Table of Contents Table of Contents
Previous Page  167 / 194 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 167 / 194 Next Page
Page Background

165

Service & Garantie 7

7.2.1.9 

Die Garantie erlischt, wenn die Vorschriften über die Behandlung des E-Bikes

(Betriebsanleitung) nicht befolgt worden sind.

7.2.1.10 

Die Garantie gilt nicht für Folgeschäden, die durch das Versäumen der in der

Bedienungsanleitung beschriebenen Inspektionsintervalle entstanden sind.

7.2.1.11 

Die Garantie gilt nicht für Folgeschäden, die durch Missachtung der in der

Betriebsanleitung beschriebenen Pflegeanweisungen entstanden sind

7.2.1.12 

Der Anspruch auf Garantieleistung berechtigt den Kunden nur, die Beseitigung des

Mangels durch den Hersteller zu verlangen. Ansprüche auf Wandlung, Minderung

des Kaufpreises oder Schadensersatz können nur beim Händler im Rahmen eines

gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs gestellt werden, der von der Herstellerga-

rantie unberührt bleibt.

7.2.1.13 

Der Hersteller hat das alleinige Recht auf Prüfung und Entscheidung über einen

Garantieleistungsanspruch.

7.2.1.14 

Der Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.

7.2.1.15 

Garantieleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn Sie unverzüglich

nach Feststellung des Mangels gegenüber dem Hersteller erhoben werden.

7.2.1.16 

Nach Ablauf des Garantieleistungszeitraumes ist die erstmalige Geltendmachung

von Garantieleistungsansprüchen ausgeschlossen.

7.2.1.17 

Die Garantieleistungsbedingungen gelten nur innerhalb der Bundesrepublik

Deutschland (ausgenommen unbebrückte Inseln).