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thanen, so viel es eine menschliche Vorsicht gebühret, in

künftigen Zeiten vorzubauen für nöthig, schon jetzt solche

Maasreguln zu nehmen, dasz denen plötzlich entstehenden,

nicht zu bestimmenden, gleichwohl in dem Lauf der

Dinge und in einer gewiszen Zeit-Folge unausbleiblichen

Bedürfniszen ein beständiger fond, der in vorkommenden

Fällen wenigstens vor der Hand in die Stelle eines neuen

Crédits und eines auszerordentlichen Beytrags treten könne,

unwiederruflich zugeeignet und aufbehalten werde. Hiezu

haben Wir gleich jetzo die oberwehntermaszen seit An­

tritt Unserer Regierung der Ober-Steur-Casze bis jetzo

aus dem Behalt und ordentlichen Einkommen Unserer

Particulière Casse theils an Baarschaften und Effecten

und theils an jährlichen Einkünften zugetheilte Sum­

men, wie auch alle andere dem aus Unsern Activis

und der Kopf Steur eigentlich bestehendem, zu Til­

gung der Landes Schulden ursprünglich ausgesetztem

fond nicht beykommende und der Steur-Casze bisher

angediehene Zuflüsze bestimmet, und wollen aller­

gnädigst, dasz deren würcklicher Ertrag nach gäntz-

lichem Abtrag der Landes-Schulden oder auch in Ent­

stehung dringender Landes Bedürfnisze aus denen ordent­

lichen Einkünften der Steur-Casze in Unserer SchatzCam-

mer wieder zurück gezahlet, indesz und bis dahin aber

von jetztlaufendem Jahr angerechnet vorbesagter Unserer

Schatz-Cammer jährlich mit vier proCt. verzinset werde.

Wir befehlen Euch demnach allergnädigst :

a)

die aus Unserer particulier-Casse baar erhobene 190/mR,

b)

eine von Uns ungefordert gelaszene Schuldforderung an

die Steur-Casze von 160/m Rthlr,

c)

den Ertrag der von Uns der Ober-Steur-Casze über­

tragenen fünf Hundert Banco-actien,

d)

e in e ................ eingelieferte Summe von 10000r,