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lien Collegiis und Departements eingekommene Berichte,

genau unterrichtet worden bin, wie es in Ansehung derer

an Mich gelangenden Rapports und derer darauf erfol­

genden Resolutions und Ausfertigungen gehalten wird, und

Ich nicht nur die bey Meinem Generalitäts- und Com-

missariats-Collegio obwaltende Ordnung Meinen Absichten

am gemäszesten zu seyn finde, sondern auch, mehrerer

Ordnung wegen, allenthalben eine Gleichförmigkeit in dem

Vortrage derer an Mich gelangenden Sachen eingeführt

und beobachtet haben will; — Als befehle Ich hiedurch

Meiner Rente-Kammer, künftighin, bey Abstattung der

Rapports, sich nach dem zu ihrer Nachricht hiebey fol­

genden Schemate zu richten.

Damit aber auch die Sachen selbst nach reifer Über­

legung entschieden werden mögen, als worzu die zum

Referiren gewöhnliche Zeit nicht hinreichend ist; so will

Ich ferner, dasz die Referenda hinführo allezeit bis zum

nächsten Vorstellungs-Tage bey Mir liegen bleiben sollen,

da Ich sie alsdenn dem Referenten, mit Meiner schrift­

lichen Resolution versehen, zurück geben werde, und in

wichtigen Fällen, die keinen Verzug und Aufschub leiden,

erlaube Ich, dasz die Expedienda, die Meiner Unterschrifft

bedürfen, denen Referendis sogleich im Entwurf angelegt

werden dürfen.

Gegeben Fridrichsberg d. 10 Novembr. 1770.

Christian.

A. Schumacher.

An

/

Meine Rente-Kammer.

(Ligelydende til General-Told-Kammeret og General-LandvæsenS'

Kollegiet.)