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Sofern eine Beratertätigkeit angestrebt wird, sollte diese Tätigkeit
von Anfang an zum Wohle beider Seiten auf einen begrenzen Zeit-
raum beschränkt sein. Diese sollte in einem offiziellen Beraterver-
trag festgehalten und inhaltlich ausgestaltet werden. Darin sollte
auch geregelt werden, wie genau die Tätigkeit des ehemaligen In-
habers ausgestaltet ist, auf welche Bereiche sie sich bezieht, wie
sie vergütet ist, wie eine eventuelle Haftung ausgestaltet ist und
unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt die Be-
ratertätigkeit vorzeitig beendet werden kann. Sofern die Zusam-
menarbeit problemlos funktioniert und die aufgezeigten Probleme
nicht auftauchen, kann ein Beratervertag nach Ablauf der verein-
barten Tätigkeit jederzeit verlängert werden, weshalb der verein-
barte Zeitraum vorerst nicht zu lange gewählt werden sollte.