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Summa zieh kürzen laszen, welches fernere Erspahrnis als,
dann ermeldtem Fonds bey Unserer Schatz-Direction
gleichmäszig zuflieszet und von Euch dahin entrichtet
wird. Wir verbleiben Euch im Übrigen mit Königl.
Huld und Gnade zugethan.
Gegeben London den 24 Septembr. 1768.
Cristianus.
Unsern Deputirten zu Unsern Finantien.
4 2 .
13 April 1769.
E t S k a tk a m m e r oprettes, til dermed at afholde uforudsete Ud-
gifter (jevnfpr Nr. 41).
Skatkammerets Korrespondanceprotokol.
Demnach Wir gleich beym Antritt Unserer Regie
rung Unsere erste Sorge seyn laszen, durch Vermehrung der zu
Tilgung der Landes-Schulden ausgesetzten fonds den Ab^-
trag derselben zu beschleunigen, des Endes auch ver
schiedene theils Unserm persönlichen und unmittelbaren
Gebrauch gewidmete beträchtliche Baarschaften und Ein
künfte, theils andere, diesem oder jenem Unserer Departe
ments durch nutzbare Veranstaltungen gewonnene Zuflüsze
Unserer Ober-Steur-Casse nach und nach zugeeignet ha
ben, und dann der dadurch zum Abtrag der Landes
Schulden nunmehr erwachsene jährliche Betrag die Aus
sicht einer gäntzlichen Tilgung derselben nicht mehr so
weit entfernet, sondern Uns hoffen läszet selbige in nicht
gar langen Jahren unter dem Segen und unter der gnä
digen Verschonung des Allerhöchsten von verderblichen
Land-Plagen würcklich machen zu können, — So erachten
Wir in folge dessen, und um der Verlegenheit ähnlicher
Schuld-Umstände und des mit denenselben verknüpften
Einfluszes auf den Wohlstand Unserer getreuen Unter-