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Handlungsempfehlungen

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Setzen Sie sich keiner Gefahr aus!

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Verweigern Sie im Zweifelsfall den Verkauf. *

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Beachten Sie die gesetzlichen Abgabevorschriften

(Plausibilitätsprüfung / Personalien / Erreichbarkeiten).

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Zulässige Überwachungskameras in Betrieb halten.

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Informieren Sie unverzüglich die Polizei!

Was ist zu melden?

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Genaue Angaben zum Ankaufversuch

(Ort, Zeit, Chemikalie, Menge, Angaben des Kunden)

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Personalien und Beschreibung des Kunden:

• Größe, Körperbau, Frisur und Haarfarbe,

Gesichtsbehaarung, scheinbares Alter

• Tätowierungen, Piercings, Narben, Brille und / oder

andere Unterscheidungsmerkmale

¾

Angaben zum Kundenfahrzeug

(Kennzeichen / Typ / Farbe)

Bewahren Sie alle Quittungen, personenbezogene Angaben und Auf-

zeichnungen von Videoüberwachungssystemen sorgfältig auf.

Dokumente, die der Kunde angefasst hat, sind aufgrund der Fingerab-

drücke und DNA-Spuren aufzubewahren.

Die Meldung hat ohne unangemessene Verzögerungen zu erfolgen,

auch wenn die Transaktion abgelehnt wurde.

* Gemäß Artikel 9 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 stets zulässig!