht, auch zur Unter
haltung Unserer Armée nach der Beylage Sub 0 jährlich
die Summa von 1694351 ltthr. 65/e ls. bestimmt und an
gewiesen haben, Alsz ist Unser allergnädigster Wille und
Befehl, dasz Ihr an gedachtes Generalitäts und Commis
sariats Collegium sothane Summa jährlich, vom Anfänge
des 1769sten Jahres an, in besondern Terminen, desfals
Ihr Euch mit ermeldtem Collegio zu vereinbahren habt,
unausgesetzt abführet und ausbezahlet. Weil aber sol
chergestalt von denen bis anhero zum Behuf Unseres
Militair Etats ausgesetzt gewesenen jährlichen 1900000
Rthlr., als wobey es sein unverändertes Bewenden hat,
einiger Überschus verbleibt, so ist Unser fernerer ernst
licher Befehl, dasz Unsere Deputirte zu Unsern Finantien
sothanen jährlichen Überschus, wenn zu förderst die in