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schleunigung des Abtrags der Landes-Schulden, und zu einer
verhältniszmäszigen Gleichstellung der ordentlichen Aus
gaben des Staats mit deszen Einnahmen bey Unserer
Ober-Steur- und Rente-Cammer-Casze vorgekehrte An
stalten und genommene Maaszreguln bekannt, um sowohl
deren Bestand mehr und mehr in Sicherheit zu setzen,
als auch denen Bedürfniszen des Staats in auszerordent-
lichen Fällen zu Hülffe zu kommen ohne entweder den
Staat mit neuen Schulden oder Unsere getreue Unter-
thanen mit neuen Beyträgen gleich beschweren zu dürifen,
haben Wir allergnädigst für nöthig erachtet eine Schatz-
Cammer zu errichten und derselben eigene Fonds und
unter denenselben die von dem bisherigen Fixo der
1900000 Rtlr. Unsers Land-Etats jährlich durch Abgang
dieser oder jener Pensionisten eingehende Summen un-
wiederruflich zuzueignen.
Wir befehlen Euch demnach u. s. w.............................
Geben auf Unserer Königl. Residentz Christiansburg
in Copenhagen den 17tenMay 1769.
Christian.
_______
Bernstorff.
Bescript
an die Deputirten zu den Financen.