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Service & Garantie
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7.2.1.18
Andere als die in Ziff. 7.2 aufgeführten Abmachungen sind nur dann gültig, wenn
Sie vom Hersteller schriftlich bestätigt sind.
7.2.1.19
Im Garantiefall besteht eine Mitwirkungspflicht des Endkunden bei der
Problemdiagnose sowie Lösung.
7.2.1.20
Die Erfüllung eines Garantiefalls kann durch den Einsatz des Zu-Hause-Reparatur-
Service, den postalischen Austausch des Ersatzteils oder des gesamten Rades
vollzogen werden. Der Hersteller hat das alleinige Recht zu entscheiden, durch
welche Art der Garantiefall gelöst wird.
7.2.1.21
Die Garantie gilt für normale Verkäufe von A-Ware. Bei gebrauchten Modellen,
Testfahrrädern, Vorjahresmodellen oder B/C-Ware findet diese keine Anwendung.
Es gelten nur die gesetzlichen Gewährleistungen.
7.2.2 GARANTIEAUSSCHLÜSSE
Nicht eingeschlossen in die Garantieleistung sind:
7.2.2.1
Alle Verschleißteile gemäß der in der Betriebsanleitung aufgeführten Verschleiß-
teil-Liste.
7.2.2.2
Alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die unfall- oder betriebsbedingt
notwendig sind, sowie Missachtung der bestimmungsgemäßen Verwendung
entstehen.
7.2.2.3
Betriebsbedingte Geräuschentwicklungen und Schwingungen, die die Fahrzeug-
sicherheit und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
7.2.2.4
Schäden, die auf den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Bemühungen
des Benutzers, den Schaden selbst zu beheben zurückzuführen sind.