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Sofern eine Beratertätigkeit angestrebt wird, sollte diese Tätigkeit

von Anfang an zum Wohle beider Seiten auf einen begrenzen Zeit-

raum beschränkt sein. Diese sollte in einem offiziellen Beraterver-

trag festgehalten und inhaltlich ausgestaltet werden. Darin sollte

auch geregelt werden, wie genau die Tätigkeit des ehemaligen In-

habers ausgestaltet ist, auf welche Bereiche sie sich bezieht, wie

sie vergütet ist, wie eine eventuelle Haftung ausgestaltet ist und

unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt die Be-

ratertätigkeit vorzeitig beendet werden kann. Sofern die Zusam-

menarbeit problemlos funktioniert und die aufgezeigten Probleme

nicht auftauchen, kann ein Beratervertag nach Ablauf der verein-

barten Tätigkeit jederzeit verlängert werden, weshalb der verein-

barte Zeitraum vorerst nicht zu lange gewählt werden sollte.