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Die Ausstellung des BtM-Rezeptes
durch einen anderen Arzt als den, der
die Notfall-Verschreibung ausgestellt
hat, ist nicht möglich.
Notfallvorräte an BtM
Hospize und Einrichtungen der speziali-
sierten ambulanten Palliativversorgung
(SAPV) dürfen nach § 5 d der BtMVV ei-
nen Vorrat an BtM für Notfälle bereit-
halten. Dieser sogenannte Notfallvorrat
muss sich in den Räumen des Hospizes
bzw. der Einrichtung befinden und darf
ausschließlich dazu dienen, den unvorher-
sehbaren, dringenden und kurzfristigen
Bedarf der Patienten sicherzustellen. Die
Regelversorgung der Patienten erfolgt
nach wie vor über individuell ausgestellte
BtM-Rezepte.
Soweit Hospize und Einrichtungen
der SAPV von der Option eines Notfallvor-
rats Gebrauch machen, müssen sie einen
oder mehrere Ärzte damit beauftragen,
die BtM für den Notfallvorrat mittels
eines BtM-Anforderungsscheins zu ver-
schreiben. Sie sind außerdem dazu ver-
pflichtet, die lückenlose Nachweisführung
über die Aufnahme und Entnahme von
BtM in bzw. aus dem Notfallvorrat sicher-
zustellen. Die Verantwortung der BtM-
Nachweisführung trägt der verschrei-
bungsberechtigte Arzt. Die Belieferung
und Kontrolle des Notfallvorrats sind von
Hospizen und Einrichtungen der SAPV mit
Dr. med. M. Mustermann
Arzt für Onkologie
Musterstr. 6, 99999 Musterstadt
Tel.: 01234/ 567890
Frau Erika Mustermann
Musterstraße 10
Musterstadt
12.08.64
Rp.
Notfall-Verschreibung
Morphin-Musterpharm 20 mg,
20 Tabletten, Gemäß schriftlicher Anweisung
14.04.2015
Beispiel für eine Notfall-Verschreibung und für ein nachgereichtes BtM-Rezept
Quelle: BfArM (FAQsBtMVV, Stand 02.10.2017)
einer Apotheke schriftlich zu vereinbaren.
Die Lagerung muss in einem geeigneten
Tresor erfolgen.
Wichtig für die beliefernde Apotheke
Die Apotheke ist verpflichtet, die Not-
fallvorräte mindestens halbjährlich, ins-
besondere auf deren einwandfreie Be-
schaffenheit sowie ordnungsgemäße und
sichere Aufbewahrung, zu überprüfen.
Ärzte dürfen die für den Notfallvorrat be-
nötigten Betäubungsmittel bis zur Men-
ge des durchschnittlichen Zweiwochen-
bedarfs, mindestens jedoch die kleinste
Packungseinheit, verschreiben. Die Vor-
ratshaltung darf den durchschnittlichen
Monatsbedarf eines Betäubungsmittels
für Notfälle nicht überschreiten.
Cave:
In
Alten- und Pflegeheimen ist die Einrich-
tung eines Notfallvorrates nicht möglich.
Epinephrin und Dexamethason:
Für Heilpraktiker ohne Rezept?
Seit dem 1. März 2011 bestehen für die
Wirkstoffe Epinephrin und Dexametha-
son entsprechend Arzneimittelverschrei-
bungsverordnung (AMVV) Ausnahmen
von der Verschreibungspflicht. So sind
•
Dexamethasondihydrogenphosphat
zur einmaligen parenteralen Anwen-
dung in wässriger Lösung in Ampullen/
Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff
und bis zu maximal 3 Packungseinhei-
ten (entsprechend 120 mg Wirkstoff)
und
•
Epinephrin-AutoinjektoreninPackungs-
größen von einer Einheit zur einmali-
gen parenteralen Anwendung
für die Notfallbehandlung schwerer ana-
phylaktischer Reaktionen beim Menschen
nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen
des Rettungsdienstes von der Verschrei-
bungspflicht ausgenommen.
Die Regelung soll auch Heilpraktikern
geeignete Arzneimittel verfügbar machen
für den Fall, dass durch eine Neuralthera-
pie in ihrer Praxis anaphylaktische Reakti-
onen ausgelöst werden.
Das Bundesgesundheitsministerium
teilte auf Nachfrage mit, wie die Apo-
theken bei der Abgabe verfahren sollen:
Heilpraktiker verfügen nach dem Heil-
praktikergesetz über eine „Erlaubnis zur
berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde
ohne Bestallung“, die durch das zustän-
dige Gesundheitsamt erteilt wird. Unter
Vorlage dieser Erlaubnis und des Perso-
nalausweises sowie unter Nennung des
Anwendungszweckes (für die Notfallbe-
handlung schwerer anaphylaktischer Re-
aktionen nach Neuraltherapie) kann der
Heilpraktiker persönlich diese Arzneimit-
tel in der Apotheke erwerben.
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Quelle: ABDA, 08. März 2011, Änderung in der
Verschreibungspflicht
APOTHEKENBETRIEB
12
/ AKWL
Mitteilungs
blatt
01-2018