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Service & Garantie

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7.2 GARANTIE

7.2.1 GARANTIEBEDINGUNGEN

7.2.1.1 

Garantieleistungsansprüche sind nur innerhalb den in der Garantieurkunde

festgelegten Garantiezeiten, gerechnet ab erstmaliger Übergabe des gesamten

E-Bikes durch den Handelspartner, zu erheben.

7.2.1.2 

Die Garantie gilt nur für den Originalkäufer.

7.2.1.3 

Die Garantie ist nicht übertragbar und wird auch nicht durch den Austausch eines

Teiles verlängert.

7.2.1.4 

Die Garantie gilt nur für Material-, Verarbeitungs- und Montagefehler und nur

bei Vorlage des Original-Kaufnachweises mit Angabe des Kaufdatums und den

gefahrenen Gesamtkilometern, sofern Ihr Display dies anzeigen kann.

7.2.1.5 

Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- ,Verarbeitungs- oder

Montagefehler festgestellt werden.

7.2.1.6 

Wenn der Garantieleistungsanspruch berechtigt ist, gehen die Kosten des Aus-

und Einbaus zu unseren Lasten. Der Garantieanspruch ist durch Vorlage der

Originalquittung nachzuweisen.

7.2.1.7 

Der Käufer ist verpflichtet, das E-Bike nicht zu anderen als in der Betriebsanleitung

vorgesehenen privaten Zwecken außerhalb von Wettkämpfen (Bestimmungs­

gemäße Verwendung) zu benutzen.

7.2.1.8 

Der Garantieleistungsanspruch erlischt, wenn das E-Bike von Dritten, oder durch

den Einbau fremder Teile verändert worden ist und eingetretene Mängel in

Zusammenhang mit der Veränderung stehen.