Gehälter in der Altenpflege stehen
immer wieder in der Diskussion.
Dabei spielt nicht nur die Höhe eine
Rolle, sondern auch die teils gra-
vierenden Unterschiede zwischen
den Gehältern bei öffentlichen und
privaten Trägern. Noch maßgebli-
cher für das Entgelt ist die Größe
des Trägers und der ‚Tarifvertrag‘.
Je größer der Träger, desto besser
sind die Gehälter bzw. die Zusatz-
leistungen, so die Faustformel. Die
Seniorenhaus GmbH der Cellitinnen
zur hl. Maria ist mit ihren über 1.700
Mitarbeitern ein großer Arbeitgeber
in der Altenpflege.
Das durchschnittliche Jahresbrut-
togehalt einer Altenpflegekraft liegt
zwischen 22.500 Euro und 31.481
Euro (Quelle: Statista). Im Vergleich
dazu haben wir für die Seniorenhaus
GmbH das Minimalgehalt in Vollzeit
für eine Pflegekraft, nennen wir sie
Anna Maier, mal ausgerechnet.
Es liegt mit einer Regelvergütung
von monatlich 2.347,- Euro zzgl.
Zeit- und Schichtzuschlägen, ei-
ner Jahressonderzahlung von Euro
2.195,- und einem garantierten
Leistungsentgelt von Euro 560,-
bei 32.605 Euro pro Jahr (AVR,
Vergütungsgruppe KR 4, Stufe 1).
Damit verdient Anna Müller auf das
Jahr gesehen drei Prozent mehr als
der Durchschnitt der Pflegefach-
kräfte im statistischen oberen Be-
reich, wobei sie noch am Anfang
ihrer Pflegekarriere steht. Außer
ihremGehalt zahlt die Seniorenhaus
GmbH für sie auch in die Kirchliche
Zusatzversorgungskasse ein, und
zwar jährlich 1.660,- Euro, also 5,25
Prozent ihres Jahreslohns. Wenn
Anna mit 65 Jahren in den Ruhe-
stand geht und ihre gesetzliche
Rente bezieht, sorgt die Zusatzver-
sorgung für ihre Extras im Monat,
je nach Einzahlungsdauer.
Worauf ist also zu achten, wenn
man als examinierte Fachkraft in
der Altenpflege einen passenden
Arbeitgeber sucht? Fragen Sie im
Bewerbungsgespräch nicht nur
nach dem Bruttomonatslohn. Inte-
ressanter sind der Bruttojahreslohn
sowie die Zeitzuschläge,
Schichtzulagen, Sonder-
zahlungen und Prämien.
Nach möglichen Zusatz-
versorgungen sollten Sie
auch fragen, wenn Sie
auch erst mit Rentenein-
tritt von diesen profitieren.
Ein Blick auf das Fort- und
Weiterbildungsprogramm
des Trägers lohnt sich
ebenfalls. Es spiegelt zum
einen das Qualifikations-
potenzial wider und zum
anderen die Wertschät-
zung, die das Unterneh-
men seinen Mitarbeitern
entgegenbringt. Oasenta-
ge im Kloster oder Stress-
bewältigungsseminare
erkennen die Bedürfnis-
se der Mitarbeiter und
ihren oft anstrengenden
Arbeitsalltag an. Sie bie-
ten Möglichkeiten, auf Kosten des
Arbeitgebers mal loszulassen und
etwas für die Seele und das eigene
Befinden zu tun.
Die Angebote zeigen dem Bewer-
ber auch, in welche Richtungen er
sich weiterqualifizieren kann, bei-
spielsweise von der Pflegefachkraft
zur Wohnbereichsleitung oder zum
Praxisanleiter. Bietet der Träger
Kurse für ehrenamtliche Mitarbeiter
an? Wenn ja, so ist das ein gutes
Zeichen, belegt es doch, wie wich-
tig ihm diese, die Pflegefachkräfte
unterstützenden Hände sind.
Gehalt in der Altenpflege
Das Monatseinkommen ist nicht alles
CellitinnenForum 2/2016
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