Background Image
Previous Page  21 / 64 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 21 / 64 Next Page
Page Background

Gehälter in der Altenpflege stehen

immer wieder in der Diskussion.

Dabei spielt nicht nur die Höhe eine

Rolle, sondern auch die teils gra-

vierenden Unterschiede zwischen

den Gehältern bei öffentlichen und

privaten Trägern. Noch maßgebli-

cher für das Entgelt ist die Größe

des Trägers und der ‚Tarifvertrag‘.

Je größer der Träger, desto besser

sind die Gehälter bzw. die Zusatz-

leistungen, so die Faustformel. Die

Seniorenhaus GmbH der Cellitinnen

zur hl. Maria ist mit ihren über 1.700

Mitarbeitern ein großer Arbeitgeber

in der Altenpflege.

Das durchschnittliche Jahresbrut-

togehalt einer Altenpflegekraft liegt

zwischen 22.500 Euro und 31.481

Euro (Quelle: Statista). Im Vergleich

dazu haben wir für die Seniorenhaus

GmbH das Minimalgehalt in Vollzeit

für eine Pflegekraft, nennen wir sie

Anna Maier, mal ausgerechnet.

Es liegt mit einer Regelvergütung

von monatlich 2.347,- Euro zzgl.

Zeit- und Schichtzuschlägen, ei-

ner Jahressonderzahlung von Euro

2.195,- und einem garantierten

Leistungsentgelt von Euro 560,-

bei 32.605 Euro pro Jahr (AVR,

Vergütungsgruppe KR 4, Stufe 1).

Damit verdient Anna Müller auf das

Jahr gesehen drei Prozent mehr als

der Durchschnitt der Pflegefach-

kräfte im statistischen oberen Be-

reich, wobei sie noch am Anfang

ihrer Pflegekarriere steht. Außer

ihremGehalt zahlt die Seniorenhaus

GmbH für sie auch in die Kirchliche

Zusatzversorgungskasse ein, und

zwar jährlich 1.660,- Euro, also 5,25

Prozent ihres Jahreslohns. Wenn

Anna mit 65 Jahren in den Ruhe-

stand geht und ihre gesetzliche

Rente bezieht, sorgt die Zusatzver-

sorgung für ihre Extras im Monat,

je nach Einzahlungsdauer.

Worauf ist also zu achten, wenn

man als examinierte Fachkraft in

der Altenpflege einen passenden

Arbeitgeber sucht? Fragen Sie im

Bewerbungsgespräch nicht nur

nach dem Bruttomonatslohn. Inte-

ressanter sind der Bruttojahreslohn

sowie die Zeitzuschläge,

Schichtzulagen, Sonder-

zahlungen und Prämien.

Nach möglichen Zusatz-

versorgungen sollten Sie

auch fragen, wenn Sie

auch erst mit Rentenein-

tritt von diesen profitieren.

Ein Blick auf das Fort- und

Weiterbildungsprogramm

des Trägers lohnt sich

ebenfalls. Es spiegelt zum

einen das Qualifikations-

potenzial wider und zum

anderen die Wertschät-

zung, die das Unterneh-

men seinen Mitarbeitern

entgegenbringt. Oasenta-

ge im Kloster oder Stress-

bewältigungsseminare

erkennen die Bedürfnis-

se der Mitarbeiter und

ihren oft anstrengenden

Arbeitsalltag an. Sie bie-

ten Möglichkeiten, auf Kosten des

Arbeitgebers mal loszulassen und

etwas für die Seele und das eigene

Befinden zu tun.

Die Angebote zeigen dem Bewer-

ber auch, in welche Richtungen er

sich weiterqualifizieren kann, bei-

spielsweise von der Pflegefachkraft

zur Wohnbereichsleitung oder zum

Praxisanleiter. Bietet der Träger

Kurse für ehrenamtliche Mitarbeiter

an? Wenn ja, so ist das ein gutes

Zeichen, belegt es doch, wie wich-

tig ihm diese, die Pflegefachkräfte

unterstützenden Hände sind.

Gehalt in der Altenpflege

Das Monatseinkommen ist nicht alles

CellitinnenForum 2/2016

21

Profile | Personen