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2 / 2016
KURZ NOTIERT
LegalPro
Das Rechts-Beratungspaket ist exklusiv für BCA Partner zu
einer Flatrate von € 150,- (zzgl. USt.) pro Monat erhältlich.
ist der Share Deal –also der Verkauf von Anteilen an einer juris-
tischen Person – für den Erwerber erheblich risikoreicher. Des-
halb geht ein Trend in der Nachfolgeregelung auch eher in eine
andere Richtung: Der Erwerber setzt in das Unternehmen einen
Nachfolger aus seinem Kreise ein, den er mit der „alten Mann-
schaft“ zusammenarbeiten lässt. Der Übergebende arbeitet
noch eine gewisse Zeit mit, um den „Neuen“ einzuarbeiten und
eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten. Er erhält vom Un-
ternehmer während der Zeit der Einarbeitung ein Gehalt und
später eine Rente auf der Grundlage des ausverhandelten Kauf-
preises. In einem solchen Fall braucht man keine vorherige kosten-
intensive Umwandlung.“
MS: „Zum Stichwort „Kaufpreis“ – Wie ermittle ich denn einen
angemessenen Kaufpreis?“
MK: „Dafür gibt es keine festen Vorgaben. Grundsätzlich muss
eine Ermittlung des Kaufpreises auf der Basis einer Firmenwer-
terechnung nach Stichtagsbilanz erfolgen mit Aufschlägen für
bestimmte Zukunftschancen und Abschläge für bestimmte Risiko-
faktoren. Hierzu gibt es unterschiedliche Wertermittlungsverfahren.
Gängig sind die Ertragswertmethode, das Umsatzverfahren und
eine Mischung aus beiden Verfahren.“
MS: „Gibt es denn eine Art „Faustformel“?“
MK: „Vereinfacht kann man auf das bei Maklern durchaus übliche
Faktorverfahren zurückgreifen. Die Berechnung erfolgt über den
Nettocourtageumsatz des Maklers. Die Bandbreite des Faktors
bewegt sich heutzutage in einer Größenordnung des 1,5-fachen
bis 2,5-fachen der Jahrescourtage. Ich möchte aber deutlich da-
rauf hinweisen, dass dies nur ein grober Anhalt sein kann. Wenn
man in ernsthafte Kaufpreisverhandlungen eintreten will, sollte man
die Ermittlung des Kaufpreises unter Zuhilfenahme fachkundiger
Beratung differenzierter vornehmen.“
MS: „Soweit Sie fachkundige Beratung ansprechen: Können unsere
Partner auch in diesem Zusammenhang auf Sie zurückgreifen?“
MK: „Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich nochmals auf
das „LegalPro“ – Beratungspaket für BCA – Partner zu sprechen
kommen. Für eine kostengünstige Flatrate von 150,00 EUR pro
Monat zzgl. Umsatzsteuer wäre auch eine Beratung in grundsätzli-
chen Fragen der Unternehmensnachfolge ohne weitere Kosten
möglich. Insofern: Ich freue mich über eine Kontaktaufnahme.“
MS: „Danke für dieses informative Gespräch!“
werden müssen. Das ist sehr aufwändig, denn der Nachfolger
muss in jedes Rechtsverhältnis zum Kunden einzeln eintreten;
er muss sich also von jedem einzelnen Kunden eine Maklervoll-
macht geben lassen. Wichtig ist hier insbesondere der Daten-
schutz: Ohne eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
von jedem einzelnen Kunden dürfen vor allem besondere perso-
nenbezogenen Daten, d.h. etwa Gesundheitsdaten, überhaupt
nicht an den Nachfolger übertragen werden.“
MS: „Das klingt sehr kompliziert.“
MK: „Ja, ist es in der Umsetzung meist auch. Es gibt allerdings die
Möglichkeit, das Unternehmen im Wege eines sog. Share Deals zu
übertragen. Hierbei handelt es sich um einen Beteiligungserwerb.
Das geht aber nur bei juristischen Personen. Problematisch ist
beim Share Deal, dass ein kenntnisunabhängiger Übergang aller
Rechte und Pflichten erfolgt, also z.B. auch für Steueraltlasten
nach § 75 Abgabenordnung. Insofern ist der Share Deal für den
Erwerber deutlich risikobehaftet.“
MS: „Viele Vermittler agieren am Markt immer noch als Einzel-
unternehmer und nicht als GmbH. Nun wird häufig dazu geraten,
aus der Einzelfirma eine GmbH zu machen, damit ein Verkauf
besser möglich ist.“
MK: „Da wäre ich vorsichtig. Das kann auch ein Schnellschuss
sein, der eher Nachteile bringt. Wie ich schon beschrieben habe,
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