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e)

ferner die aus der Yeräuserung der Canonen-Gieserey

zu Friderichswerck und der Gewehr-Fabrique zu Cro-

nenburg der Ober-Steur-Casze zu flieszende Gelder,

und endlich

/ ) den jährlichen freyen Ertrag der Zölle zu Bergen und

Drontheim, wie auch des Kupfer-Zolles an letzterem

Ohrt, und zwar diesen nach Ablauf eines jeden Jahrs

in computum zu bringen, über deren Geld-Summe

gleich jetzt, über den künftigen Betrag der Zoll-Ein­

künfte aber nach geschloszener jeden Jahrs Abrech­

nung einer oder mehrere Versicherungs-Scheine zu 4

proCt. jährlicher Zinse, und zwar jene vom Anfänge

des jetztlaufenden Jahrs, diese aber vom Schlusz jeden

Jahrs, in welchem die Einkünfte gefallen, zu bezahlen,

Unserer Schatz-Cammer auszustellen, mit Zahlung der

solchergestalt festgesetzten Zinse an Unsere Schatz-

Cammer zu Anfänge des von Gott zu erwartenden

1770 Jahrs den Anfang zumachen, und damit fortzufahren,

bis die Rückzahlung des Haubt-Stuhls aus dem ur­

sprünglichen fond der Steur-Casze entweder durch

gäntzliche Tilgung der Landes-Schulden geschehen könne

oder vorher durch dringende Landes-Bedürfnisze als

unumgänglich würcklich beschaffet worden.

Geben etc. den 13 Aprill 1769.

An die Ober-Steur Direction.

4 3 .

17 Maj 1769.

Reskript til Rentekammeret om Skatkammerets Oprettelse.

Original i Assignations-Kontorets Samling af kongl. Resolutioner.

Wir Christian der Siebente, etc.

Wohlgebohrner und Hoch Edle, Liebe Getreue! Euch

sind die seit Anfang Unserer Regierung beydes zu Be