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2 / 2016

KURZ NOTIERT

LegalPro

Das Rechts-Beratungspaket ist exklusiv für BCA Partner zu

einer Flatrate von € 150,- (zzgl. USt.) pro Monat erhältlich.

ist der Share Deal –also der Verkauf von Anteilen an einer juris-

tischen Person – für den Erwerber erheblich risikoreicher. Des-

halb geht ein Trend in der Nachfolgeregelung auch eher in eine

andere Richtung: Der Erwerber setzt in das Unternehmen einen

Nachfolger aus seinem Kreise ein, den er mit der „alten Mann-

schaft“ zusammenarbeiten lässt. Der Übergebende arbeitet

noch eine gewisse Zeit mit, um den „Neuen“ einzuarbeiten und

eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten. Er erhält vom Un-

ternehmer während der Zeit der Einarbeitung ein Gehalt und

später eine Rente auf der Grundlage des ausverhandelten Kauf-

preises. In einem solchen Fall braucht man keine vorherige kosten-

intensive Umwandlung.“

MS: „Zum Stichwort „Kaufpreis“ – Wie ermittle ich denn einen

angemessenen Kaufpreis?“

MK: „Dafür gibt es keine festen Vorgaben. Grundsätzlich muss

eine Ermittlung des Kaufpreises auf der Basis einer Firmenwer-

terechnung nach Stichtagsbilanz erfolgen mit Aufschlägen für

bestimmte Zukunftschancen und Abschläge für bestimmte Risiko-

faktoren. Hierzu gibt es unterschiedliche Wertermittlungsverfahren.

Gängig sind die Ertragswertmethode, das Umsatzverfahren und

eine Mischung aus beiden Verfahren.“

MS: „Gibt es denn eine Art „Faustformel“?“

MK: „Vereinfacht kann man auf das bei Maklern durchaus übliche

Faktorverfahren zurückgreifen. Die Berechnung erfolgt über den

Nettocourtageumsatz des Maklers. Die Bandbreite des Faktors

bewegt sich heutzutage in einer Größenordnung des 1,5-fachen

bis 2,5-fachen der Jahrescourtage. Ich möchte aber deutlich da-

rauf hinweisen, dass dies nur ein grober Anhalt sein kann. Wenn

man in ernsthafte Kaufpreisverhandlungen eintreten will, sollte man

die Ermittlung des Kaufpreises unter Zuhilfenahme fachkundiger

Beratung differenzierter vornehmen.“

MS: „Soweit Sie fachkundige Beratung ansprechen: Können unsere

Partner auch in diesem Zusammenhang auf Sie zurückgreifen?“

MK: „Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich nochmals auf

das „LegalPro“ – Beratungspaket für BCA – Partner zu sprechen

kommen. Für eine kostengünstige Flatrate von 150,00 EUR pro

Monat zzgl. Umsatzsteuer wäre auch eine Beratung in grundsätzli-

chen Fragen der Unternehmensnachfolge ohne weitere Kosten

möglich. Insofern: Ich freue mich über eine Kontaktaufnahme.“

MS: „Danke für dieses informative Gespräch!“

werden müssen. Das ist sehr aufwändig, denn der Nachfolger

muss in jedes Rechtsverhältnis zum Kunden einzeln eintreten;

er muss sich also von jedem einzelnen Kunden eine Maklervoll-

macht geben lassen. Wichtig ist hier insbesondere der Daten-

schutz: Ohne eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

von jedem einzelnen Kunden dürfen vor allem besondere perso-

nenbezogenen Daten, d.h. etwa Gesundheitsdaten, überhaupt

nicht an den Nachfolger übertragen werden.“

MS: „Das klingt sehr kompliziert.“

MK: „Ja, ist es in der Umsetzung meist auch. Es gibt allerdings die

Möglichkeit, das Unternehmen im Wege eines sog. Share Deals zu

übertragen. Hierbei handelt es sich um einen Beteiligungserwerb.

Das geht aber nur bei juristischen Personen. Problematisch ist

beim Share Deal, dass ein kenntnisunabhängiger Übergang aller

Rechte und Pflichten erfolgt, also z.B. auch für Steueraltlasten

nach § 75 Abgabenordnung. Insofern ist der Share Deal für den

Erwerber deutlich risikobehaftet.“

MS: „Viele Vermittler agieren am Markt immer noch als Einzel-

unternehmer und nicht als GmbH. Nun wird häufig dazu geraten,

aus der Einzelfirma eine GmbH zu machen, damit ein Verkauf

besser möglich ist.“

MK: „Da wäre ich vorsichtig. Das kann auch ein Schnellschuss

sein, der eher Nachteile bringt. Wie ich schon beschrieben habe,

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