Table of Contents Table of Contents
Previous Page  168 / 194 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 168 / 194 Next Page
Page Background

166 

Service & Garantie

7

7.2.1.18 

Andere als die in Ziff. 7.2 aufgeführten Abmachungen sind nur dann gültig, wenn

Sie vom Hersteller schriftlich bestätigt sind.

7.2.1.19 

Im Garantiefall besteht eine Mitwirkungspflicht des Endkunden bei der

Problemdiagnose sowie Lösung.

7.2.1.20 

Die Erfüllung eines Garantiefalls kann durch den Einsatz des Zu-Hause-Reparatur-

Service, den postalischen Austausch des Ersatzteils oder des gesamten Rades

vollzogen werden. Der Hersteller hat das alleinige Recht zu entscheiden, durch

welche Art der Garantiefall gelöst wird.

7.2.1.21 

Die Garantie gilt für normale Verkäufe von A-Ware. Bei gebrauchten Modellen,

Testfahrrädern, Vorjahresmodellen oder B/C-Ware findet diese keine Anwendung.

Es gelten nur die gesetzlichen Gewährleistungen.

7.2.2 GARANTIEAUSSCHLÜSSE

Nicht eingeschlossen in die Garantieleistung sind:

7.2.2.1 

Alle Verschleißteile gemäß der in der Betriebsanleitung aufgeführten Verschleiß-

teil-Liste.

7.2.2.2 

Alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die unfall- oder betriebsbedingt

notwendig sind, sowie Missachtung der bestimmungsgemäßen Verwendung

entstehen.

7.2.2.3 

Betriebsbedingte Geräuschentwicklungen und Schwingungen, die die Fahrzeug-

sicherheit und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.

7.2.2.4 

Schäden, die auf den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Bemühungen

des Benutzers, den Schaden selbst zu beheben zurückzuführen sind.