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e)
ferner die aus der Yeräuserung der Canonen-Gieserey
zu Friderichswerck und der Gewehr-Fabrique zu Cro-
nenburg der Ober-Steur-Casze zu flieszende Gelder,
und endlich
/ ) den jährlichen freyen Ertrag der Zölle zu Bergen und
Drontheim, wie auch des Kupfer-Zolles an letzterem
Ohrt, und zwar diesen nach Ablauf eines jeden Jahrs
in computum zu bringen, über deren Geld-Summe
gleich jetzt, über den künftigen Betrag der Zoll-Ein
künfte aber nach geschloszener jeden Jahrs Abrech
nung einer oder mehrere Versicherungs-Scheine zu 4
proCt. jährlicher Zinse, und zwar jene vom Anfänge
des jetztlaufenden Jahrs, diese aber vom Schlusz jeden
Jahrs, in welchem die Einkünfte gefallen, zu bezahlen,
Unserer Schatz-Cammer auszustellen, mit Zahlung der
solchergestalt festgesetzten Zinse an Unsere Schatz-
Cammer zu Anfänge des von Gott zu erwartenden
1770 Jahrs den Anfang zumachen, und damit fortzufahren,
bis die Rückzahlung des Haubt-Stuhls aus dem ur
sprünglichen fond der Steur-Casze entweder durch
gäntzliche Tilgung der Landes-Schulden geschehen könne
oder vorher durch dringende Landes-Bedürfnisze als
unumgänglich würcklich beschaffet worden.
Geben etc. den 13 Aprill 1769.
An die Ober-Steur Direction.
4 3 .
17 Maj 1769.
Reskript til Rentekammeret om Skatkammerets Oprettelse.
Original i Assignations-Kontorets Samling af kongl. Resolutioner.
Wir Christian der Siebente, etc.
Wohlgebohrner und Hoch Edle, Liebe Getreue! Euch
sind die seit Anfang Unserer Regierung beydes zu Be