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Wartgeld und Pension stehende Officiers, so viel vom
Anfänge künftigen Jahres übrig sind, nach dem von dem
Generalitäts und Commissariats Collegio bey Euch einzu
gebenden genauen Verzeichnisze, davon bezahlet worden,
an Unsere Schatz-Direction abliefern, allwo diese Gelder
als ein Fonds angesehen werden sollen, daraus man bey
vorfallenden Kriegs-Umständen der Armée zu statten kom
men könne, sonder dem Lande nene Beschwerde zu ver
ursachen. Wie Wir denn nicht weniger von Euch ge-
wärtiget bleiben, dasz Ihr zu Verminderung der Anzahl
derer annoch in Wartgeld und Pension stehenden Officiers
bestmögligste Sorge tragen, zu dem Ende bey vorfallen
den Vacantien in Civil Bedienungen auf diejenigen Sub-
jecta, die Ihr von selbigen dazu tüchtig erachtet, reflec-
tiren und nach Befinden mit in Vorschlag bringen wer
det, dergleichen Wir auch Unserm Generalitäts und Com
missariats Collegio in Absicht der Vacantien bey der Ar
mée anbefohlen haben, damit durch Einziehung der Wart
gelder und Pensionen das Erspahrnis bey dem, was zu
Unserer Schatz-Direction obberegter maaszen abgegeben
wird, je mehr und mehr zunehme. Und da Wir bey Un
serm Militair Wesen auch veranstaltet haben, dasz der
General-Stab, wozu anjetzo jährlich 57059 ßtr. 36 ls.
ausbezahlet werden sollen, künftighin, nach Maszgabe der
abgehenden Generals Personen bis auf 25500 ßtr. ver
mindert, nicht weniger die Stelle des General Lieutenants
von Feignet bey dem Ingenieur Corps, wenn selbiger mit
Tode abgehet, statt der diesem ausgesetzten Gage und
Pension von 2292 Br. nur überhaupt mit 1800 Br. sa-
lariret werden soll, so wird Unser Generalitäts und Com
missariats Collegium Euch gleichfalls die Beschaffenheit
der Umstände, wie solche sich ereigenen, bekannt zu ma
chen haben, anch das bey einem oder dem ändern dieser
Fälle eingezogene Quantum von eingangs gedachter total