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lien Collegiis und Departements eingekommene Berichte,
genau unterrichtet worden bin, wie es in Ansehung derer
an Mich gelangenden Rapports und derer darauf erfol
genden Resolutions und Ausfertigungen gehalten wird, und
Ich nicht nur die bey Meinem Generalitäts- und Com-
missariats-Collegio obwaltende Ordnung Meinen Absichten
am gemäszesten zu seyn finde, sondern auch, mehrerer
Ordnung wegen, allenthalben eine Gleichförmigkeit in dem
Vortrage derer an Mich gelangenden Sachen eingeführt
und beobachtet haben will; — Als befehle Ich hiedurch
Meiner Rente-Kammer, künftighin, bey Abstattung der
Rapports, sich nach dem zu ihrer Nachricht hiebey fol
genden Schemate zu richten.
Damit aber auch die Sachen selbst nach reifer Über
legung entschieden werden mögen, als worzu die zum
Referiren gewöhnliche Zeit nicht hinreichend ist; so will
Ich ferner, dasz die Referenda hinführo allezeit bis zum
nächsten Vorstellungs-Tage bey Mir liegen bleiben sollen,
da Ich sie alsdenn dem Referenten, mit Meiner schrift
lichen Resolution versehen, zurück geben werde, und in
wichtigen Fällen, die keinen Verzug und Aufschub leiden,
erlaube Ich, dasz die Expedienda, die Meiner Unterschrifft
bedürfen, denen Referendis sogleich im Entwurf angelegt
werden dürfen.
Gegeben Fridrichsberg d. 10 Novembr. 1770.
Christian.
A. Schumacher.
An
/
Meine Rente-Kammer.
(Ligelydende til General-Told-Kammeret og General-LandvæsenS'
Kollegiet.)